STOPP Werbeanrufe! - Beschwerden bei Krankenkassen

In der Zeit vor dem letztmöglichen Krankenkassenwechsel-Termin laufen in der Schweiz jeweils die Telefondrähte heiss. Es winkt das grosse Geschäft mit steigenden Krankenkassenprämien und neuen Kunden.

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DIE SCHWEIZER KRANKENKASSEN-VERMITTLER-MAFIA

Schweizer Krankenkassen buhlen in keiner anderer Zeit des Jahres derart intensiv und penetrant um neue Kunden, wie jeweils gegen Ende des Jahres.

Die Versicherungen belästigen hartnäckig viele Schweizer Haushalte mit Telefonanrufen und der eindringlichen Bitte, die Grundversicherung zu kündigen und die Krankenkasse zu wechseln.

Laut Schweizer Konsumentenschutzorganisationen steigt neuerdings die Anzahl der Beschwerden wegen unerwünschter Werbeanrufe beträchtlich weiter. Alle aufgrund unerwünschter Telefonanrufe seitens der Krankenkassen, Callcenter und diversen anderen Werbeanrufen.

Was kann man dagegen tun?

Inhalt:

 

Tausende Beschwerden wegen Werbeanrufe

 

Neuer Beschwerde-Rekord:

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) bestätigte die Zahl von über 4000 Reklamationen auf Werbanrufe in der Schweiz (Stand 2013).

Der SKS zufolge nehmen Werbeanrufe von Krankenkassen insgesamt den mit Abstand höchsten Anteil bei den Beschwerden ein.

 

Callcenter:

Hauptsächlich übernehmen hier Drittfirmen (Callcenter) - im Auftrag der Krankenkassen - die lästigen Werbeanrufe und Akquisition neuer Versicherungsaufträge.

Es ist statistisch erwiesen: Die Krankenkassen belästigen die Schweizer Bürgerinnen und Bürger am Telefon. Offiziell sind im Zeitraum von Januar bis Oktober rund 3000 Beschwerden aufgrund unerwünschter Anrufe eingegangen. Die Dunkelziffer ist beträchtlich hoch, da nur ein Bruchteil der betroffenen Haushalte auch tatsächlich eine Beschwerde einreicht. Die meisten scheuen den zusätzlichen Aufwand einer Beschwerde gegen unerwünschte, störende Anrufe auf die Festnetznummer. Seither ist die Beschwerdenzahl dennoch weiter gestiegen.

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Unlauterer Wettbewerb - begünstigen die Regeln unerwünschte Anrufe und Telefonbelästigung?


Vor zwei Jahren haben die Schweizer Krankenkassen als PR-technische Massnahme gemeinsam eine Art Kodex beschlossen, der besagt, dass aggressive Telefonanrufe und Verkaufsgespräche mit unqualifizierten Maklern zu verhindern seien.

Im Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ist eine entsprechende Regel verankert, die unerwünschte Anrufe als unlauteres Geschäftsgebaren betrachtet - d.h. wenn trotz einem Sternchen im Telefonbuch weiter Werbeanrufe getätigt werden.

Laut Stiftung für Konsumentenschutz wirken diese selbstauferlegten Werbeanruf-Regeln augenscheinlich nicht wie erwünscht. Die Schweizer Justiz sei deshalb gefordert, möglichst rasch harte Urteile zu fällen, die für eine entsprechende Abschreckung gegen unerwünschte Anrufe sorgen. Sei es nun die Krankenkasse oder irgendeines der unzähligen Callcenter, welche die Schweizer Telefonhörer mit Werbeanrufen überfluten.

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(Last updated: 20.10.2016, 19:44 Uhr)