Einkommenssteuer und Vermögenssteuer in der Schweiz

In der Schweiz wird jeder Lohn aus selbständiger oder nichtselbständiger Tätigkeit als Einkommen bezeichnet. Neben sogenannten "Trinkgeldern" werden auch Naturallöhne wie Kost oder Logie als Einkommen gewertet.

Auszubildende müssen ihren Lohn ebenfalls als Einkommen deklarieren. Dieselbe Regel gilt auch für Einkünfte aus einem Ferien oder Wochenendjob, solche Löhne müssen jeweils korrekt versteuert und in der Steuererklärung aufgeführt werden.

Sämtliche Renten und Pensionen müssen von den Leistungsempfängern in der Schweiz ebenfalls bei den Einkommen angegeben und als ein sogenanntes "Ersatzeinkommen" deklariert werden.

Besitzt der Schweizer Bürger allenfalls Immobilien oder bewohnt er/sie ein Eigenheim, ist auch in diesem Fall eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Hierbei wird von einem Eigenmietwert gesprochen.

Inhalt:



Die Einkommenssteuer in der Schweiz


Einkommenssteuer bei Erbschaft und Schenkung


Werden in der Schweiz Einkünfte aus einer Erbschaft oder gegebenenfalls einer Schenkung erzielt, unterliegen diese Einnahmen nicht der Einkommenssteuer. Lesen Sie dazu auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer Schweiz.


Einkommenssteuer bei Niederlassungsbewilligung


Ist man als ausländische Person in der Schweiz gemeldet und wurde mit einer entsprechenden "Niederlassungsbewilligung" versehen, muss ein Einkommen mit einer normalen Steuererklärung im ordentlichen Veranlagungsverfahren angegeben werden.


Die Vermögenssteuer in der Schweiz


In der Schweiz erheben alle 26 Kantone sowie sämtliche Schweizer Gemeinden eine Vermögenssteuer.

 

Was zählt als Vermögen?


Beim Vermögen wird von allen Sachen und Rechten, die ein jeweiliger Nutzniesser zum Beispiel auf Eigentum hat, gesprochen.

Vielerlei anderweitige Vermögen wie Aktien Wertpapiere oder Bank und Post Konten sowie anderweitige Wertgegenstände oder Lebensversicherungen unterliegen stets der Meldepflicht hinsichtlich eines Vermögens.

Der vorhandene Hausrat einer Wohnung oder eines bewohnten Eigenheimes unterliegt jedoch nicht der Vermögenssteuererklärung.


Ausnahmen der Vermögenssteuererklärung


Allerdings gibt es bei einer fälligen Vermögenssteuererklärung auch Ausnahmen. Diese Ausnahme bezieht sich zum Beispiel auf ertragsschwache Vermögen, die mit dieser Regelung nicht übermässig belastet werden sollen.


Vermögenssteuer bei welchem Vermögen?


Welches Vermögen wird besteuert?
Eine Vermögenssteuer wird in der Schweiz dann erhoben, wenn ein entsprechendes Vermögen mit mehr als 97000 Schweizer Franken zu Buche schlägt.


Sozialabzug bei Ehe


Etwaige eingetragene Partnerschaften sowie Ehepaare haben die Möglichkeit, einen Sozialabzug in der Höhe von 18000 Schweizer Franken zu beantragen.

Busse bei nicht ordnungsgemässer Deklaration


Sollten Angaben in der Schweizer Steuererklärung nicht ordnungsgemäss deklariert worden sein, droht diesbezüglich eine Busse wegen Steuerhinterziehung und gegebenenfalls die Erhebung einer sogenannten Nachsteuer.

Der Steuerzahler in der Schweiz hat demnach die Pflicht, den Steuerbehörden alle Einnahmen und sämtliche Einkünfte korrekt zu deklarieren und anzugeben.

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Wojtek Bernet   Autor: Wojtek Bernet auf ConvivaPlus.ch
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