Die Gewinnsteuer Schweiz für Unternehmen

Neben der Kapitalsteuer müssen in der Schweiz alle juristischen Personen auch noch eine Gewinnsteuer an das Finanzamt des Bundes und der Kantone abführen.

Während die Kapitalsteuer sich auf das steuerbare Eigenkapital (vorhandene Geld- und Sachwerte in Form von Grundstücken) bezieht, unterliegt bei der Gewinnsteuer jeweils der unternehmerische Reingewinn der Schweizer Steuerpflicht.

Betroffen von der Gewinnsteuerpflicht sind alle Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung), Genossenschaften sowie Stiftungen, Vereine und Anlagefonds mit vorhandenem Grundbesitz.

Inhalt:



Die Gewinnsteuer - Steuerpflicht für Unternehmen


Die Steuerpflicht bei der Gewinnsteuer ist abhängig von der persönlichen oder wirtschaftlichen Zugehörigkeit des Unternehmens in der Schweiz.

Eines dieser beiden Kriterien muss erfüllt sein, damit das Unternehmen gewinnsteuerpflichtig wird:

  • Bei der persönlichen Zugehörigkeit hat die juristische Person ihren Sitz oder ihre Verwaltung in der Schweiz.

  • Wirtschaftliche Zugehörigkeit hingegen bedeutet, dass die juristische Person beispielsweise eine Betriebsstätte in der Schweiz unterhält. Wirtschaftliche Zugehörigkeit kann sich auch auf ein Grundstück in der Schweiz beziehen, oder auf eine Beteiligung an einem Geschäftsbetrieb in der Schweiz.


Eidgenössischer Steuersatz für die Gewinnsteuer


Ist eines der beiden obengenannten Kriterien erfüllt, unterliegt das Unternehmen der Gewinnsteuer. Diese Steuer wird in der Schweiz vom Bund und den Kantonen erhoben.

  • Der Bund hat den Steuersatz auf 8,5% auf Kapitalgesellschaften und Genossenschaften festgelegt.

  • Für die Stiftungen, Vereine und die Anlagefonds mit vorhandenem Grundbesitz gilt ein ermässigter Gewinnsteuersatz in Höhe von 4,25%.

Dies betrifft jedoch nur den Anteil der Gewinnsteuer, welcher vom Bund erhoben wird. Zusätzlich legen alle Kantone noch einen individuellen Steuersatz auf die Gewinne fest.

Der Steuersatz wird, ebenso wie die Besteuerungsmethode, frei gewählt. So finden sich in der Schweiz drei unterschiedliche Besteuerungsmethoden, die Gewinnsteuer betreffend:

Auf den Reingewinn kann eine maximale Steuerbelastung der Gewinnsteuer von 20% bis 35% je nach Lage und Art des Unternehmens entfallen.

 

Steuerpflichtiger Reingewinn für Unternehmen


Da nur der Reingewinn der Steuerpflicht unterliegt, nachfolgend noch eine kurze Erläuterung

Der Reingewinn eines Unternehmens ist der Gewinn, abzüglich bestimmter Aufwendungen, die nicht der Gewinnsteuerpflicht unterliegen.

Dazu zählen z.B. Abschreibungen; Eidgenössische, kantonale und komunale Steuern; Rückstellungen und Rabatte.

Der Reingewinn wird am Jahresende durch die Bilanz beziehungsweise den Jahresabschluss ermittelt. Eine ordnungsgemässe Buchhaltung ist für die korrekte Ermittlung eine Grundvoraussetzung.

Wojtek Bernet   Autor: Wojtek Bernet auf ConvivaPlus.ch
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