Direkte Steuern Schweiz

Die unterschiedlichen Steuerarten: Direkte und indirekte Steuer im Überblick.

Per Definition wird zwischen zwei verschiedenen Steuerarten unterschieden. Der Oberbegriff Steuern, wird in direkte und indirekte Steuern unterteilt.

Direkte Steuern sind die Steuern, die direkt beim Steuerschuldner eingetrieben werden.

Inhalt:



Direkte Steuern in der Schweiz


Die verbreiteste direkte Steuer ist die Einkommensteuer. In diesem Fall wird die Steuer auf die verrichtete Arbeit direkt vom Lohn abgezogen und an das zuständige Finanzamt in der Schweiz überwiesen. Der Schuldner (in diesem Fall der Arbeitnehmer), versteuert seine selbst verrichtete Arbeit.

Andere Formen der direkten Steuer sind die Kapitalertragssteuer, die Körperschaftssteuer und die Erbschaftssteuer.


Die indirekten Steuern


Bei indirekten Steuern tritt eine Drittperson in den Vordergrund. Die fälligen Steuern werden nicht durch die direkt beteiligte Person, sondern durch einen Endabnehmer respektive den Käufer fällig.

Dies ist bei der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) der Fall. Der fällige Steuerbetrag wird vom Verkäufer auf den Käufer übertragen, indem die Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis addiert wird. Somit wird die Steuer indirekt auf den Käufer abgewälzt.

Hier gibt es weiterführende Informationen: indirekte Steuern in der Schweiz.


Unterschiede zwischen den direkten und indirekten Steuern


Direkte Steuern werden durch den Gesetzgeber festgelegt. In welchem Umfang sie erhoben werden, hängt von der Struktur des Landes ab.

In der Regel sind direkte Steuern nicht überwälzbar. Das heisst, sie lassen sich nicht auf Drittpersonen übertragen. Das macht den wesentlichen Unterschied zur indirekten Steuer aus.

 

Grundsteuer ist die Ausnahme


Zu den Ausnahmen gehört die Grundsteuer. Die Grundsteuer ist eine direkte Steuer, die auch eine indirekte Steuer sein kann.

Der Vermieter hat bei Immobilien eingeschränkt das Recht, die Grundsteuer anteilmässig auf die Mietkosten zu übertragen und somit durch seine Mieter die Steuern für das Finanzamt einzutreiben.


Erbschaftssteuer und Einkommenssteuer


Bei der Erbschaftssteuer und der Einkommensteuer ist dies nicht möglich.

Der Betrag der Steuerlast wird unmittelbar nach dem Ereignis errechnet und in Rechnung gestellt.


Natürliche und Juristische Personen


Zu unterscheiden ist bei der direkten Steuer zwischen Personen und Betrieben.

Die Besteuerung von Unternehmen fällt anders aus, als bei natürlichen Personen. Natürliche Personen müssen beispielsweise weder die Körperschaftssteuer, noch die Gewerbesteuer zahlen.