Handänderungssteuer Schweiz - Steuern

Was genau ist die Handänderungssteuer?

Die Handänderungssteuer ist eine festgelegte Beitragszahlung im Schweizer Steuerrecht.

Die Steuerpflicht tritt grundsätzlich in Kraft, wenn die Eigentumsrechte über ein Grundstück wechseln. Somit wird der Transfer, der Wechsel der Verfügungsgewalt über Eigentum, besteuert. Sie wird auch als Rechtsverkehrsteuer bezeichnet und bemisst sich am Kaufpreis, oder dem wirtschaftlichen Wert eines Anwesens.

Die Handänderungssteuer gehört neben der Grundstückgewinnsteuer und der Liegenschaftssteuer zu den Grundstückssteuern im Schweizer Steuerrecht. Sie gehört damit zur Kategorie der Schweizer Grundsteuern (siehe auch Steuerübersicht Schweiz).

Inhalt:



Die Handänderungssteuer in der Schweiz


Die Handhabung der Handänderungssteuer unterliegt der kantonalen Verwaltung. Die Handänderungssteuer ist demzufolge eine Gemeindesteuer.

Jeder Transfer von Eigentum ist nach Artikel 241 Absatz 2 StG eine Handänderung.

Die Handänderung ist in zwei Unterkategorien einzuteilen. Neben der zivilrechtlichen Handänderungsform existiert auch eine gewerbliche Handänderungsform.


Die zivilrechtliche Handänderungsform


Im zivilrechtlichen Bereich erfolgt die Handänderung durch einen Übertrag ins Grundbuch. Der Grundbucheintrag dokumentiert den Eigentumswechsel.

Zivilrechtlich betrachtet bedeutet diese Unterteilung wiederum, dass alle Eigentumswechsel eine automatische Steuerpflicht auslösen. Dabei werden die wirtschaftlichen Verhältnisse und die ökonomischen Auswirkungen der Veräusserung nicht in Betracht gezogen.

 

Die gewerbliche Handänderungsform


Die gewerbliche Handänderung muss nicht durch einen Grundbucheintrag erfolgen. Hier reicht es, wenn die Verfügungsgewalt sich ändert.

Darunter sind beispielsweise der Wechsel von Anteilen an Immobiliengesellschaften, Veräusserungen und privatrechtliche Eigentumsbeschränkungen zu verstehen.


Ausschlaggebend für die Steuerhöhe der Handänderungssteuer


Die Wirtschaftlichkeit des Grundstücks wird bei der Handänderung nur für die Ermittlung der jeweiligen Steuerhöhe benötigt. Ausschlaggebend sind entweder ein Grundbucheintrag oder die geänderte Verfügungsgewalt.


Weitere rechtliche Regelungen bei der Betrachtung der Handänderungssteuer


Der blosse Kaufvertrag stellt nach der Substitution-Klausel noch keine Form der Handänderung dar. Die Verfügungsgewalt über das jeweilige Grundstück ändert sich in der Regel erst durch einen rechtskräftigen Grundbucheintrag.

Der Käufer kann durch die Handlungsvollmacht über das gekaufte Grundstück, eine Drittperson in den Prozess involvieren. Wenn das Objekt an eine Drittperson weiterverkauft wird, kann die in die Handänderung involvierte Person, durch die Substitution-Klausel, die Handänderung an den folgenden Käufer abgeben.

Bei der Veräusserung des Kaufrechts gilt folgendes: Wenn eine zum Kauf berechtigte Person sein Kaufrecht weiterveräussert, beispielsweise an eine Drittperson, dann unterliegt der Verkäufer zuerst einmal der Handänderungssteuer.

Die Handänderungssteuer umfasst in diesem Fall den Kaufpreis, zum Zeitpunkt des Bekleidens des Kaufrechts. Jedes Mitglied in der Ablauffolge macht sich steuerpflichtig.