Im Jahr 1972 wurde in der Schweiz von der Bundesversammlung das sogenannte 3-Säulen-System festgelegt.
Mit diesen drei Säulen sind die Schweizer Bürger im Alter, Tod (Hinterbliebenenabsicherung) und bei Erwerbslosigkeit abgesichert (siehe auch Sozialversicherungen Schweiz).
Inhalt:
Die 1. Säule schützt vor Armut und dient der Existenzsicherung.
Sie ist bis auf einige Ergänzungsleistungen komplett umlagenfinanziert.
Zur ersten Säule zählen:
Im Gegensatz zur ersten Säule besteht die 2. Säule aus kapitalgedeckten Versicherungen. Diese dienen Erwerbstätigen im Fall der Arbeitslosigkeit zur Deckung der Lebenshaltungskosten.
Dazu gehören:
Die 3. Säule ist eine freiwillige private Vorsorge zur Ergänzung der ersten beiden Säulen. Die Versicherung werden individuell abgeschlossen und sind steuerlich begünstigt.
Bei der dritten Säule gibt es zwei Varianten:
Da die Beiträge zur gebundenen Vorsorge 3a steuerlich abzugsfähig sind und begünstigt werden, gibt es hierfür eine spezifische Verordnung. Die rechtlichen Details sind in einer Bundesverordnung festgelegt.
In der gebundenen Vorsorge 3a gibt es zwei Vorsorgeformen, die durch die gesetzliche Verordnung zugelassen werden:
Die Banken bieten für die gebundene Vorsorge 3a inzwischen drei verschiedene Optionen an:
Vorsorgekonto: Die Beiträge werden auf das Vorsorgekonto eingezahlt. Dies ist die häufigste Vorsorgeform. Der Zinssatz ist höher als auf einem normalen Sparbuch. Durch den höheren Zins steigt das Gesamtkapital, welches im Alter zur Verfügung steht.
Vorsorgefonds (Wertschriftenlösung): Die eingezahlten Beträge werden in Wertpapiere investiert. Es gibt eine gesetzlich geregelte maximale Wertpapierquote. Durch die Vorsorgefonds besteht die Möglichkeit auf hohe Renditen, allerdings besteht auch ein Verlustrisiko.
Entscheidet man sich für die gebundene Vorsorge bei einer Versicherungsgesellschaft in der Schweiz ist zwischen zwei Möglichkeiten wählbar. Für beide gilt, dass zum Unterschied der Bankenanlage ein zusätzlicher Versicherungsschutz besteht.
Vorsorgepolice 3a: Eine Kombination aus einer Risikoversicherung (Tod, Invalidität) mit einem garantierten Alterskapital. Es besteht zudem die Option eine Prämienfreiheit bei Invalidität zu versichern.
Fondsgebundene Vorsorgepolice 3a: Vergleichbar mit den Vorsorgefonds. Zusätzlich wird das Risiko (Tod, Invalidität) abgesichert.
Autor: Wojtek Bernet auf ConvivaPlus.ch
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