TOP Krankenkassensystem Schweiz - Krankenkassen

Informationen und Wissenswertes rund um das Schweizer Krankenkassensystem. In der Schweiz sind zwei Arten von Krankenversicherungen vorhanden.

So verfügt das Land einerseits über eine obligatorische Grundversicherung. Diese Grundversicherung bei der Krankenversicherung wird auch als gesetzliche Krankenversicherung bezeichnet und sorgt dafür, dass gesetzliche Grundlagen laut dem Krankenversicherungsgesetz eingehalten werden.

Die andere Möglichkeit der Krankenversicherung ist die freiwillige Zusatzversicherung. Hier hat der Schweizer Versicherte die Möglichkeit diverse Zusatzleistungen in Anspruch zu nehmen, welche laut dem Krankenversicherungsgesetz nicht zustehen würden bzw. keine "Kassenleistung" sind. Hier kommt das Versicherungsvertragsgesetz zur Anwendung, welches als rechtliche Grundlage der freien Vertragsgestaltung gilt.


Inhalt:



Diese Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen


Die Krankenversicherung in der Schweiz übernimmt in der Regel gemäss dem Krankenkassensystem die Abklärung wie Diagnose des Patienten. In weiterer Form werden Behandlungen und auch Arzneimittelkosten ersetzt, wenn diese zur Behandlung von Entbindung, Abtreibung, Unfallfolgen wie auch Krankheiten beitragen. Teilweise werden durch die Krankenkasse auch Leistungen bei zahnärztlichen Behandlungen ersetzt bzw. übernommen.

Im Regelfall bezahlt die versicherte Person die Dienstleistungen im Vorfeld selbst und erhält sodann eine Rückerstattung von der Krankenversicherung. Bei einem Spitalsaufenthalt hingegen erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenversicherung.

Selbstbeteiligung und Selbstbehalt bei der Versicherung

Bei den Versicherungen existiert ein Selbstbehalt bzw. eine Selbstbeteiligung. Dieser Selbstbehalt setzt sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung aus einem Festbetrag von 300 Franken pro Jahr zusammen. Kinder als auch Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind davon ausgenommen.

Seit dem Jahr 2006 werden für Generika 10 Prozent Selbstbehalt eingehoben. Wer sich für Originalmedikamente entscheidet, der muss 20 Prozent Selbstbehalt bezahlen.

Bei privaten Krankenkassen ist der Selbstbehalt individuell geregelt.

Freiwillig Versicherte haben die Möglichkeit höhere Franchisen zu bezahlen, was die Versicherungsprämie deutlich billiger macht.

 

Automatische Krankenversicherung bei ordentlichem Wohnsitz


Wer in der Schweiz seinen Wohnsitz hat, ist automatisch bei der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Jede Person muss selbst versichert sein; es gibt keine Mitversicherten.

Insgesamt gibt es 94 Versicherungsmöglichkeiten für die Schweizer, diese sie frei wählen können. 


So funktioniert der Krankenkassenwechsel in der Schweiz


Mit dem 31. Dezember kann jeweils die Kasse gewechselt werden, die Kündigung muss aber spätestens am 30. November erfolgen, siehe Krankenkassenwechsel Termin Schweiz.

Bei einer freiwilligen weiteren Versicherung hingegen gilt die Richtlinie der Kündigung laut Vertrag.

Besteht eine ordentliche Franchise bei der Person, so ist es möglich, dass bereits per 30. Juni die Kasse gewechselt werden kann.

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Wojtek Bernet   Autor: Wojtek Bernet auf ConvivaPlus.ch
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