Lehrerlöhne Kanton Aargau - zu tiefer Lohn

Die Lehrer im Kanton Aargau fordern mehr Lohn. Allen voran die Primarlehrer, welche in der Unterstufe deutlich zu wenig Geld im Monat verdienen. Dies ist ein Fakt, den sogar die Schlichtungskommission des Kantons offiziell festgestellt und festgehalten hat.

Der Aargauische Lehrerinnen- und Lehrerverband hat deshalb dazu aufgerufen, bezüglich der zu tiefen Gehälter Beschwerden beim Kanton AG einzureichen.

Dem Aufruf sind viele schlecht bezahlte Lehrer gefolgt. Insgesamt wurden mehrere hundert Lohnbeschwerden wegen der zu tiefen Lehrerlöhne im Aargau eingereicht. Weitere folgen.


Lehrerlohn im Kanton Aargau ist zu tief


Die Lehrerlöhne im Kanton Aargau sind zu niedrig. Besonders prekär ist die Lohnsituation bei den Primarlehrern in der Unterstufe. Der Aargauer Lehrerverband ALV hat sich aufgrund dieser unhaltbaren Gehaltssituation mehrmals beim Kanton beschwert und ihn auf den tiefen Lehrerlohn aufmerksam gemacht.

In der Folge musste sich die kantonale Schlichtungskommission dieses Falles annehmen und kam anschliessend zum selben Ergebnis: Die Lehrer im Kanton Aargau verdienen zu wenig Lohn.

Passiert ist seit der offiziellen Schlussfolgerung und Bestätigung durch die Schlichtungskommission des Kanton Aargaus dennoch nichts. Die Lehrerlöhne im Aargau sind nach wie vor gleich tief. Deshalb hat der Aargauische Lehrerinnen- und Lehrerverband seinen Mitgliedern nun nahegelegt, eine Lohnbeschwerde beim Kanton einzureichen, genauer gesagt beim Personalrekursgericht. Rund 160 Lehrer im Aargau sind dem Aufruf des ALV bislang gefolgt und haben eine entsprechende Lohnbeschwerde verfasst.

Laut Manfred Dubach, der Geschäftsführer des Aargauischen Lehrerverbands, werden weitere Beschwerden der Lehrer folgen. Das Potential ist zweifellos vorhanden. Insgesamt wird die Mitgliederzahl des ALV auf 6000 Mitglieder beziffert. Gemäss Dubach haben die Lehrer noch bis zum 20.3. Zeit um ihre Lohnbeschwerde einzureichen. Der ALV geht in seiner Schätzung von 600 bis 1000 Beschwerden aus. Es dürften zweifellos weitere folgen, denn die Lehrerlöhne im Aargau liegen erwiesenermassen weitaus tiefer als in anderen Kantonen der Schweiz. Siehe auch Lohnvergleich der Lehrerlöhne Schweiz. Mit einem Entscheid des Personalrekursgerichts Aargau wird im Herbst 2013 gerechnet.

Stimmt das Gericht den Beschwerden zu, so erhalten alle klagenden Lehrer auch rückwirkend die Lohndifferenz zwischen dem ausbezahlten und dem neu verordneten Lohn ausbezahlt (rückwirkend bis zum 1.8.2011).

Wer keine Klage deponiert und sich nicht wehrt, ist selber Schuld.

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