Medikamente Steuerabzug - Kosten für Medis von Steuern abziehen? Und nur vom Arzt verordnete oder auch selber gekaufte Medikamente - mit u. ohne Rezept?


Steuerabzug Medikamente: Medikamenten-Kosten vom Arzt, aus Apotheke und Drogerie von Steuern abziehen? Und was ist mit selber gekauften Medis? Hier: Rechnung, Ausgaben und Steuerabzug für ärztlich verordnete und selber gekaufte Medikamente im Überblick - alles Wichtige zusammengefasst, jetzt rasch informieren.

Beim Ausfüllen der jährlichen Steuererklärung stellt sich nicht selten die Frage, ob man die Kosten selber gekaufter Medikamente von den Steuern abziehen kann. Hier erfahren Sie, ob und wie Sie Medikamentenkosten als Abzug deklarieren können und ob Sie die Rechnung oder ein Rezept beilegen müssen.

Unter selber gekauften Medikamenten werden all jene Medis verstanden, welche in einer Drogerie oder in einer Apotheke gekauft wurden.

Doch obacht, nicht alle Medikamente können als Steuerabzug bei den Krankheitskosten geltend gemacht werden. Bestimmte Medis allerdings schon. Folgendes gilt es dabei zu beachten.

 

 

Steuerabzug ist gültig
für folgende Medikamente



Nicht alle selber gekauften Medikamente sind für den Steuerabzug in der Steuererklärung zulässig. Manche bei der Apotheke oder Drogerie bezogenen Medis müssen Sie selber berappen und können die Kosten nicht von den Steuern abziehen.

Steuerabzug MedikamenteBestimmte Medikamente fallen jedoch unter Krankheitskosten und sind als Steuerabzug zulässig. Doch welche Medikamente genau?

Ein Steuerabzug für bestimmte Medikamente ist nur dann möglich, wenn hierfür ein ärztliches Rezept vorhanden ist. Falls ein Rezept durch den Arzt vorliegt, fallen die Beschaffungskosten unter Krankheitskosten und können dort entsprechend in der Steuererklärung als solche von den Steuern abgezogen werden. Diese Regel gilt deshalb, damit nicht noch weitere Einkäufe aus der Drogerie und den Apotheken als Abzug aufgelistet werden. Solche Einkäufe fallen nämlich unter die Lebenserhaltungskosten und Konsumausgaben und sind nicht als Steuerabzug gedacht.

Wer aber über ein ärztliches Rezept verfügt, der kann die Kosten für die Medikamente in der Steuererlärung ohne weiteres als Steuerabzug auflisten. Sie finden den entsprechenden Punkt unter Krankheitskosten.

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Autor: INFO Schweiz - Redaktion

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(Last updated: 21.01.2023, 16:15)