Erbe ausschlagen in der Schweiz?

Erbe zurückweisen in der Schweiz: Kann man das Erbe ausschlagen? Alles rund um das Ablehnen der Erbschaft.

Darf man als Erbe zum Beispiel bei Schulden die Erbschaft ausschlagen, und wenn ja wie? Partielle oder gesamthafte Ablehnung?

 

Wann soll man eine Erbschaft ablehnen?


Im Regelfall ist mit einer Erbschaft ein Vermögenszuwachs zu erwarten. Eine Erbschaft kann aber auch sehr nachteilig sein und durch die Erbenhaftung sehr hohe Schulden für die Erben bedeuten. Das Ausschlagen des Nachlasses ist ein möglicher Ausweg aus der Erbenhaftung.

Erbe ausschlagen SchweizWas tun bei Schulden erben? Oftmals tritt eine Erbschaft plötzlich und unerwartet auf. Natürlich kann man als Erbe das grosse Pech haben und eine grosse Summe Schulden als Nachlass bekommen. Ist solch ein nachteiliger Nachlass zu erwarten, so sollte man keinesfalls panisch reagieren und voreilig das Erbe ablehnen.

Richtig wäre in diesem Fall zunächst einen Fachanwalt zu konsultieren und mit ihm den Fall genauestens unter die Lupe zu nehmen. Teilen Sie dem Amtsgericht mit, dass Sie zunächst einmal eine Bedenkzeit brauchen. Treffen Sie nämlich eine übereilte Entscheidung, so könnten Sie diese später einmal bereuen.

Beispielsweise beträgt die Frist zur Ausschlagung des Testaments in Deutschland 6 Wochen ab Verlautbarung des Nachlasses (Erbausschlagung). Sie haben also ganze 6 Wochen Zeit den Sachverhalt zu überdenken; in dieser Zeit könnten sich weitere, für Sie positive Optionen auftun. Solche wären zum Beispiel die Erstellung eines sogenannten Nachlassverzeichnisses oder eine Nachlassinsolvenz.


Wie kann man Erbe ausschlagen?


Haben Sie sich nach reiflicher Überlegung trotzdem dazu entschieden das Erbe endgültig auszuschlagen und die Erbschaft abzulehnen, so müssen Sie ihre Absicht dem Nachlassgericht oder Amtsgericht im zeitlich festgelegten Rahmen ihrer Bedenkzeit mitteilen.

Die Ausschlagung des Erbes erfolgt in der Regel in schriftlicher Form. Eine mündliche Ablehnung kann nur dann erfolgen, wenn sie als Niederschrift vor dem Amtsgericht oder dem Notar festgehalten und beglaubigt wird.

Nur Teile oder ganzes Erbe ablehnen?

Wichtig zu erwähnen ist noch, dass eine Erbschaft nur zum vollen Teil ausgeschlagen werden kann, im Klartext bedeutet das: ganz oder gar nicht!

Es ist also nicht möglich, sich lediglich die lukrativen Teile des Nachlasses zu sichern und die Schulden abzulehnen. Sind mehrere Erben vorhanden, so fliesst der ausgeschlagene Teil in die weiteren Erbschaftsteile mit ein. Der Erbe, welcher seinen Erbteil ausgeschlagen hat, wird in diesem Fall so behandelt, als ob im Erbfall gar nicht vorhanden wäre.

Erbe ausschlagen, aber wie? Erbschaft ablehnen - Erbausschlagung. Ratgeber Info CH.