Trennungsvereinbarung Muster Vorlage

Wann + Was? Eine Trennungsvereinbarung kann geschlossen werden, wenn ein Ehepaar der Meinung ist, dass ihre Ehe nicht mehr zu retten ist. In solch einer Trennungsvereinbarung werden daher alle gegenseitigen Rechte sowie auch die Pflichten geregelt, welche im Rahmen der Trennung anfallen.

Wofür? Zudem kann eine Trennungsvereinbarung ebenso das spätere gerichtliche Scheidungsverfahren entlasten, da bereits eine Reihe von Rechten und Pflichten im voraus vertraglich geregelt worden sind.

Nachfolgend die wichtigsten Vereinbarungen
inklusive gratis Mustervorlage.

Inhalt:

 

Die wichtigsten Vereinbarungen bei Trennung in der Schweiz


Die wichtigsten Punkte bei einer Trennung von Ehepaaren. Welche Vereinbarungen sollen getroffen werden, welche Regelungen müssen unbedingt vereinbart werden und wie steht es um die Rechte der beiden Eheleute? Anbei alle Tipps rund um die Vereinbarung inklusive Muster Formular Vorlage für die Schweiz CH.

 

Immobilien Besitz bei der Trennungsvereinbarungen


Besonders wichtig ist solch eine Muster Trennungsvereinbarung, wenn eine gemeinsame Immobilie im Besitz der Eheleute ist.

Unbedingt beachten: Die Vereinbarungen hierzu, welche in einer Trennungsvereinbarung geschlossen werden, werden allerdings bei gemeinsamen Immobilien nur wirksam, sofern die Bank dieser Trennungsvereinbarung zustimmt.

Trennungsvereinbarung Schweiz CHDie Trennungsvereinbarung für Eheleute in der Schweiz - Deshalb ist es wichtig, bevor die Trennungsvereinbarung Vorlage notariell beglaubigt wird, diese Zustimmung von der Bank einzuholen. Auf diese Weise wird verhindert, dass die Bank bei eventuellen finanziellen Problemen des Übernehmers der Immobilie, sich die fälligen Kosten dann beim jeweils anderen holt. Dieser Fall kann auch nach vielen Jahren noch eintreten. Der Übernehmer der Immobilie soll dem anderen Eheteil in den meisten Fällen eine Auszahlung hierfür erbringen. In der Vorlage für die Vereinbarung sollte deshalb auch festgehalten werden, wann diese Auszahlung zu erbringen ist.

 

Vereinbarung für den Hausrat


Neben Grundbesitz sollte natürlich auch die Verteilung des übrigen Hausrates in der Trennungsvereinbarung vereinbart werden.

Hausrat: Hierzu gehören auch vorhandene PKW (Auto), Konten, Wertpapiere oder auch Aktien.

Vermögensausgleich: Auch der Vermögensausgleich kann in der Trennungsvereinbarung schon mit geregelt werden, so dass dieser bei der Scheidung der Ehe nicht mehr vereinbart werden muss. Auf diese Weise kann auch in der Zukunft kein neuer Anspruch mehr auf den Zugewinnausgleich - von beiden Seiten - bestehen.

 

Trennungsunterhalt vereinbaren


Rechte + Pflichten: Natürlich sollten in der Vorlage für die Trennungsvereinbarung auch die Rechte und Pflichten der Ehepartner zum Thema Trennungsunterhalt vereinbart werden (siehe dazu kostenlose Muster Vorlage und Formular weiter unten).

Unterhalt: Daneben ist es natürlich auch wichtig, das Thema des nachehelichen Unterhaltes schon in der Trennungsvereinbarung mit einzubeziehen.

 

Gemeinsame Kinder Sorgerecht und Unterhalt


Kindesunterhalt: Wichtig sind natürlich auch die Regelungen zum Thema der gemeinsamen Kinder. So sollte bereits hier der zu zahlende Kindesunterhalt sowohl in der Höhe als auch in den Zahlungsfristen festgelegt sein.

Elterliches Sorgerecht: Mit der Trennungsvereinbarung zu diesem Thema kann man hier schon einen Unterhaltstitel schaffen. Daneben sollte auch festgelegt werden, wer zukünftig die elterliche Sorge trägt.

Erbberechtigung: Ein weiterer wichtiger Punkt in einer Trennungsvereinbarung ist auch das Thema des Erb- und Pflichtteilrechtes. Bis zur Rechtskraft der Scheidung ist noch immer der andere Eheteil erbberechtigt. In den meisten Fällen wünschen das die getrennt lebenden Eheleute aber nicht.

 

Trennungsvereinbarung Muster Vorlage kostenlos


Nachfolgend eine gratis Vorlage und Formular für eine Vereinbarung zwischen Eheleuten bei Trennung.


Trennungsvereinbarung

zwischen
Adelheid Muster
geb. am 01.01.1970
wohnhaft in Zürich
- nachfolgend “Ehefrau”-

und
Bern Muster
geb. am 01.02.1965
wohnhaft in Zürich
- nachfolgend “Ehemann”-


Die oben genannten Parteien haben am 12.12.1990 die Ehe miteinander geschlossen.

Aus dieser Ehe sind die Kinder Hans Muster, geb. am 01.03.1994 und Luca Mustermann geb. am 01.04.1996 hervorgegangen.

Seit dem 01.06.2015 leben die Parteien voneinander getrennt. Das Scheidungsverfahren soll nach dem einjährigen Trennungsjahr eingeleitet werden.


Folgende Vereinbarung wird getroffen:

  1. Die elterliche Sorge für die gemeinsamen Kinder Hans und Luca Muster wird auf beide Parteien gemeinsam verbleiben. Leben werden die gemeinsamen Kinder bei der Ehefrau. Bedeutende Entscheidungen, die die gemeinsamen Kinder betreffen, werden gemeinsam getroffen. Sollten unüberbrückbare Meinungsverschiedenheiten in Bezug auf die Betreuung und Versorgung der Kinder eintreten, so halten sich beide Ehepartner abweichende Regelungen vor.

  2. Das Umgangsrecht des Ehemannes für die gemeinsamen Kinder wird wie folgt geregelt:

    1. Der Ehemann hat laut Trennungsvereinbarung das Recht, die beiden gemeinsamen Kinder alle 2 Wochen von Freitag Abend bis Sonntag Abend zu sich zu holen.

    2. Sagt einer der beiden Elternteile solch einen Termin ab, so ist frühzeitig ein Ersatztermin festzulegen.

    3. Dem Ehemann steht es darüber hinaus zu, die beiden gemeinsamen Kinder zudem für die Hälfte der Sommerferien sowie im Wechsel mit der Ehefrau in den Frühjahrs- und Herbstferien zu sich zu holen.

  3. Der Ehemann verpflichtet sich dem Kind Hans Muster einen monatlichen Unterhaltsbeitrag in Höhe von ... Schweizer Franken im Voraus bis zum 3. eines jeden Monats an die Kindesmutter zu zahlen. Der Ehemann verpflichtet sich darüber hinaus dem Kind Luca Muster einen monatlichen Unterhaltsbeitrag in Höhe von ... Schweizer Franken im Voraus bis zum 3. eines jeden Monats an die Kindesmutter zu zahlen.

  4. Der Ehemann verpflichtet sich weiterhin an seine Ehefrau einen monatlichen Trennungsunterhaltsbeitrag in Höhe von ... Franken im Voraus bis zum 3. eines jeden Monats zu zahlen.

  5. Die Ehefrau hat gemäss Trennungsvereinbarung das Recht, in der ehelichen Wohnung zu verbleiben. Alle hierfür anfallenden Mietzahlungen sowie Mietnebenkosten sind von der Ehefrau zu tragen.

  6. Der bisher eheliche Hausrat verbleibt bei der Ehefrau. Ausgenommen hiervon ist der PKW, welcher während der Trennungszeit zur alleinigen Nutzung beim Ehemann verbleibt.

  7. Es wird mit sofortiger Wirkung die Gütertrennung vereinbart. Auf einen Ausgleich wird gegenseitig verzichtet.

  8. Die Eheleute haften für den bestehenden Kreditvertrag bei der Musterbank gesamtschuldnerisch.


 

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Info Schweiz - ConvivaPlus.ch   Autor: Ratgeber - Redaktion
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(Last updated: 13.05.2015, 13:58 Uhr)