Was ist die EU Europäische Union?

Was ist die Europäische Union (EU)? Das Gebilde, Hintergrund und die Struktur der Europäischen Union.

Europäische Union EUDie EU beziehungsweise die Europäische Union ist ein Staatenverbund, der aus 27 Staaten besteht. Insgesamt leben in der EU rund 500 000 000 Einwohner. Der europäische Binnenmarkt gilt als der größte gemeinsame Markt weltweit, gemessen am Bruttoinlandsprodukt.

Grundlage der Europäische Union und der EU Staaten sind der „Vertrag über die Arbeitsweise der EU“ und der „Vertrag über die EU“. Im Europäischen Rat sind die nationalen Regierungen vertreten, im Europäischen Parlament dagegen die Unionsbürger selber.

Gesetzausführendes Organ der EU ist die Europäische Kommission, Rechtsprechungsinstanz ist der Gerichtshof der Europäischen Union. Der überwiegende Teil der Organe ist in Brüssel ansässig, zwei sitzen in Luxemburg, das Europäische Parlament agiert von Straßburg aus.

Die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion wird von 17 Staaten der EU gebildet, die seit 2002 eine gemeinsame Währung haben, den Euro.

Die Ziele der EU ist die Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik, aber auch eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Darüber hinaus ist die EU Mitglied der G20, der Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer. In der G8, der Gruppe der größten Industrienationen der Welt, hat sie einen Beobachterstatus inne. Darüber hinaus vertritt die EU die Mitgliedstaaten in der Welthandelsorganisation, der WTO. Präsident der Europäischen Kommission ist zurzeit José Manuel Barroso.


Die Geschichte und Entstehung der Europäischen Union


Hervorgegangen ist die EU aus der Europäischen Gemeinschaft, die 1957 gegründet wurde. Damals gehörten die heutigen EU-Staaten Frankreich, Italien, Luxemburg, das Königreich der Niederlande und die Bundesrepublik Deutschland zu den EWG Mitgliedstaaten. In den folgenden Jahren veränderte sich die Mitgliederzahl enorm.


Die Europäische Gemeinschaft EWG wird zur Union


1973 traten Irland, Dänemark und das Vereinigte Königreich der EWG bei. In den 1980er Jahren folgten Portugal, Spanien und Griechenland. Nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 erhöhte sich die Zahl der EWG-Bürger um 16 Millionen. 1993 wurde die EWG in die Europäische Union umgewandelt. Kurz darauf, 1995, traten Finnland, Schweden und Österreich der EU bei.


Die Osterweiterung ist die grösste Länder Erweiterung der Europäischen Union


Die größte Erweiterung erfuhr die EU im Jahre 2004 mit der so genannten Osterweiterung. In diesem Jahre traten 10 Staaten in die EU ein, nämlich Estland, Lettland, Litauen, Slowenien, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Malta und der griechische Teil von Zypern. 2007 wurden Bulgarien und Rumänien aufgenommen.


Die aussereuropäischen EU-Staaten


Zusätzlich gibt es etliche außereuropäische Staaten, die Mitglieder sind. Für sie gelten allerdings besondere Regelungen. Zu diesen Staaten gehören die Überseedépartements Französisch-Guayana, die Inseln Martinique, Guadeloupe, Réunion, Mayotte, die Kanaren, Azoren und Madeira.


Mitglied bei der Europäischen Union


Jeder europäische Staat kann nach Artikel 49 im EU-Vertrag die Mitgliedschaft beantragen. Es gibt eine Aufnahmebedingung. Der Antragsteller muss die Kopenhagener Kriterien, dazu zählen beispielsweise Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, erfüllen. Dazu bietet die EU im Rahmen der so genannten Beitrittspartnerschaften finanzielle und beratende Hilfen an, bis der EU-Standard erreicht ist.

Neben der EU existiert eine weitere Gemeinschaft, die Europäische Atomgemeinschaft, die Euratom. Der Gründungsvertrag wurde 1958 geschlossen. Sie ist, was ihre Strukturen betrifft, der EU angegliedert.


Die EU Richtlinien und Verordnungen der europäischen Institutionen


Die europäischen Institutionen wie Rat, Kommission und Parlament sind in ihren Beschlüssen bindend. Das bedeutet, dass einzelne Staaten überstimmt werden können. EU-Verordnungen gelten für alle Mitgliedsstaaten. EU-Richtlinien verpflichten die Mitgliedstaaten auf Umsetzung in das jeweilige nationale Recht.