Kinderrenten Pensionskasse

Es ist in der Schweiz keine Seltenheit, dass Menschen im Pensionsalter noch Kinder unter 18 Jahren haben. Diese Penionierte erhalten für ihre Kinder eine Kinderrente von ihrer Pensionskasse. Der Rentenbezug der Kinderrenten ist möglich, bis das Kind bzw. die Kinder das 18. Lebensjahr erreicht haben. Ab diesem Alter gelten die Kinder in der Schweiz als erwachsen und die Kinderrente erlischt. Neu kommen auch Frühpensionierte in der Schweiz in den Genuss der Kinderrenten aus der Pensionskasse für ihre Kinder.


Anspruch auf Kinderrenten aus der Pensionskasse in der Schweiz


Die pensionierten Versicherer erhalten in der Schweiz eine Alters-Rente. Doch zusätzlich zur AHV-Rente bekommen die pensionierten Versicherer auch Kinderrente, falls sie Kinder unter 18 Jahre haben. Solange die Kinder das 18. Altersjahr nicht erreicht haben, solange haben Pensionierte und Rentner Anspruch auf die Kinderrenten der Pensionskasse.

Eine Ausnahme Regelung gibt es für den Fall, dass sich das Kind noch in der Ausbildung befindet (Schule, Lehre, Studium) oder zu mehr als 70 % invalid ist. In diesem Fall kann das Alter für den Bezug der Kinderrenten aus der Pensionskasse vom 18. bis zum 25. Altersjahr erstreckt werden.


Auch Frühpensionierte Rentner haben Anspruch auf Pensionskasse Kinderrenten


Nicht nur die pensionierten Rentner haben in der Schweiz Anspruch auf die Kinderrenten aus der Pensionskasse Versicherung. Auch die frühpensionierten Rentner können für ihre Kinder aus der Pensionskasse Kinderrenten beziehen, sofern das Kind das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.