Börsenzulassung von Wertpapieren an der Börse

Um Wertpapiere an der Börse zu handeln, benötigt der Kunde zuallererst eine Zulassung zu einem bestimmten Börsensegment. Die Börsenzulassung für Wertpapiere ist deshalb mit gewissen gesetzlichen Bestimmungen verbunden, die unumgänglich sind und welche unter anderem besagen, dass ein Börsenprospekt zu erstellen ist. Die Anforderungen des Börsenprospekts variieren allerdings, je nach dem in welches Wertpapiere Börsensegment sich der Bewerber einbringen möchte.


Anforderungen für die Zulassung von Werpapieren für Unternehmen


Börsenzulassung von WertpapierenZuerst muss der Emittent, Herausgeber von Aktien und Wertpapieren, zusammen mit seinem Kreditinstitut die Zulassung zur Börse beantragen, sollte er den dann seine Börsenzulassung zugesprochen bekommen, muss der Emittent oder das Unternehmen sich bestimmten Pflichten bewusst sein, die unmittelbar mit der Annahme der Börsenzulassung verbunden sind.

So ist es seine Aufgabe oder die des Unternehmen, in festgelegten Abständen Berichte vorzulegen und ad-hoc Mitteilungen, Pflichtmeldungen einer Aktiengesellschaft, direkt preis zu geben. Definition der Börsenzulassungen von Wertpapieren an der Börse für Unternehmen.