Familienzulagen für Selbständigerwerbende, Kinder im Ausland und bei unbezahltem Urlaub - in der Schweiz seit 2013.
In der Schweiz erhalten seit diesem Jahr alle Selbständigerwerbende Familienzulagen. Auch Arbeitnehmer neu für Kinder im Ausland Anrecht auf Ausbildungszulagen. Und die Familienzulagen können ausserdem bei unbezahlten Urlaub bezogen werden.
Selbständigerwerbende können sich freuen. Endlich erhalten auch die Selbständigerwerbenden hierzulande in der Schweiz Familienzulagen.
Seit dem Jahr 2012 erhalten überdies alle Arbeitnehmer Ausbildungszulagen. Ein Anspruch auf diese Ausbildungszulagen haben Arbeitnehmer auch für Kinder, die sich länger als 12 Monate im Ausland aufhalten und sich im Ausland ausbilden lassen.
Zudem erhalten die Arbeitnehmer nun neu auch Familienzulagen, wenn sie beim Arbeitgeber einen unbezahlten Urlaub bzw. Ferien beziehen. Vorausgesetzt der unbezahlte Urlaub umfasst die Dauer von höchstens 3 Monate.
Dieser Neuerung zur Regelung der Familienzulagen wurde vom Bundesrat verabschiedet. In einer Revision der Familienzulagenverordnung sprach sich der Bundesrat für:
in der Schweiz aus.