Insidergeschäfte Wertpapiere Handel an der Börse

Insidergeschäfte an der Börse. Unter einem Insidergeschäft versteht man einen Kauf oder einen Verkauf von Wertpapieren an der Börse, welche von einer Person in Auftrag gegeben werden, die aufgrund spezieller Kenntnisse über die Aktiengesellschaft oder geheimes Insider Wissen über andere Börsenkurse kursbeeinflussende Entwicklungen verfügt. Ein solches geheimes Insider Wissen kann die entsprechende Person zum Beispiel aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit erlangen.

Von einem Insidergeschäfte Handel spricht man demzufolge, wenn diese Person das von ihr erlangte Wissen über kursbeeinflussende Börsen Entwicklungen dazu nutzt, um für sich oder aber für andere einen wesentlichen Vorteil an der Börse zu verschaffen, was per Definition als Insidergeschäfte bezeichnet wird (Insiderhandel = Handel mit Insider Wissen).

Insidergeschäfte werden gesetzlich strafverfolgt


Insidergeschäfte BörseAn den Börsen in den USA, in Deutschland, sowie in den meisten EU-Mitgliedsstaaten, und erst seit wenigen Jahren auch hier in der Schweiz, sind der Insiderhandel und die Insidergeschäfte an der Börse per Gesetz strikte verboten. Dies hält jene Insider jedoch nicht zwingend davon ab, sich oder anderen an der Börse mit Insidergeschäften einen wesentlichen Vorteil zu verschaffen. Deshalb ist es naheliegend, dass bestimmte Kontrollmechanismen solche Insidergeschäfte mit Wertpapieren an der Börse überwachen müssen bzw. Insidergeschäfte aufzudecken versuchen.
 
Ein solches Kontroll Instrument der Börsenaufsicht, um Insidergeschäfte aufzudecken und aufzuspüren, ist zum Beispiel, alle auffällige Börsengeschäfte detailgetreu zu beobachten und zu überprüfen. Besonders gilt und fokussiert sich die Überwachung für den Insiderhandel und Insidergeschäfte bei jenen Börsengeschäften, bei denen kurz zuvor bestimmte Fakten und Tatsachen in der Öffentlichkeit bekannt wurden, welche den Kurs der Börsen Wertpapiere beeinflussen. Anschliessend wird genauestens beobachtet und überprüft, ob diese Tatsachen und Informationen mit einer gewissen Insider Person in Verbindung gebracht werden können und ob hier ein Fall von Insidergeschäft vorliegt.

Da die Aktiengesellschaften an der Börse bestimmten Auflagen und Veröffentlichungspflichten unterliegen, werden die wichtigen Informationen in der Regel immer der Öffentlichkeit bekannt gegeben (siehe
Ad-hoc Meldepflicht). Anders als bei den öffentlichen Ad-hoc Meldungen, wo niemand mit einem kostbaren Wissensvorsprung an der Börse übervorteilt wird, sieht das hingegen beim Insiderhandel und bei den Insidergeschäften aus. Die gesetzlich verbotenen Insidergeschäfte laufen nämlich immer vor der Publikation dieser kursbeeinflussenden Informationen ab.