Kinderzulage Schweiz neu für alle Eltern und Kinder

Neue Regelung bei den Kinderzulagen für Eltern in der Schweiz. Das Gesetz sieht vor, dass alle Eltern Kinderzulagen bekommen. Auch selbständig Erwerbende Eltern können neu von den Kinderzulagen profitieren und gehen im Jahr 2013 nicht mehr leer aus. Zulagen für Selbständige

 

Kinderzulagen 2013 für alle Kinder


Kinderzulage SchweizDie Gesetzesänderung basiert auf der Grundlage, dass jedes Kind eine Zulage erhält. Die Kinderzulagen Initiative im Parlament fand bereits im Jahr 2009 im Nationalrat Zustimmung. Nun zog auch endlich der Ständerat im Jahr 2011 nach und beschloss die Gesetzesänderung für eine Kinderzulage für alle Eltern. Zur Zeit erhalten etwa 1,7 Millionen Kinder entsprechende Zulagen.

Neu kommen aber alle Eltern in den Genuss der Kinderzulage, es werden keine Eltern mehr von den Kinderzulagen ausgeschlossen. Das bedeutet konkret das zum Beispiel Selbständige Erwerbende mit einem Kind nun auch Anrecht auf die Zulagen für ihre Kinder haben.


Kinderzulagen für Selbständig Erwerbende


In der Schweiz kriegen bei Familien von Selbständig Erwerbenden die Eltern pro Jahr für 75 000 Kinder keine Kinderzulagen. Die neue Kinderzulagen Regelung für Selbständige sieht nun vor, dass sich Selbständige neu bei einer Ausgleichskasse für Familien anschliessen müssen. Haben sich die Selbständigen einer Familien-Ausgleichskasse angeschlossen, erhalten sie ab Eintritt in Zukunft dieselbe Kinderzulage wie die Arbeitnehmer. Und dies vollkommen unabhängig vom selbständigen Einkommen. Die Höhe des Einkommens als Selbständiger spielt demzufolge für die Kinderzulage keine Rolle.

Weiterführende Informationen und klärende Antworten auf Fragen rund um die Kinderzulage gibt es beim Bundesamt für Sozialversicherungen BSV zu finden.