Insolvenz Privatperson und Unternehmen

 

Als eine Insolvenz bezeichnet man die Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners.

Diese Unfähigkeit des Schuldners zur Begleichung der Gläubiger Forderungen kann dabei sowohl ein Unternehmen bzw. eine juristische Person betreffen oder aber auch die Insolvenz einer Privatperson.

Je nach Schuldgrad, finanzieller Situation des betroffenen Schuldners und Fortschritt der Gläubigerforderung wird hierbei in verschiedenen Insolvenzstufen unterschieden.



Insolvenz bei Unternehmen und Privatpersonen


Für die Insolvenz bzw. für die Zahlungsunfähigkeit gelten unterschiedliche Stufen. Bei der Insolvenz wird in der Regel zwischen einer akuten und einer drohenden Zahlungsunfähigkeit sowie einer Überschuldung unterschieden. Wobei hier das eine das andere nicht zwingend ausschliessen muss.

Insolvenz Zahlungsunfähigkeit SchuldenDie Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder die Insolvenz einer natürlichen Person liegt demzufolge dann vor, sobald nicht mehr ausreichende Zahlungsmittel vorhanden sind, um die bestehenden Forderungen zu begleichen, welche dem Schuldner durch den Gläubiger gestellt werden.

Im Falle einer eintretenden Zahlungsunfähigkeit wird das Unternehmen dazu verpflichtet, jeweils ein Insolvenz-Verfahren zu beantragen. Mit Hilfe eines solchen Insolvenz Verfahrens sollen die Forderungen des bzw. der Gläubiger beglichen werden. Die Begleichung der Gläubiger Forderungen bei Insolvenz des Schuldners geschieht dadurch, indem die Insolvenzmasse verwertet wird.

Die Folgen einer Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen ist klar. In den meisten Fällen führt die Insolvenz jeweils gleich zu einer Auflösung des verschuldeten Unternehmens und Schuldners.


Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz-Verfahren abwenden


Um eine drohende Insolvenz und die entsprechenden Folgen vermeiden zu können, kann der Schuldner mit dem Gläubiger verhandeln. Wenn der Gläubiger auf die Verhandlungen eingeht, kann zwischen Schuldner und Gläubiger eine Ratenzahlung, einen Schuldenerlass oder eine Stundung ausgehandelt werden.

Ausserdem ist eine Insolvenz auch unter folgenden Umständen vermeidbar, wenn nämlich für den Schuldner eine Bürgschaft einer zahlungsfähigen Dritten Person bei drohender Insolvenz besteht.