Leserbriefe neue Regelung ohne Anonymität

Die Redaktionen der Schweizer Zeitungen müssen die Zuschriften ihrer Leser künftig mit dem Namen kennzeichnen, im Falle dass im Leserbrief eine Person namentlich attackiert wird. Diese Neuerung hat der Presserat der Schweiz beschlossen und kommt neu bei der Veröffentlichung von Leserbriefen zur Anwendung.

Verfasser von Leserbriefen werden publik


Der Schweizer Presserat hat über eine namentliche Kennzeichnung der Leserbriefe Schreiber und Verfassers beraten. Anlass war eine entsprechende Beschwerde gegen anonyme Leserbriefe, die beim Presserat wegen einem Vorfall in der Zeitung «Oltner Tagblatt» einging. Das «Oltner Tagblatt» hatte im August 2010 zwei SMS in der Rubrik «Feedback-SMS» anonym als Leserbriefe publiziert.

Der Schweizer Presserat hat die Leserbriefe Beschwerde gutgeheissen. Dies betrifft allerdings nur entpsprechende Leser-Zuschriften und Briefe, welche inhaltlich namentlich eine andere Person attackieren bzw. diffamieren oder beleidigen. Jene Leserbriefe müssen neuerdings mit dem Namen des Verfasser des Beitrages gekennzeichnet werden.

Falls die Redaktionen aber nach sorgfältiger Prüfung der Leserbriefe zum Schluss kommen, dass die Leserbrief Anonymität nicht dazu missbraucht wird, um Unwahrheiten, Gerüchte oder Anschuldigungen zu verbreiten, dann kann der entsprechende Leserbrief weiterhin anonym veröffentlicht werden. Anonym heisst in diesem Fall, dass der Name und Ort des Verfasser eines Leserbriefes von der Redaktion nicht publik gemacht wird. Damit gilt, wie schon zuvor, und nicht nur für Leserbriefe: Anstand wahren und respektvoll miteinander umgehen. Denn
Leserbriefe müssen den Namen des Verfassers tragen, sofern sie attackieren.