IV-Renten an Kaufkraft im Ausland gekoppelt



Im Nationalrat wurde eine parlamentarische Initiative der SVP behandelt, welche die IV-Renten Beiträge, welche von der Schweiz ins Ausland überwiesen werden, entsprechend der Situation des Landes angepasst werden.

 

IV-Renten Beträge an Kaufkraft im Ausland gekoppelt


Die SVP erwirkte im Nationalrat eine Regel Änderung für Beiträge von IV-Renten ins Ausland. So sollen neu die IV-Renten Beträge, de ins Ausland gehen, der Kaufkraft des entsprechenden Landes angepasst werden. Dies entschied der Nationalrat auf eine Initiative im Parlament der SVP. Der Stimmen Entscheid für eine Anpassung der IV-Renten im Ausland fiel denkbar knapp aus. So sprachen sich im Schweizer Nationalrat 83 Parlamentarier für eine Anpassung der IV-Renten an die Kaufkraft aus. Diesen Stimmen gegenüber standen 81 Nein-Stimmen, welche sich gegen eine Kopplung der IV-Renten Beträge an die Kaufkraft im Ausland aussprachen.

Die Initianten der parlamentarischen Initiative argumentierten so, dass in einigen bestimmten Ländern im Ausland der Bezug von IV-Renten Beiträge für die IV-Renten Bezüger äusserst attraktiv seien. Vertreter der SP warnten im Nationalrat erfolglos, dass die Einsparungen bei einer Kopplung der IV-Renten Bezüge an die Kaufkraft des jeweiligen Landes entsprechend klein ausfallen würden. Demnach soll diese Vorgehensweise bei den IV-Renten im Ausland nicht mehr als 14,5 Millionen Schweizer Franken Einsparungen ergeben. Berücksichtigt man hierbei noch den zusätzlichen administrativen Aufwand bei der immerzu währenden Anpassung der einzelnen IV-Renten Beträge an die Kaufkraft, so können hier auf keinen Fall von einem Nutzen gesprochen werden.