Finma neue Eigenmittelverordnung für Banken

Die Finanzmarktaufsicht der CH, die Finma, ändert ihre Eigenmittelverordnung für die Banken hierzulande. Die Finma möchte ein wenig strengere Eigenmittelvorschriften bei den Handelsgeschäften der Schweizer Banken.


Eigenmittelvorschriften für Banken


Eigenmittelverordnung BankenDie Finma hat diesbezüglich eine öffentliche Anhörung zur Eigenmittelverordnung angesetzt. Die gemäss Finma strengeren Vorschriften in der Eigenmittelverordnung soll die geplante Revision ersetzen. Nun hat eine öffentliche stattgefunden. Und die Finma lässt verlauten, das jenes Anliegen der Finanzmarktaufsicht CH für strengere Eigenmittelvorschriften für die Banken grundsätzlich auf Zustimmung gestossen sei. Die Eigenmittelvorschriften würden die Handelsgeschäfte der Banken betreffen. Das Fazit der Versammlung, die Finma Aufsicht fühlt sich bei der Verschärfung der Verordnung für Eigenmittel der Banken bestätigt.

Zum Ende der Anhörung hat die Finanzmarktaufsicht Finma noch etliche Rundschreiben zur Eigenmittelverordnung, welche zum Jahreswechsel von 2010 auf 2011 in Kraft treten sollen, wieder revidiert. Allerdings sind die neuerlich finalen Rundschreiben für die Eigenmittelverordnung keinen grossen Deut anders als die just revidierten Entwürfe der Revision. Neue und scheinbar schärfere Eigenmittelverordnung für die Banken in der Schweiz.