Lobby-Verbot für Parlamentarier in Bern: Bezahlte Mandate sollen für Nationalräte und Ständeräte verboten werden. «Es wird Zeit, dass die Lobbyisten in die Schranken gewiesen werden!», das fordert die neue Eidgenössische Volksinitiative «Bremst den Lobbyismus» unmissverständlich.
Der Verein «DU - Die Unabhängigen» hat seine Initiative bereits bei der Bundeskanzlei zur Vorprüfung eingereicht. Anschliessend kann die Unterschriftensammlung beginnen. Doch was genau fordert die Volksinitiative?
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«Du willst eine unabhängige Politik für DEINE ZUKUNFT?» Hier winkt die Lösung: «Mit einer Ergänzung zu Artikel 144 der Bundesverfassung soll die Annahme von bezahlten Mandaten durch Politiker verboten werden. Damit soll sichergestellt werden, dass unsere Volksvertreter im Parlament das Volk und nicht die Interessen ihrer Geldgeber vertreten. Zudem müssen Lobbyisten im und ums Bundeshaus akkreditiert werden», schreiben die Initianten in einer Pressemitteilung.
SO VIEL GELD VERDIENEN
Die Zahlen sind für eine Demokratie alarmierend.
Kann ein gewählter Politiker neutral abstimmen, wenn er ein oder mehrere Versicherungs-, Banken-, Pharma-, Chemie-, Rüstungsindustrie-Mandate inne hat? ...
«In unserem Parlament gibt es zu viele Lobbyisten, die kurzfristige Einzelinteressen in den Vordergrund stellen. Unsere Volksvertreter im Parlament sollen das Volk und nicht die Interessen ihrer Geldgeber vertreten.» Allein in der letzten - von der SVP und FDP dominierten - Legislatur deklarierten 246 Nationalräte und Ständeräte total 1959 «teilweise sehr lukrative Mandate». Doch das ist lediglich die Spitze des Eisbergs. «Lobbyisten diverser Couleur schwärmen zudem um die Politiker im und ausserhalb des Bundeshauses herum.» Es sei daher klar, «wieso durch solche von Dritten beeinflusste „Volksvertreter“ oft nicht die Interessen des Volkes, sondern diejenigen der Interessensgruppen vertreten werden», so die Initianten des Anliegens.
«PARLAMENT IST GEKAUFT»
Vor allem FDP + SVP verscherbeln die Schweizer Demokratie laut neuer Studie
Einkünfte aus der Privatwirtschaft.
50% der Gelder fliessen an FDP-Parlamentarier, 25% an SVP-Parlamentarier, 19% an CVP-Parlamentarier. Alle anderen Parteien beziehen zusammen nicht einmal 5%. Eine politische Form der Prostitution von Rechts. «Diese Leute können die Bevölkerung unmöglich vertreten» ...
Das möchte der Verein DU - Die Unabhängigen ein für allemal ändern, indem die Annahme von bezahlten Mandaten verboten werden soll. Zudem sollen künftig alle Politikerinnen und Politiker alle ihre Interessenbindungen bereits bei der Kandidatur lückenlos und transparent veröffentlichen.
«Professionelle Interessenvertreter und –vertreterinnen von Firmen, Organisationen, Verbänden oder Institutionen die auf Parlamentsebene und den dazu gehörenden Bundesstellen ihre Interessen vertreten wollen, müssen sich offiziell akkreditieren lassen und ihre Auftraggeber in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Register publizieren.»
SVP, FDP, CVP, GLP
Die Parteien SVP, FDP, CVP, GLP schützen praktisch geschlossen Steuerhinterziehungs-Praktiken bzw. torpedieren alle Anstrengungen, Licht ins Dunkle zu bringen.
Gleichzeitig sparen und kürzen diese Parteien dafür rigoros bei den Bedürftigen (von Altersarmut betroffenen Betagten, Sozialfällen, IV-Bezügern, Kindern von Behinderten etc.). Ein Bericht, wer die reichen Steuerhinterzieher aktiv schützt inklusive einer Liste der verantwortlichen Parlamentarier ...
Die Bundesverfassung wird mit folgendem Artikel ergänzt: Art. 144bis
Titel des Artikels: Interessenvertretung im Parlament und auf Parlamentsebene
Art. 144bis Interessenvertretung im Parlament und auf Parlamentsebene
(1)
Mitglieder der eidgenössischen Räte dürfen nach erfolgter Wahl keine neuen Mandate von in- oder ausländischen Firmen, Organisationen, Verbänden oder Institutionen annehmen, die entlöhnt oder anderweitig mit geldwerten Leistungen honoriert werden. Ausgenommen sind Mandate, welche die hauptberufliche Tätigkeit der Ratsmitglieder betreffen.
(2)
Bisherige entlöhnte oder anderweitig mit geldwerten Leistungen entschädigte Mandate gemäss Abs. 1 müssen den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern vor den Wahlen offengelegt werden. Stichtag ist hierbei der Eingabetag als Kandidat oder Kandidatin für den National- oder Ständerat.
(3)
Professionelle Interessenvertreter und -vertreterinnen von Firmen, Organisationen, Verbänden oder Institutionen die auf Parlamentsebene und den dazu gehörenden Bundesstellen ihre Interessen vertreten wollen, müssen sich offiziell akkreditieren lassen und ihre Auftraggeber in einem der Öffentlichkeit zugänglichen Register publizieren.
(4)
Das Gesetz kann Ausnahmen für die Interessenvertretung von gemeinnützigen Organisationen vorsehen.
Der 2019 gegründete Verein DU - Die Unabhängigen bietet allen Personen, die sich mit ihren Zielen identifizieren können („Charta“- siehe Webseite), an, sich um ein Amt in der Politik zu bewerben. Dazu muss man sich «nicht lange in einem Parteiapparat hocharbeiten, sondern einfach den Willen haben, unabhängig etwas zu bewirken, in dem Gebiet, wo man sich fachlich als geeignet einstuft. Der Verein DU sorgt, soweit die aus der Bevölkerung eintreffenden Spenden reichen werden, für die logistische und finanzielle Unterstützung der KandidatInnen im Wahlkampf.
Politisch will DU sachbezogen und mit neuen Ideen in den wirklich relevanten Themen Umwelt (Wasser, Landwirtschaft, Tiere, Klima), Familie, Gesundheit und Haftungsrecht agieren. Es geht um unsere ZUKUNFT! DU positioniert sich in der politischen Mitte. DU Kandidaten entwickeln klare Positionen - ohne Beeinflussung Dritter. Dies ist bitter notwendig in der heutigen Zeit, denn die Lobbyisten dominieren unsere Politik».
Wir halten Euch hier über den Stand der Volksinitiative auf dem Laufenden.
Weiterführende Informationen:
• Eingereichter Inititiavtext (lobby-nein.ch)
EHRLICHSTE PARTEIEN
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Autor: Schweiz - Redaktion