Zahlen Flüchtlinge Radio-TV-Gebühren?


Wutbürger-Frage der Woche:
«Müssen Flüchtlinge und Asylsuchende Radio- und TV-Gebühren bezahlen? Oder bekommen die das wie schon die Handys und Markenkleider gratis!!!!!» (Kommentar auf Facebook)
 

Wutbürger besorgter Bürger Ärger Zorn Hass

Inhalte:

 

 

Unsoziale Radio- und TV-Gebühren benachteiligen tiefe Einkommen

Die Radio- und Fernsehgebühren werden in der Schweiz von der Serafe AG (dem Billag-Nachfolger) erhoben und geben immer wieder Anlass für Diskussionen. Vor allem auch deshalb, weil es sich um unsoziale Gebühren handelt.

Die Höhe richtet sich nämlich nicht am Einkommen eines Haushaltes, sondern gilt für alle Haushalte gleich. Ob Arm oder Reich spielt keine Rolle. Die Radio- und TV-Gebühren belasten Haushalte mit tiefen Einkommen also überproportional und sind daher unsozial. Eine einkommensabhängige Radio-TV-Gebühr würde deshalb Sinn machen.

Spannend ist aber auch die Frage - angesichts des oft gebrüllten Vorwurfs von Rechts, Flüchtlinge bekämen in der Schweiz alles gratis serviert - sind Flüchtlinge von der Bezahlung der Radio- und TV-Gebühren von Serafe befreit?

 

 

Abgabepflicht für Asylsuchende

Kurz: Auch Flüchtlinge zahlen Radio- und TV-Gebühren. SP-Nationalrat Jacques-André stellte dem Bundesrat in der Fragestunde zum Thema «Radio- und Fernsehgebühr. Abgabepflicht von Asylsuchenden» erst kürzlich folgende Frage:

«Migrantinnen und Migranten, die in Wohnungen untergebracht sind, müssen die Abgabe entrichten. Gemessen an ihrem niedrigen Einkommen handelt es sich um einen enorm hohen Betrag. Eine Befreiung dieser Haushalte ist im neuen Radio- und Fernsehgesetz nicht vorgesehen. Lediglich Personen, die Ergänzungsleistungen zur AHV oder zur IV erhalten, können befreit werden (Art. 69b RTVG).

Hat das Staatssekretariat für Migration diesen Kostenpunkt berücksichtigt und die Höhe der Leistungen zugunsten von Asylsuchenden entsprechend angepasst?»


 

 

«Asylsuchende werden wie Schweizer behandelt»

Die zuständige FDP-Bundesrätin Karin Keller-Sutter nahm wie folgt Stellung:

«Die Höhe der Rundfunk- und Fernsehgebühren ist für alle Personen, die dieser Gebühr unterliegen, gleich. Asylsuchende und Migrantinnen und Migranten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, die in Wohnungen leben, werden ungeachtet ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wie Schweizerinnen und Schweizer behandelt. Für Asylsuchende, die auf Sozialhilfe angewiesen sind, bestimmt der Zuordnungskanton die Höhe der Sozialhilfe.

Der Bund leistet den den Kantonen zugewiesenen Asylsuchenden keine Sozialhilfe. Sie bezuschusst pauschal die Ausgaben der Kantone für die Sozialhilfe, die sie diesen Personen gewähren. Diese Pauschalbeträge sind so bemessen, dass die Kantone den Grundbedarf decken können. Zu diesen Bedürfnissen gehören im Allgemeinen auch Radio und Fernsehen.»


Antwort: Asylsuchende und Flüchtlinge erhalten bei den Radio- und TV-Gebühren keine Sonderbehandlung.


Einmal mehr erweist sich ein Pauschalvorurteil der Wutbürger als haltlos. Bleiben noch die neusten Handys und die neusten Markenkleider!!1!11!!!

Hier geht es direkt zur eingereichten Frage.


SO VIEL MEHR GELD HÄTTE ICH
OHNE FLÜCHTLINGE IN DER SOZIALHILFE


Wutbürger Hass Flüchtlinge

SO VIEL BEZAHLST DU PRO TAG
Asylbewerber Sozialhilfe-Kosten


Diesen Geldbetrag bezahlst DU pro Tag und Monat für Flüchtlinge und so viel Geld bezahlst DU pro Tag und Monat für die Schweizer Armee ...


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(Last updated: 10.08.2019, 20:03)