Steuer-Entlastung von AHV-Renten bei niedrigen Einkommen

Geldbörse Steuern Schulden

Wer weniger als 48‘000 Franken steuerbares Einkommen pro Jahr aufweist, dessen AHV-Renten sollen steuerfrei sein. Übertrifft das Einkommen 48‘000 Franken, «wird derjenige Teil der AHV besteuert, der diesen Betrag übersteigt», dies fordert der von der SVP abgesägte Ex-Nationalrat Luzi Stamm mit der parlamentarischen Initiative «Steuer-Entlastung von AHV-Renten bei niedrigen Einkommen».

Ob er die Unterstützung der eigenen SVP-Fraktion geniesst, bleibt hingegen mehr als fraglich. Einerseits soll die Steuer-Entlastung nur für niedrige Einkommen gelten, was eben gerade nicht der Klientel der SVP entspricht.

Andererseits ist SVP-Ständerat Maximilian Reimann der einzige von insgesamt 74 (vierundsiebzig) SVP-Parlamentariern im Bundeshaus, die Stamms Initiative mitunterzeichneten.

 



5 FRANKEN PRO TAG ZUM (ÜBER)LEBEN
«5 Fr. pro Tag zum (über)leben in der CH  muss reichen!», sagen SVP+FDP und lancieren einen schweizweiten Angriff. Inklusive einem zynischen 5-Franken-Tagesmenüplan für Arme

Armut Obachlos Hunger Container


Mit nur 5 Franken pro Tag (über)leben.

Und das obwohl jede dritte Person in der Sozialhilfe ein minderjähriges Kind ist. «Und dennoch sollen den sozial Schwächsten die ohnehin schon tiefen Leistungen noch bedeutend gekürzt werden». «Mangelernährung, Ausgrenzung und Verelendung sind die Folgen.» Wer wählt denn solche Politiker? ...


 

 

Parlamentarische Initiative:


«Das Gesetz sei folgendermassen anzupassen: Renten der AHV sind in der Schweiz steuerfrei, sofern der Steuerpflichtige ein steuerbares Einkommen von unter 48'000 Franken pro Jahr aufweist. Übertrifft das steuerbare Einkommen 48'000 Franken pro Jahr, wird derjenige Teil der AHV besteuert, der diesen Betrag übersteigt. Ein allfälliger Eigenmietwert fällt für die Berechnung des Einkommens ausser Betracht, sofern die entsprechende Liegenschaft vom Steuerpflichtigen selbst bewohnt wird.»
 


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Berufliche Vorsorge
Mindestzinssatz BVG 2020: -75% gesunken

Die SVP fordert für 2020 gar eine Senkung des Mindestzins um -87.5%


Je tiefer der BVG-Mindestzins, desto weniger wachsen die Altersguthaben der Versicherten ...



 

 

Begründung:

«Für viele Senioren wird die Steuerbelastung mehr und mehr zu einem Problem. Es drängt sich unter den gegebenen Umständen auf, dass diejenigen Senioren, welche neben der AHV wenig Einkommen aufweisen, steuerlich entlastet werden. Vor allem in Kombination mit der Pflicht zur Besteuerung des Eigenmietwerts werden viele Steuerpflichtige in finanziell unzumutbare Situationen geworfen.

Wird die Initiative in einer ersten Phase überwiesen, wird es darum gehen, die Details festzulegen. Möglich ist, dass bis zu diesem Zeitpunkt die Individual-Besteuerung eingeführt ist und dass bis dann die Besteuerung des Eigenmietwerts aufgehoben ist.

Es ist klar, dass mit dem vorliegenden Vorstoss nicht gemeint ist, dass unterhalb eines steuerbaren Einkommens von 48'000 Franken keine Besteuerung erfolgen darf, oberhalb von 48'000 Franken jedoch eine volle Besteuerung der Rente erfolgen soll. Vielmehr ist für den Bereich eines steuerbaren Einkommens unmittelbar von 48'000 Franken ein System der abgestuften Besteuerung zu entwickeln. Ist die Individual-Besteuerung im Zeitpunkt der Umsetzung der Initiative noch nicht eingeführt, ist zudem zu prüfen, ob für Ehepaare die Limite von 72'000 Franken gelten soll (1 1/2 x 48'000 Franken).»

Als Erstes wird der Nationalrat als erstbehandelnde Parlamentskammer über die Initiative des abgewählten Luzi Stamm zu befinden haben. Wir halten Euch hier regelmässig auf dem Laufenden.

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Weiterführende Informationen:
Steuer-Entlastung von AHV-Renten bei niedrigen Einkommen (Parlament.ch)

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(Last updated: 20.11.2019, 11:48)