Bern autofrei und Parkplätze abschaffen: 22 radikal verschärfte «5 vor 12»-Klimaschutz-Massnahmen

Erde Planet Klimaschutz Fünf vor Zwölf

Die Zeit drängt: «5 vor 12» für den Klimaschutz! Die Stadt Bern geht mit gutem Beispiel voran, ruft den Klimanotstand aus und präsentiert radikal 22 verschärfte Massnahmen.

Unter anderem Flugreiseverbot, autofreie Innenstadt, autofreie Sonntage, teurere und nur noch halb so viele Parkplätze, Abbau von Fahrspuren, flächendeckende Temporeduktion und viele weitere Massnahmen, um die Reduktion der CO2-Emissionen auf Berner Stadtgebiet zu beschleunigen.

Eine Übersicht der schweizweiten Berner Vorreiterrolle in Sachen Klimaschutz und eine Liste aller «5 vor 12»-Massnahmen Berns.

 

 

Inhalte:

 

 

«5 vor 12» für den Klimaschutz

«Das Klima ist in Not», bekräftigte die Stadtregierung in ihrer Erklärung um fünf Minuten vor 12 Uhr im Münsterturm die Haltung, dass im Kampf gegen den Klimawandel zusätzliche, einschneidende Massnahmen notwendig sind.

Bisherige Massnahmen zum Klimaschutz zeigten bereits Wirkung (Energie- und Klimastrategie 2025). In den letzten acht Jahren konnten die Pro-Kopf-Emissionen in Bern um rund eine Tonne CO2 auf fünf Tonnen pro Kopf (inkl. internationalen Flug- und Schiffsreisen) reduziert werden. Die territorialen CO2-Emissionen konnten um rund 15 Prozent und bei der Wärmeversorgung sogar um 28 Prozent reduziert werden. Nun sollen griffige Massnahmen noch einmal deutlich verschärft und eine tatsächliche Kohlendioxid-Reduktion voranbringen - und der Berner Gemeinderat erwartet auch vom Bund und Kanton, dass sie konkrete Zwischenziele und Massnahmen ausarbeiten, um das Pariser Klimaabkommen zu erfüllen. «Der Bund soll seine CO2-Neutralität nicht durch den Kauf von ausländischen Zertifikaten erkaufen


«Der Gemeinderat strebt bis 2035 eine Reduktion der städtischen, territorialen CO2-Emissionen (ohne Kompensation durch Kauf von Klima-Zertifikaten) auf eine Tonne CO2 pro Kopf und Jahr an.»
 

 

 

22 Klimaschutz-Massnahmen

Quelle: «5 vor 12» für den Klimaschutz.

 

Fernwärme:

Beschleunigung des Ausbaus des Fernwärmenetzes für die Erreichung der im Richtplan Energie verbindlich festgelegten 70 % erneuerbare Energie bei der Wärmeversorgung bis 2035. Nach der Ablehnung der Gesetzesrevision muss der Ausbau des Fernwärmenetzes beschleunigt und ein attraktives Angebot geschaffen werden, damit Ölheizungen trotz des fehlenden Verbotes durch erneuerbare Energieträger ersetzt werden.

 

 

Gebäudesanierungen:

Beschleunigung von Gebäudesanierungen und Realisierung von Arealnetzen und Nahwärmeverbunden ohne städtische Subventionen. Heute liegt die Sanierungsrate der Gebäude etwa bei 1 Prozent. Etwa 3 Prozent wären notwendig, um die Ziele des Richtplans Energie zu erreichen. Die Revision des kantonalen Energiegesetzes hätte Anreize zu mehr und besseren Gebäudesanierungen geliefert. Der Aufbau von Arealnetzen und Nahwärmeverbunden spielt eine entscheidende Rolle, damit der Umbau der Wärmeversorgung in der Stadt Bern volkswirtschaftlich effizient erfolgt. Grosse Herausforderungen dabei sind, wer die Wärmeverbunde vorfinanziert, wer das Risiko trägt und wer die Verbunde/Netze betreibt. Energieautarke Gebäude und Siedlungen müssen durch den Fonds gefördert und vorangetrieben werden. Swiss Cleantech, der Bund und die Stadt Bern haben erste Ansätze ausgearbeitet, um einen Modernisierungsfonds für klimafreundliche Gebäudesanierungen, respektive die Realisierung von Arealnetzen, zu lancieren. Der entwickelte Ansatz lehnt sich an einer Hypothek an, welche kombiniert wird mit langen Abschreibungszyklen, Qualitätssicherung und einem Risikoausgleich durch die öffentliche Hand.

 

 

Lenkungsabgabe:

Um Anreize zu schaffen für die Steigerung der Energieeffizienz und des Anteils erneuerbarer Energie auf 70 % in der Wärmeversorgung, soll die Einführung einer Lenkungsabgabe auf die Netznutzung für den Energieträger Erdgas geprüft werden. Die erhobenen Mittel werden an die Bevölkerung und die Unternehmen rückverteilt.

 

 

Energie- und Klimakommission:

Die Energiekommission des Gemeinderates wird zu einer Energie- und Klimakommission des Gemeinderates erweitert. Die neue Kommission wird ergänzt mit Vertretenden aller Direktionen, aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Mobilität und Wissenschaft. Der Einbezug von Vertretenden aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Mobilität und Wissenschaft hilft, Lösungsansätze breiter zu diskutieren. Der Gemeinderat profitiert von wichtigen zusätzlichen Inputs im Bereich Klimaschutz.

 

 

Flugreiseverbot:

Senkung der CO2-Emissionen durch Ersatz der Flugreisen des Stadt- und Gemeinderates sowie der Angestellten der Stadtverwaltung. Nur rund fünf Prozent aller Menschen haben je ein Flugzeug bestiegen. Doch diese Minderheit verursacht enorme Emissionen: Ein einziger Flug kann das Klima stärker aufheizen als ein Jahr lang Auto fahren und das Haus mit Erdöl heizen zusammen. Der Flugverkehr ist zudem einer der am schnellsten wachsenden Verursacher von Treibhausgasen und wird in der Schweiz mittelfristig zum klimaschädlichsten Sektor überhaupt. Die Fliegerei ist weltweit für knapp fünf Prozent des menschengemachten Klimaeffekts verantwortlich, in der Schweiz sogar für über 18 Prozent. Die meisten mitteleuropäischen Destinationen sind heutzutage mit vertretbarem Aufwand per Zug oder Zug und Fähre erreichbar. So dauert eine Zugfahrt nach London im Idealfall noch gut 8 Stunden, nach Rom sogar noch ein paar Minuten weniger.

 

 

Keine Gratisparkplätze:

Senkung der Anzahl Pendelfahrten mit dem privaten Auto, resp. Senkung der CO2-Emissionen durch den Arbeitsverkehr der Stadtverwaltung. Rund 16% der städtischen Angestellten legen den Arbeitsweg mit dem privaten Auto zurück. In der Regel ist das Fahrzeug nur mit einer Person belegt. 3% kommen mit dem Motorrad und weniger als 1% mit einem Elektroauto. Das hat die letzte Pendlerumfrage in der Stadtverwaltung ergeben (2015). Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Beantwortung der Umfrage auf Freiwilligkeit beruhte – und es ist möglich, dass der tatsächliche Autoanteil etwas höher liegt. Mit einer konsequenten Parkplatzbewirtschaftung und einer ebensolchen Preispolitik kann ein gewisser Umsteigeeffekt erwartet werden.

 

 

Klimaneutrale Vermögensbewirtschaftung:

Initiierung des Prozesses, um das Vermögen des Gemeinwesens der Stadt Bern als erste Stadt der Schweiz klimaneutral bewirtschaften zu können. Auch die Vermögensbewirtschaftung ist angehalten, die Ziele des Pariser Abkommens einzuhalten und eine maximale globale Klimaerwärmung von 1,5 bis 2 Grad in ihrem Wirkungskreis anzustreben. Die Vermögensbewirtschaftung und -anlage fehlt aktuell in der Energie- und Klimastrategie der Stadt Bern und wurde bis dato unter diesem Aspekt auch nicht durchleuchtet. Die konkrete Umsetzung des Pariser Abkommens auf nationaler oder kantonaler Ebene ist noch nicht definiert, Vorgaben für die Gemeindeebene fehlen ebenso wie Zertifizierungsstellen, welche entsprechende Standards und Vorgaben setzen oder verifizieren könnten. Die PVK der Stadt Bern ist in diese Überlegungen miteinzubeziehen.

 

 

CO2-armer Betrieb:

CO2-Reduktion in Betrieben mit einem städtischen Leistungsauftrag und jährlichen Subventionen von mehr als Fr. 20'000.-. Die Betriebe zeigen auf, wie sie die Emissionen senken wollen. Die Subventionsvergabe wird an die Umsetzung der aufgezeigten Massnahmen gebunden. Städtische Subventionen sind heute an keinerlei Umweltauflagen gebunden, sondern werden aufgrund anderer Kriterien vergeben.

 

 

CO2-Reduktionspflicht:

Die Stadt Bern fordert von den übergeordneten politischen Ebenen rasche und wirksame Massnahmen zur CO2-Reduktion ein. Das übergeordnete (kantonale und nationale) Recht schränkt den Handlungsspielraum der Stadt Bern in verschiedenen Bereichen, die den CO2-Ausstoss verantworten, teilweise stark ein. Gerade bei der Mobilität liegen wichtige Massnahmenbereiche, welche wirkungsvolle Beiträge zur CO2-Reduktion leisten könnten, nicht im Kompetenzbereich der Stadt Bern. Im ÖV-Bereich ist zudem nicht die Stadt die Bestellerin, sondern der Kanton. Dieser entscheidet somit grundsätzlich auch über die Finanzierung von allfälligen ÖV-Massnahmen. U.a. in folgenden Bereichen erkennt die Stadt Bern deutlichen Handlungsbedarf auf übergeordneter Ebene:

  • Wirksamere Emissionsvorschriften zum CO2-Ausstoss von (neuen) Fahrzeugen
  • CO2-Abgabe auf Treibstoffen / CO2-Lenkungsabgabe auf Flugtickets
  • Pilotversuche für Umweltzonen
  • Beitritt zu internationalen Städtenetzwerken.
  • Reduktion bzw. Abschaffung des Pendlerabzugs MIV
  • Weiterführung und -entwicklung des Gebäudesanierungsprogramms
  • ÖV-Massnahmen in übergeordneter Zuständigkeit

 

 

Private Parkplätze reduzieren:

Indem die Anzahl Parkplätze pro Wohnung bei Neubauten mit ausreichender Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr auf 0.2 PP pro Wohnung festgelegt wird, kann der Zuwachs des MIV reduziert werden. Sharingangebote sollen zusätzlich zu den 0.2 PP berücksichtigt werden können. Weiter werden Abklärungen getroffen mit dem Ziel, das bestehende Angebot privater Parkplätze reduzieren zu können. Die Stadt Bern verfügt per Ende 2018 über rund 86'000 private Parkplätze (inkl. Parkhäuser). Ohne korrigierende Vorgaben nimmt die Anzahl Parkplätze durch Neubauten stark zu, da der Kanton bis zwei neue Parkplätze pro Wohnung gewährt. Die Gemeinden sind ermächtigt, nur beschränkt oder keine privaten Parkierungsmöglichkeiten zuzulassen. Dies kann insbesondere durch Vorschriften in überbauungsordnungen oder neuen Zonenplänen erfolgen, aber auch durch entsprechende Vorschriften in der Bauordnung. Neben der mengenmässigen Beschränkung muss verhindert werden, dass private Parkplätze an Dritte vermietet werden, da sonst die angestrebte Wirkung der Reduktion der öffentlichen Parkplätze reduziert würde.

 

 

Teurere Parkplätze:

Indem die Anzahl Parkplätze gesenkt und lenkungswirksame Tarife für Mieten respektive Parkplatzgebühren bei städtischen Schul- und Sportanlagen verlangt werden, soll der Anteil MIV im Bereich der Freizeitfahrten und bei den Pendlerfahrten des Personals reduziert werden. Der Anteil Freizeitfahrten am Gesamtverkehr ist hoch (41% der Wege in der Region Bern 2015), der Personenwagen-Anteil an den Freizeit- fahrten ebenfalls (35%). Bei städtischen Anlagen (z.B. Schwimmbäder, Sportplätze) oder bei der Bewilligung von Veranstaltungen auf öffentlichem Grund kann die Stadt Auflagen zur Mobilität machen. Ziel ist es, dass Kunden/Besucherinnen CO2-neutral anreisen.

 

 

Lenkungsabgabe auf öffentliche Parkplätze:

Mit einer deutlichen Erhöhung der Tarife (vor allem zu den Spitzenzeiten) bei öffentlichen Parkplätzen soll der Anteil MIV am Gesamtver- kehrsaufkommen in der Stadt Bern reduziert – und ein Lenkungseffekt auf alternative Verkehrsmittel (ÖV, Velo, Fussverkehr) und Umstieg auf alternative Antriebstechnologien erreicht werden. Die Erhöhung der Tarife führt zu Mehreinnahmen. Diese sollen an die Bevölkerung zurückfliessen, indem z.B. die Benutzung von Veloverleihsystemen und des ÖV vergünstigt werden. Andererseits können die Mehreinnahmen zur Kompensation der Einnahmenausfälle infolge aufgehobener öffentlicher Parkplätze dienen. Viele Ziele sind in der Stadt Bern einfach zu Fuss, mit dem Velo oder dem ÖV zu erreichen. Im Hinblick auf die Klimaziele der Stadt scheinen die Anreize für die Vermeidung von unnötigen Fahrten jedoch zu gering zu sein. Über die Anpassung der Parkplatztarife besteht die Möglichkeit, den MIV-Anteil zu senken. In der Stadt Bern (Stadtzentrum) belaufen sich die Tarife zu den Spitzenzeiten auf maximal ca. Fr. 4.30/h. Eine Abstufung der Parkplatztarife nach Zentralität soll Fehlanreize im Stadtzentrum vermeiden und als Lenkungsmassnahme zugunsten von stadt- und umweltverträglichen Verkehrsmitteln dienen. Weiter ist eine Differenzierung von alternativen Antriebstechnologien bzw. Energieträgern (Elektro, Hybrid, Biogas usw.) anzustreben, damit diese Fahrzeuge weiterhin von tieferen Tarifen profitieren können. Mehreinnahmen durch Erhöhung der Tarife sollen an die Bevölkerung zurückfliessen. Dies zum Beispiel im Rahmen von Vergünstigungen der ÖV-Abos oder des Veloverleihsystems. Die Stadt prüft, welche Handlungskompetenzen sie hat, welche Grundlagen geschaffen werden müssen und welche Massnahmen möglich sind. Bei der Vergabe der Parkkarten ist zu prüfen, ob die Höhe der Lenkungsabgabe zusätzlich an die Energieeffizienzklasse, resp. an den CO2-Ausstoss des entsprechenden Fahrzeuges, gekoppelt werden kann.

 

 

Anzahl Parkplätze halbieren:

Mit der mittelfristig angestrebten Halbierung des Angebotes an öffentlichen Parkplätzen soll die Attraktivität für MIV-Fahrten in die Stadt bzw. innerhalb der Stadt reduziert und damit der Anteil MIV am Gesamtverkehrsaufkommen reduziert werden. Per Ende 2018 verfügte die Stadt Bern über 17'060 öffentliche Parkplätze, der Gesamtbestand der Parkplätze in der Stadt Bern beträgt – unter Einschluss der Privatparkplätze – rund 103'000. Wenn die Anzahl öffentlicher Parkplätze um die Hälfte (8'500) reduziert wird, sinkt der Gesamtbestand auf rund 95'000. Ein Parkplatz «verursacht» pro Jahr im Durchschnitt rund 2’740 km Verkehrsleistung MIV in der Stadt Bern (Personenwagen Total 274 Mio. Fahrzeug-Kilometer aufgeteilt auf 100'000 Parkplätze). Die öffentlichen Parkplätze werden tendenziell von mehr Fahrzeugen genutzt als private Parkplätze.

 

 

Flächendeckende Temporeduktion:

Tempo 30 auf dem Basisnetz wird bei städtischen Strassen möglichst flächendeckend eingeführt, da ein ruhiger und konstanter Verkehrsfluss auch zu weniger Treibstoffverbrauch führt. In der Stadt Bern gilt auf dem Quartiernetz mit Quartierverbindungs- und Quartierstrassen Tempo 30 bzw. Tempo 20. Auf dem Basisnetz gilt meistens Tempo 50, teilweise auch Tempo 30 (z.B. in Stadtteilzentren, Quartierzentren, Strecken mit Publikumsnutzung und hohem Querungsbedarf, im Umfeld von Schulanlagen oder bei zu hohen Lärmemissionen). Noch wechseln die Höchstgeschwindigkeiten aber zu häufig, um einen ruhigen und konstanten Verkehrsfluss zu sichern.

 

 

Autofreie Innenstadt:

Die Erschliessung der Innenstadt erfolgt langfristig primär mittels Alternativen zum MIV. Die Innenstadt selber wird autofrei. Die Innenstadt ist Zielort eines grossen Teils der Fahrten in die Stadt Bern und mit der Achse über den Bahnhofplatz auch von Transitfahrten betroffen. Gleichzeitig ist die Innenstadt optimal mit dem ÖV erschlossen und aus allen Stadtteilen gut zu Fuss oder mit dem Velo erreichbar. Für einen Grossteil der Motorfahrzeugfahrten stehen somit gute Alternativen zur Verfügung. Die Stadt erarbeitet unter Einbezug der betroffenen Akteure (Berncity, VAL, Wirtschaftsverbände etc.) ein Konzept, das aufzeigt, mit welchen Massnahmen die Erschliessung der Innenstadt künftig möglichst ohne MIV sichergestellt wird. Gleichzeitig wird langfristig eine autofreie In- nenstadt angestrebt. Dazu werden verschiedene Handlungsoptionen geprüft:

  • Citylogistik
  • Mobilitätshubs bei Autobahnausfahrten (Parkhäuser mit attraktivem ÖV-Anschluss zur Innenstadt)
  • Überdenken der künftigen Funktion der innerstädtischen Parkhäuser (z.B. Logistik-Hubs)
  • etc.

 

 

Elektrischer Busbetrieb:

Buslinien von BERNMOBIL, die bisher fossil betrieben werden, sollen priorisiert nach Wirkung im Rahmen ordentlicher Ersatzbeschaffungen und Kapazitätsausbauten auf elektrischen Antrieb umgestellt werden. Die Umstellung wird priorisiert nach den Kriterien CO2-Emissionen, Kosten, Passagieraufkommen. Bis 2040 sollen die städtischen Linien komplett auf möglichst CO2-freie Antriebe umgestellt werden.

 

 

Abbau von Fahrspuren:

Die Dosierungsmassnahmen auf dem städtischen Strassennetz zu Gunsten des Veloverkehrs, des ÖV und des Wirtschaftsverkehrs und zu Lasten des übrigen MIV werden verstärkt. Gleichzeitig wird der Abbau von Fahrspuren unter Berücksichtigung der Anliegen des Veloverkehrs, des ÖV und des Wirtschaftsverkehrs angestrebt. Damit soll der Anteil des MIV am Gesamtverkehrsaufkommen reduziert werden.

 

 

Fahrzeug-Sharing:

Steigern der «Sharing-Rate» von Fahrzeugen in der Stadt Bern und damit einsparen von natürlichen Ressourcen in Form von grauer Energie.Ausgangslage: Ein Durchschnittsauto in der Schweiz steht während 22.5h von 24h unbenutzt herum und besetzt häufig öffentlichen Grund. Das Teilen von verschiedensten Verkehrsmitteln ist eine Möglichkeit, graue Energie bei der Herstellung einzusparen und besetzte öffentliche Flächen für alternative Zwecke zu nutzen. Werden Autos «geteilt», wird ein grösserer Anteil der Wege mit dem ÖV oder dem Velo zurückgelegt. Dazu müssen bereits vorhandene Verleihsysteme wie Mobility, «Velo Bern», carvelo2go, sharoo u.a. künftige Fortbewegungsmittel durch attraktive Eintrittsangebote noch stärker bekannt gemacht werden.

 

 

Verbilligung von ÖV-Tickets/Abos:

Einführung einer Vergünstigung der Abonnemente um 100 Franken für 16- bis 18-jährige Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bern beim Bezug eines Jahres-Liberoabonnements oder eines Generalabonnements, damit diese zum Zeitpunkt einer möglichen «Autofahrerkariere» die Alternative ÖV nutzen. Im Kontext des Klimastreiks ist auch Kritik an den hohen ÖV-Tarifen für Jugendliche geäussert worden. Vergünstigungen für Libero-Abonnemente gibt es in der Stadt Bern bereits für Beziehende von IV, IV-EL und AHV-EL-Renten. Die Stadt Neuenburg verfügt über ein Angebot, welches die ÖV-Jahresabonnemente für die Zentrumszone für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 6 und 25 Jahren um 50% verbilligt. Ab dem 16. Altersjahr ändert sich das Mobilitätsverhalten von jungen Menschen und ihr Bewegungsradius vergrössert sich. Mit einer Vergünstigung bis zum 18. Geburtstag kann diese Altersgruppe spezifisch zum ÖV-Fahren motiviert werden.

 

 

Autofreie Sonntage:

Mit regelmässigeren und grossflächigeren autofreien Sonntagen setzt die Stadt Bern ein schnelles und starkes Zeichen für einen Umbau der Mobilität. Die Idee autofreier Tage hat weltweit Tradition: Bereits in den 1970er Jahren wurden als Reaktion auf die erste Ölkrise in einigen Ländern auf kommunaler Ebene autofreie Sonntage veranstaltet. Auch in der Stadt Bern hat der autofreie Sonntag eine lange Vorgeschichte: Bereits 2003 wurden mit einem interfraktionellen Vorstoss vier autofreie Sonntage in der Stadt Bern gefordert. Seit 2011 wird in der Regel ein autofreier Sonntag pro Jahr durchgeführt. Der autofreie Perimeter beschränkte sich jedoch auf relativ wenige Strassenabschnitte, insbesondere auch Quartierstrassen. Städte wie Paris führen deutlich regelmässigere (monatlich, teilweise wöchentlich) und grossflächigere autofreie Tage durch.

 

 

 

Klimaanpassungsmassnahmen:

Zum Schutz der städtischen Bevölkerung, insbesondere von Säuglingen sowie alten und kranken Menschen, müssen Massnahmen ergriffen werden, um die Auswirkungen auf deren Gesundheit durch immer höhere Temperaturen zu lindern. Mittels Klimaanpassungsmassnahmen sollen die negativen Auswirkungen des Klimawandels wie Trockenperioden, langanhaltende Hitzeperioden oder starke Niederschläge abgemildert oder gänzlich vermieden werden. Die Klimaanpassungsmassnahmen müssen als Rahmenbedingungen in jedem städtischen Projekt betrachtet werden. Wirkungsvolle Massnahmen sind projektspezifisch zu definieren. Trotz laufender Anstrengungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen wird heute davon ausgegangen, dass sich das Klima weiter erwärmt. Es wird damit gerechnet, dass Extremereignisse wie Starkniederschläge, Trockenphasen, Starkwinde, Temperaturextreme, Hochwasser, Massenbewegungen und Veränderungen der Artenzusammensetzung zunehmen werden. Von steigenden Temperaturen ist die Stadtbevölkerung besonders betroffen. Vor allem bei vulnerablen Personen (Säuglinge, kranke Menschen, ältere Menschen) steigt das Risiko von Herz-Kreislauferkrankungen oder des vorzeitigen Todes. Im Energiebereich ist beispielsweise mittelfristig damit zu rechnen, dass die Temperaturextreme vor allem im Sommerhalbjahr zu vermehrtem Kühlungsbedarf führen werden. Wirkungsvolle Massnahmen sind zwingend notwendig. Fokus soll auf die Leitthemen Hitzeangepasste Stadt (Begrünen, Durchlüften, Beschatten, Rückstrahlen, Verdunsten, Kühlen) und eine wassersensible Stadtentwicklung (Versickern, Speichern, Rückhalten, Leiten, Schützen) gelegt werden.

 

 

Klimakampagne:

Mit einer Klimakampagne wird die Bevölkerung für den Klimawandel, seine Ursachen und seine Auswirkungen sensibilisiert sowie über die Massnahmen informiert, welche die Bevölkerung aktiv gegen den Klimawandel ergreifen kann. Zur Erreichung der Klimaziele braucht es auch ein starkes Engagement der Bevölkerung und Unternehmen in Bezug auf Konsum und Verhalten. Der Beitrag jedes Einzelnen zur Senkung des CO2-Ausstosses durch das eigene Konsumverhalten ist jedoch mitentscheidend, um die CO2-Bilanz gesamthaft und maximal reduzieren zu können. Die Jugend hat diese Dringlichkeit erkannt. In der Jugendmotion «Sofortiger Klimanotstand in der Stadt Bern» wird unter anderem gefordert, dass die Stadt die Bevölkerung für den Klimawandel, seine Ursachen und seine Auswirkungen sensibilisiert sowie über die Massnahmen informiert, welche die Bevölkerung aktiv gegen den Klimawandel ergreifen kann.

Weiterführende Informationen:
Quelle: «5 vor 12» für den Klimaschutz: Bern schreitet zügig voran.

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Lokal. Regional. National. CH - www.ConvivaPlus.ch Autor: Schweiz - Redaktion

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(Last updated: 20.09.2019, 10:17)