SVP+FDP schei**en auf die Schweizer Verfassung und bekämpfen die Armen anstatt die Armut im Land

«Es muss ein bisschen wehtun», sagt die SVP (in der Person von SVP-Regierungsrat Schnegg) und kürzt den Sozialhilfe-Grundbedarf für Arme zusammen mit der FDP um bis zu -30 Prozent. Mit völlig absurden Folgen (siehe rote Box weiter unten).

Die bürgerlich-rechtsnationalen Parteien SVP, FDP, BDP und EDU forcieren mit ihrer massiven Kürzung des Grundbedarfs eine Änderung des Sozialhilfegesetzes, die nicht mit den Grundsätzen der Bundesverfassung, etwa jenen eines menschenwürdigen Daseins auch in persönlichen Notlagen, zu vereinbaren ist.

In der Bundesverfassung steht klar und deutlich: «Die Stärke des Volkes misst sich am Wohl der Schwachen.» Ein Frontalangriff der "Volks"partei und der Freisinnigen auf unsere Schweizer Grundwerte.

Inhalte:

 


 

 

Absurde Kürzung des Sozialhilfe-Grundbedarfs

Geht es nach der SVP und FDP wird der Grundbedarf im Kanton Bern massiv gekürzt (mit Signalwirkung für weitere Kantone): «8 Prozent weniger für alle, 15 Prozent weniger für alle 18- bis 25-Jährigen, 30 Prozent für jene 18- bis 25-Järigen, die nicht genug tun, um sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, 30 Prozent weniger für alle, die sechs Monate nach Beginn der Sozialhilfeuntersützung keine Berner Amtssprache sprechen, also weder Deutsch noch Französisch», fasst es der «Beobachter» zusammen.


ABSURD: Diese SVP-FDP-Regelung kann dazu führen, dass eine Person mit Herkunft aus einem nordafrikanischen Land, in dem man Französisch spricht, künftig mehr Sozialhilfe erhält als eine Schweizerin oder ein Schweizer aus dem Kanton Tessin, die nur italienisch spricht.
 

Die SVP und FDP verstossen somit auch noch gegen den in der Bundesverfassung verankerten Grundsatz der Gleichbehandlung.

Sozialhilfe Grundbedarf Kürzung


In Zahlen: Die angestrebte Änderung sieht eine generelle Kürzung des Grundbedarfs in der Sozialhilfe im Kanton Bern um -8 bis -30 Prozent unterhalb der Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) vor, deren Minimalgrundbedarf offiziell 986 Franken als das absolute Minimum vorsieht. Heisst konkret: Eine alleinstehende Person wird künftig anstatt wie bisher 977 Franken nach der Kürzung nur noch 907 Franken pro Monat erhalten. Doch es kommt noch dicker.


Bei jungen Erwachsenen zwischen 18 und 25 Jahren sowie bei vorläufig Aufgenommenen «wären Kürzungen um bis zu 30 Prozent möglich. Dies etwa dann, wenn sie nach sechs Monaten noch immer keine Ausbildung absolvieren oder nicht arbeiten gehen», warnt die «BZ». Das heisst nach dem Willen der SVP und FDP sollen diese Menschen künftig mit nur noch 690 Franken pro Monat sämtliche Lebenskosten bestreiten.
 


Wir zitieren gerne aus der Präambel der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft:

„die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen“


«70 Franken können sehr viel sein in einem Monat», mahnt SP-Grossrätin Margrit Junker Burkhard. Geschweige denn 300 Franken weniger pro Monat. Mit diesem Geld «sollen die Sozialhilfeempfänger unter anderem ihre Verpflegung, Kleidung und ihren Transport decken». Das heisst alle Lebenskosten ausser Miete und Grundprämie für eine billige Krankenkasse.

Längerfristig würde dies «nicht zu Einsparungen, sondern zu Mehrkosten in der Sozialhilfe führen. Dies gelte insbesondere mit Blick auf Kinder, die von den Leistungskürzungen gegen ihre Eltern automatisch mitbetroffen wären». Denn «unter Druck stehende Menschen lassen sich in der Regel nicht besser, sondern eher schlechter integrieren», warnt Jeannine Meier, Präsidentin des Verbands Aargauer Gemeindesozialdienste, in der «Aargauer Zeitung».


KINDERRENTEN AHV/IV:
Diese 106 Parlamentarier von
SVP+FDP+CVP KÜRZEN -25%

Kinderfüsse


Besonders für behinderte Eltern in der Schweiz hat dieser krasse Entscheid schwerwiegende finanzielle und existenzielle Folgen ...


 

 

Wichtige Abstimmung


«In der Bundesverfassung steht, dass sich die Stärke des Volkes am Wohl der Schwachen misst. Mit der Sozialhilfekürzung um 8 % werden aber die Armen bekämpft und mehr Armut geschaffen
 

Die gute Nachricht: Die Rechtsbürgerlichen können nicht schalten und walten, wie sie wollen. Das Stimmvolk hat das letzte Wort. Die Bernerinnen und Berner werden am 19. Mai über diese Änderung im Sozialhilfegesetz abstimmen - eine Vorlage von der Regierung und des Grossen Rates. «Die vom Grossen Rat im März 2018 beschlossen Kürzungen reihen sich ein in eine ganze Kaskade von Kürzungen in der Sozialhilfe im Kanton Bern.» Der Grosse Rat hat die Änderung des Sozialhilfegesetzes (Vorlage des Grossen Rates) mit 79 Ja gegen 63 Nein bei drei Enthaltungen ange­nommen. Federführend dabei sind die SVP, FDP, BDP und EDU.


Diese 99 Nationalräte stimmen für die Kürzung von IV-Kinderrenten SOWIE GLEICHZEITIG für den Steuerabzug von Bussen für Unternehmen

Korruption Domino


SVP und FDP kürzen 90'000 Kindern die IV-Kinderrenten - trotz Milliardenüberschuss.

• SVP und FDP erhalten riesige Spenden der Grossbanken.

• SVP und FDP beschliessen, dass diese Grossbanken Bussen in Milliardenhöhe bei den Steuern abziehen dürfen.

Woanders heisst das Korruption und Betrug am Volk ...


 

 

Volksvorschlag: Wirksame Sozialhilfe

«Respektvoller Umgang im Alter!» Auf der anderen Seite stimmen die StimmbürgerInnen auch über einen Volksvorschlag der SP und Grünen sowie diverser sozialer Organisationen ab. Dieser fordert, dass sich die Höhe der Sozialhilfe auch künftig stets an den Richtlinien der SKOS orientiert. Das wäre gleichbedeutend mit einem Verzicht auf oben genannte und von rechtsbürgerlicher Seite forcierte Grundbedarfs-Kürzung.


Zudem sollen der SP und den Grünen zufolge künftig die über 55-Jährigen (Ü55) gleich viel Sozialhilfe erhalten wie bedürftige AHV- und IV-Rentner Ergänzungsleistungen.
 

«Wer lange gearbeitet hat und nach dem Erreichen des 55. Altersjahrs arbeitslos wird, soll nicht mehr auf das Sozialamt gehen müssen, sondern Ergänzungsleistungen erhalten.»

Was ist ein Volksvorschlag?
«Bei Gesetzesvorlagen und Grund­ satzbeschlüssen des Grossen Rates können die Stimmberechtigten einen Änderungsvorschlag als Variante einbringen, den sogenannten Volks­vorschlag. Der Volksvorschlag kommt zustande, wenn ihn 10'000 Stimmberechtigte unterschreiben.» (Quelle: Staatskanzlei Kanton Bern)

Weiterführende Informationen:
• Volksvorschlag: Begleiten statt Abstempeln (wirksame-sozialhilfe.ch)

Vielleicht interessiert Dich auch:


Lokal. Regional. National. CH - www.ConvivaPlus.ch Autor: Schweiz - Redaktion

Die Schweiz kompakt - ConvivaPlus.ch
Lokales, regionales und nationales Wissen.

 

(Last updated: 18.05.2019, 09:58)