Steuerabzug nur noch für saubere Autos (null CO2-Emission)

Auspuff Auto Verkehr CO2

Die Klimadebatte ist seit den landesweiten Klimastreiks in vollem Gang. Nicht nur auf den Strassen und in den sozialen Medien. Auch auf politischer Ebene - im Bundeshaus. Neu soll der Pendlerabzug in der Steuererklärung für Autofahrer wegfallen, sofern das Auto nicht fossilfrei unterwegs ist: «Pendlerabzüge sollen nur noch Pendlerinnen und Pendlern gewährt werden, die für den Arbeitsweg ein Fahrzeug mit netto null CO2-Emissionen benützen.»

 

 

«Der klimaschädliche Anreiz muss aus dem Gesetz gestrichen werden», fordert BastA-Nationalrätin Sibel Arslan per Postulat. Bei der Bundessteuer beträgt der Pendlerabzug in der Schweiz aktuell 3000 Franken, die in der Steuererklärung abgezogen werden können. Auf kantonaler Ebene sind es in den meisten Kantonen sogar noch höhere Abzüge für Pendlerinnen und Pendler. Z.Bsp. im Kanton Zürich (ZH) 5000 Fr., im Kanton Bern (BE) 6700 Fr., im Kanton Aargau (AG) 7000 Fr., im Kanton Graubünden (GR) 9000 Fr. und in manchen Kantonen existiert keine fixe Obergrenze.

Inhalte:

 

 

Nur noch «fossilfreier Pendlerabzug»

Autobahn Verkehr Autos Strasse

Die Grüne Fraktion reichte eine Reihe an klimaschützenden Vorstössen ein. Einer der auffälligsten Vorstösse stammt dabei von der BastA-Nationalrätin Sibel Arslan. Zusammen mit den mitunterzeichnenden Parlamentariern Daniel Brélaz, Bastien Girod, Balthasar Glättli, Maya Graf, Lisa Mazzone, Adèle Thorens Goumaz, Aline Trede und Michael Töngi knöpft sich das Postulat «Abzug für Pendler, die fossilfrei unterwegs sind» die Autofahrer vor. In der Steuererklärung soll künftig nur noch jenen ein Pendlerabzug gewährt werden, «die für den Arbeitsweg ein Fahrzeug mit netto null CO2-Emissionen benützen». Alternativ könnte etwa die Höhe des Pendlerabzugs an den CO2-Ausstoss gekoppelt werden.

Das Ziel: Ein «fossilfreier Pendlerabzug». Doch auch die Elektroautos sind nicht aus dem Schneider. Grünen-Nationalrätin Trede erklärt im «Blick»: «Es kommt auch auf den Strom an, mit welchem die Autos betrieben werden. Dreckiger Kohlestrom darf nicht vom Pendlerabzug profitieren

 

 

Autofahrer müssen Beitrag leisten


«Der Verkehr ist mit einem Drittel der Treibhausgasemissionen immer noch der grösste Klimaverschmutzer». Anders als beim Heizöl gebe es beim Benzin bis heute keine CO2-Abgabe. «Die Autolobby wird noch immer mit Samthandschuhen angefasst», kritisiert Aline Trede.


Das müsse sich ändern. Angesichts des Klimakrise müssten auch die Autofahrer ihren Beitrag leisten. «Der klimaschädliche Anreiz muss deshalb aus dem Gesetz gestrichen werden.» Der «fossilfreie Pendlerabzug» soll daher sowohl auf Bundesebene als auch in den Kantonen Realität werden. Zu diesem Zweck solle der Bundesrat aufzeigen, «wie die Kantone motiviert werden können, im Rahmen der kantonalen Kompetenzen gleiche Vorschriften zu erlassen». Mit Vorstössen auf Kantonsebene wollen die Grünen auch in den kantonalen Parlamenten entsprechend Druck machen.


DIE SVP VERSCHERBELT
DIE SCHWEIZ INS AUSLAND

Die SVP agiert als Handlanger der internationalen Ölindustrie. Dabei predigt die SVP doch die ganze Zeit die Unabhängigkeit vom Ausland. Aber sehen Sie selbst ...

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Unabhängigkeit vom Ausland? Schweizer Landwirtschaft retten? Falsch.

Hier sind die wahren Gründe, warum die SVP gegen das Klimaabkommen und gegen eine CO2-Steuer ist: Die Verfilzung der SVP mit der internationalen Öl-Industrie, die jedes Jahr Milliarden von Franken aus der "geliebten Heimat" Schweiz abzieht ...

 

 

 

Abzug für Pendler, die fossilfrei unterwegs sind

Das eingereichte Postulat lautet wie folgt:


«Der Bundesrat wird gebeten, einen Bericht auszuarbeiten, der mit verschiedenen Varianten aufzeigt, wie künftig ein Pendlerabzug gestaltet werden könnte, der auf der Vorgabe von netto null CO2-Emissionen beruht. Pendlerabzüge sollen nur noch Pendlerinnen und Pendlern gewährt werden, die für den Arbeitsweg ein Fahrzeug mit netto null CO2-Emissionen benützen. Die Umsetzung muss unbürokratisch und einfach verständlich sein. Der klimaschädliche Anreiz muss aus dem Gesetz gestrichen werden.

Ebenso ist im Bericht aufzuzeigen, wie die Kantone motiviert werden können, im Rahmen der kantonalen Kompetenzen gleiche Vorschriften zu erlassen.»

 

 

 

Netto null CO2-Emissionen

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Das eingereichte Postulat wird wie folgt begründet:


«Die ständig wachsenden Schäden und Risiken aufgrund des Klimawandels zeigen auf, dass auf allen Ebenen Massnahmen ergriffen werden müssen, um die Erwärmung der Erde zu stoppen. Die Pariser Klima-Beschlüsse, zu deren Umsetzung sich auch die Schweiz verpflichtet hat, können nur dann umgesetzt werden, wenn alle Bewohnerinnen und Bewohner der Schweiz einen Beitrag leisten. Dazu eignet sich auch der Pendlerabzug. Dieser ist so zu gestalten, dass möglichst viele Menschen in der Schweiz für den Arbeitsweg ein Fahrzeug wählen, welches der Vorgabe von netto null CO2-Emissionen entspricht. "Netto null" schliesst auch klimaneutrales Biogas ein.»
 


Palmöl Plantage Klimaschutz Importe Schweiz

Palmöl: Diese 97 Nationalräte fördern
verbilligte Palmöl-Importe


Diese 97 Nationalräte (mit Parteizugehörigkeit und Email-Adresse) fördern verbilligtes Palmöl.

Im Gegensatz zu den Grünen, die sich dezidiert gegen verbilligte Palmölimporte aussprachen, enthielt sich die grünliberale GLP-Fraktion bis auf eine ihrer Stimme. Das "Grün" in "Grünliberal" entpuppt sich bei näherem Betrachten offenbar als grünes Mäntelchen, das man vor den Kameras mal eben kurz überstreift ...

 

 

 

Stellungnahme Bundesrat

Der Bundesrat nimmt wie folgt Stellung zum Postulat:


«Das Parlament hat mit dem Bundesgesetz über die Finanzierung und den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur (Fabi; 12.016) die Beschränkung des Fahrkostenabzugs bei der direkten Bundessteuer für alle Unselbstständigerwerbenden auf 3000 Franken beschlossen. Mit der Beschränkung des Pendlerabzugs wurde die indirekte Subvention der Pendler bereits eingedämmt.

Die Anpassung des Steuerharmonisierungsgesetzes gibt den Kantonen die Möglichkeit, nicht aber die Pflicht, bei ihren Einkommenssteuern ihrerseits eine Obergrenze für den Fahrkostenabzug festzulegen. Rund die Hälfte der Kantone hat den Pendlerabzug inzwischen ebenfalls beschränkt, dabei aber teilweise höhere Maximalabzüge als der Bund festgelegt. Einige Kantone kennen noch keine Beschränkung des Fahrkostenabzugs und lassen den vollen Abzug der tatsächlichen Kosten zu.

Die Forderung, nur Fahrkosten bei netto null CO2-Emissionen zuzulassen, würde zu grossen Abgrenzungsschwierigkeiten und damit zu hohen administrativen Aufwänden führen. Insbesondere würden den kantonalen Veranlagungsbehörden die notwendigen Fachkenntnisse für die energietechnischen Abklärungen fehlen.

Der Bundesrat hat dem Parlament mit der Botschaft vom 1. Dezember 2017 zur Revision des CO2-Gesetzes bereits seine Vorschläge für die nächste Etappe der Klimapolitik bis 2030 unterbreitet. Die Ausarbeitung eines Berichtes erübrigt sich daher.»

 

Als Nächstes wird der Nationalrat als erstbehandelnder Rat über das Postulat zu befinden haben. Wir halten Euch hier selbstverständlich auf dem Laufenden.

Weiterführende Informationen:
Abzug für Pendler, die fossilfrei unterwegs sind (Postulat eingereicht von NR Arslan auf Parlament.ch)


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(Last updated: 19.11.2019, 17:59)