Oberstes Gerichtsurteil: Obdachlose dürfen Essen stehlen


Hungrige Italiener dürfen Lebensmittel klauen. Das oberste italienische Gericht hat entschieden, dass Obdachlose nicht bestraft werden können, wenn sie Essen stehlen. Die Richter argumentierten, dass das Recht auf Überleben stärker wiege als das Eigentumsrecht der Supermärkte. Ein wegweisendes und solidarisches Urteil des Obersten Gerichtshofes des Landes.

Armut Obdachlose Hunger Essen

 


Wer Hunger hat, der darf in Italien in kleinen Mengen Lebensmittel stehlen. Das Urteil geht auf die Berufung des 36-jährigen ukrainischen Migranten Roman Ostriakov zurück, der auf den Strassen Genuas lebt. Der Obdachlose wurde 2011 in einem Supermarkt in Genua in flagranti dabei erwischt, wie er zwei Stückchen Käse und eine Packung Würstchen stahl - im Wert von gerade mal 4,07 Euro stahl.


Dafür wurde er zu sechs Monaten Gefängnis und zu einer Geldstrafe von 100 Euro verurteilt.
 

Unverhältnismässig und grotesk, angesichts dessen, dass der hungernde Obdachlose über keinerlei eigene finanziellen Mittel verfügte. So befand auch das Oberste Gericht Italiens und urteilte, dass der obdachlose Migrant aus einer „unmittelbaren und existenziellen Bedürfnis nach Nahrung" heraus gehandelt hatte. Das Gericht sagte, es sei klar, dass der Angeklagte "nicht leben könne, ohne sich selbst zu ernähren, er habe also aus der Not heraus gehandelt". Daher war es kein Verbrechen. "Der Zustand des Beklagten und die Umstände, unter denen die Beschlagnahmung von Waren stattfand, beweisen, dass er diese kleine Menge an Lebensmitteln angesichts eines unmittelbaren und wesentlichen Ernährungsbedarfs in Besitz genommen hat und daher in einem Notstandszustand handelt", urteilte das Gericht gemäss lokalen Medienberichten. Die Richter fügten in der Begründung des Urteils zudem an, "dies erinnert daran, in einem zivilisierten Land sollten nicht einmal die schlimmsten Männer verhungern".

Das Gericht hob das Strafurteil gegenüber dem Obdachlosen komplett auf. Den Richtern zufolge wiege in so einem Fall das Recht auf Überleben stärker als das Eigentumsrecht der Supermärkte. Der Diebstahl von Lebensmitteln in kleinen Mengen sei im Notfall kein Verbrechen. Der prekäre körperliche Zustand des obdachlosen Ukrainers zum Zeitpunkt seiner Festnahme durch die Polizei habe klar gezeigt, dass dieser Notfall in diesem Fall gegeben gewesen sei. Auch habe er sich bei der Festnahme kooperativ gezeigt, hätte niemandem geschadet und sei nicht gewalttätig gewesen. Ein wichtiger Punkt, denn sonst hätte sein Diebstahl juristisch gesehen vom Gerichtshof als Raub taxiert werden können.

Es ist für einmal eine versöhnliche Geschichte, mit der niemand rechnete. Schon gar nicht der Obdachlose, der mit seiner Berufung gegen das Urteil eigentlich gar keinen Freispruch seiner Tat erwirken wollte, sondern lediglich ein milderes Urteil der Tat als „versuchten Diebstahl“. Denn der Ukrainer wurde vom hauseigenen Ladendetektiv noch vor dem Verlassen des Supermarktes geschnappt, nachdem ihn ein Mitarbeiter beim Diebstahl beobachtet und angeschwärzt hatte. Juristisch betrachtet sei der Diebstahl also noch nicht ausgeführt worden, argumentierte der obdachlose Ladendieb in seiner Berufung. Das Oberste Gericht sprach ihn frei.

Laut der italienischen Zeitung „Corriere Della Sera“ fallen in Italien jeden Tag 615 Menschen unter die Armutsgrenze. Für sie könnte das Urteil von 2016 wegweisend und überlebenswichtig sein.

Das schreiben andere:
Stealing food if you are poor and hungry is not a crime, Italian court rules (Independent)
Hungrige Italiener dürfen jetzt Lebensmittel klauen (Focus)
Wer arm ist und Essen klaut, ist in Italien nicht kriminell (Berliner Morgenpost)


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(Last updated: 26.12.2018, 13:55)