Sozialdetektive haben ausgespitzelt: Die Detektive werden zurückgepfiffen!

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«Keine gesetzliche Grundlage für Observationen durch Sozialdetektive.» Die Sozialdetektive werden zurückgepfiffen. Das heisst, dass «unter diesen Umständen keine Gemeinde im Kanton Zürich Observationen bei der Bekämpfung von Sozialhilfemissbraucht einsetzen darf».

Verdächtige Sozialhilfebezüger hätten mit GPS-Sendern an Autos observiert werden können und Sozialdetektive hätten die Möglichkeit erhalten, private Grundstücke aus dem öffentlichen Raum zu beobachten. Damit ist jetzt erstmal Schluss. Sozialdetektive erhalten ein Observationsverbot. Die Stadt Zürich und sämtliche Gemeinden im ganzen Kanton Zürich dürfen keine Sozialdetektive einsetzen.

Sozialvorsteher Raphael Golta (SP) wollte sie unbedingt, eine städtische Oberservationsverordnung zur Bespitzelung der Sozialhilfebeziehenden. Die Alternative Liste ZH und Grüne Zürich hielten im Gemeinderat zunächst vergeblich dagegen, gegen die Mehrheit von SP, Bürgerliche und die rechtsnationale SVP. Der Bezirksrat jedoch hat einen Rekurs von 11 Personen, darunter die beiden AL-GemeinderätInnen Ezgi Akyol und David Garcia, gutgeheissen und die städtische Observationsverordnung aufgehoben. Auf eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich gegen den Beschluss des Bezirksrats Zürich wird verzichtet.

 


 

 

Keine Observationen durch Sozialdetektive erlaubt


«Der Bezirksrat kommt zum Schluss, dass die aktuelle Regelung von § 18 Abs. 4 im kantonalen Sozialhilfegesetz keine genügende gesetzliche Grundlage für Observationen darstellt. Ebenso ist diese Bestimmung auch hinsichtlich eines allfälligen Autonomiebereichs für die Gemeinden zum Erlass eigener kommunaler Bestimmungen zu wenig bestimmt. Es liegt nicht in der Kompetenz der Stadt Zürich, Observationen in einem eigenen Erlass zu regeln.» (Amtliche Medienmitteilung)
 


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Ein voller Erfolg für die Alternative Linke (AL) und die Grünen. Der Stadtrat mit Sozialvorsteher Golta reagierte umgehend: «Das heisst, dass unter diesen Umständen keine Gemeinde im Kanton Zürich Observationen bei der Bekämpfung von Sozialhilfemissbrauch einsetzen darf.» Hierfür fehle eine kantonale gesetzliche Grundlage. Was bedeute, dass erlassene Observationsverordnungen in anderen Gemeinden ebenfalls anfechtbar seien. Golta fordert deshalb vom Kanton umgehend eine gesetzliche Grundlage: «Er ist nun in der Pflicht, die Regelungen zur Observation entsprechend dem aktuellen Vorschlag zur Revision des Sozialhilfegesetzes schnellstmöglich in geltendes Recht umzusetzen und den Gemeinden so die Handlungsmöglichkeiten zurückzugeben», zitiert der «Tagesanzeiger» den Zürcher Sozialvorsteher.

Der Sicherheitsdirektor des Kanton Zürich, Mario Fehr (SP), weist derweil darauf hin, dass das Ja zur Sozialdetektive-Abstimmung nichts an der Sachlage ändere, da es sich hierbei um zwei paar Schuhe handle. «Bei der eidgenössischen Vorlage ging es um die Überwachung von Sozialversicherten, wie zum Beispiel Bezüger einer Invalidenrente. In Zürich geht es um die Beschattung von Sozialhilfeempfängern


Weiterführende Informationen:
Bezirksrat hebt Zürcher Observationsverordnung auf (Sozialdepartement Stadt Zürich)
Erfolg für AL und Grüne: Bezirksrat hebt Spitzelverordnung auf! (AL)
Rückschlag für Zürcher Sozialdetektive (Tagesanzeiger)

Den Bezirksratsbeschluss findest du hier und hier.


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(Last updated: 30.08.2019, 13:07)