Prämien-Entlastungs-Initiative: «10% des Haushaltseinkommens für Krankenkassenprämien sind genug»

Die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP will Haushalte entlasten und die hohen Krankenkassenprämien senken auf maximal 10 Prozent des Einkommens. Wegen der steigenden Prämien gehen zehn bis 20 Prozent der Menschen in der Schweiz nicht mehr zum Arzt, weil sie befürchten, dass sie sich die Kosten nicht leisten können. Lösungen müssen her. Die neue Volksinitiative «10% des Haushaltseinkommens für Krankenkassenprämien sind genug» (Prämienentlastungs-Initiative) liefert eine erste Antwort auf steigende Prämien.

Superman Prämien Krankenkassen

 



«Teilweise müssen die Familien mehr als 20% ihres Einkommens für die Prämien ausgeben!»
 

Nein, es sind eben doch nicht „alle Parteien gleich in Bern“, wie es in den Kommentarspalten sozialer Medien oft heisst. Manche Parteien betreiben systematischen Sozialabbau und kürzen den Schweizerinnen und Schweizern skrupellos das Geld weg. Andere wiederum nehmen sich eines längst überfälligen Problems an. Eines, das vielen Menschen in der Schweiz Monat für Monat Sorgen bereitet: Die jährlich steigenden Krankenkassenprämien.


«Jedes Jahr gehen zwischen 10% und 20% der Versicherten in der Schweiz nicht zum Arzt, aus Angst, dass Kosten entstehen, die sie nicht tragen können.»
 

Wer genug hat von den ewig steigenden Prämien, kann nun endlich Hoffnung schöpfen. Das Volksanliegen der SP fordert eine grundsätzliche Änderung bei der Festlegung der Prämienhöhe. Die Volksinitiative namens Prämien-Entlastungs-Initiative will die Krankenkassenprämien an das Einkommen eines Haushaltes knüpfen und die Prämien auf maximal 10 Prozent begrenzen.

 

 

Eidgenössische Volksinitiative «10% des Haushaltseinkommens für die Krankenkassenprämien sind genug» (Prämienentlastungs-Initiative)


Bisherige Verfassungsbestimmung
Art. 117 Bundesverfassung Kranken- und Unfallversicherung
1 Der Bund erlässt Vorschriften über die Kranken- und die Unfallversicherung.
2 Er kann die Kranken- und die Unfallversicherung allgemein oder für einzelne Bevölkerungsgruppen obligatorisch erklären.

Text für die eidgenössische Volksinitiative «10% des Haushaltseinkommens für die Krankenkassenprämien sind genug» (Prämienentlastungs-Initiative)
Art. 117 BV
(neuer Absatz 3) Versicherte haben in der Krankenversicherung Anspruch auf Verbilligung der Prämien. Die von den Versicherten zu übernehmenden Prämien betragen höchstens zehn Prozent des verfügbaren Einkommens. Die Prämienverbilligung wird zu mindestens zwei Dritteln durch Leistungen des Bundes und im verbleibenden Betrag durch Leistungen der Kantone finanziert.

Übergangsbestimmung
Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 117 Absatz 3 drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände noch nicht in Kraft getreten, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg. Bis zur Inkraftsetzung der Ausführungsgesetzgebung bleiben günstigere kantonale Bestimmungen weiterhin anwendbar.
 

In den letzten 20 Jahren haben sich die Prämien mehr als verdoppelt. Die Löhne und Renten sind im Gegensatz nur schwach gestiegen. Seit Jahren werden die Prämienverbilligungen in den Kantonen ständig gekürzt. Immer mehr Versicherte haben daher keinen Zugang mehr zu den Pflegeleistungen. Jetzt ist genug. Die Versicherten müssen endlich entlastet werden. Mit Deiner Unterschrift zur Volksinitiative kannst Du es möglich machen.


JA ZUR ENTLASTUNG DER VERSICHERTEN
(JETZT MITMACHEN)


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(Last updated: 09.12.2018, 01:21)