KK: Franchise-Wechsel soll verboten werden für drei Jahre

Die Bürgerlichen und Rechten im Parlament wollen, dass sich Krankenversicherte in der Schweiz drei Jahre lang für eine Franchise verpflichten müssen und in diesem Zeitraum kein Krankenkassen-Franchisen-Wechsel möglich ist, um im Krankheitsfall kein Geld sparen können.


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Die Gesundheitskommission des Nationalrats hat unter Federführung von SVP-Nationalrat Heinz Brand (Präsident des Kassenverbands Santésuisse) letzte Woche eine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedet. Heisst konkret: Wer eine hohe Franchise hat, kann diese drei Jahre lang nicht mehr wechseln.


Damit wollen die Bürgerlichen verhindern, dass wer gesund ist, Prämien spart mit einer Franchise von 2500 Franken und dann sobald er krank wird, zu einer tieferen Franchise von 300 Franken (Minimalfranchise) wechselt.
 

Mitunterzeichner dieser parlamentarischen Initiative sind Toni Bortoluzzi (SVP-Nationalrat), Ignazio Cassis (FDP-Bundesrat), Sebastian Frehner (SVP-Nationalrat), Ulrich Giezendanner (SVP-Nationalrat), Ruth Humbel (CVP-Nationalrätin) und Bruno Pezzatti (FDP-Nationalrat).

«Ziel sei es, die Eigenverantwortung im Krankenversicherungsgesetz zu stärken», zitiert der «Tagesanzeiger» SVP-Nationalrat Heinz Brand. «Wenn Versicherte zu tieferen Franchisen wechselten, wenn sie einen medizinischen Eingriff planten, untergrabe dies den Solidaritätsgedanken im Krankenversicherungsgesetz.»

Dagegen wehrt sich hingegen die SP, gegen solche „Knebelverträge“ der Krankenkassen. Versicherte mit tiefem Einkommen, die hohe Franchise wählten, könnten im schweren Krankheitsfall in finanzielle Schwierigkeiten geraten, wenn sie in diesen drei Jahren arbeitslos oder von der Sozialhilfe abhängig werden würden. Die SP kritisiert die Bürgerlichen, dass sie einen immer höheren Anteil an den Gesundheitskosten auf die Versicherten abwälzen wollen. «Bereits heute müssten die Schweizer im internationalen Vergleich einen überdurchschnittlich hohen Teil der Gesundheitskosten selber tragen», kritisiert SP-Vizepräsidentin Barbara Gysi wie der «Tagesanzeiger» berichtet.


Die parlamentarische SVP-Initiative «Stärkung der Selbstverantwortung im KVG» im Wortlaut:

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Die gesetzlichen Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) sind so anzupassen, dass für alle besonderen Versicherungsformen (Wahlfranchisen, eingeschränkte Wahl usw.) ausschliesslich die dreijährige Vertragsdauer zur Anwendung kommt. Dagegen sind im Grundmodell mit der ordentlichen Franchise von 300 Schweizerfranken Jahres- und Halbjahresverträge wie bisher anzuwenden.
 

Die Gesundheitskommission hat die Gesetzesänderung bereits verabschiedet. Das Franchisenwechsel-Verbot wird voraussichtlich noch in dieser Dezember-Session im rechts dominierten Nationalrat behandelt.

Weiterführende Informationen:
Stärkung der Selbstverantwortung im KVG (Parlament.ch)
Franchise-Hüpfen soll nicht mehr möglich sein (Tagesanzeiger)

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(Last updated: 03.11.2018, 11:57)