Seit 38 Jahren verstösst die Schweiz gegen die Verfassung

Verfassungsbruch in der Schweiz seit 38 Jahren! Seit sage und schreibe achtunddreissig Jahren ist die Gleichstellung (gleicher Lohn für Mann und Frau für gleichwertige Arbeit) in der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (Verfassung Art. 8 Rechtsgleichheit) verankert. Das Gleichstellungsgesetz (GlG) ist seit 23 Jahren in Kraft. Macht und Geld sind heute aber trotzdem immer noch ungleich auf Männer und Frauen verteilt. Es herrscht verfassungswidrige Lohndiskriminierung. Dabei wäre die Lösung denkbar einfach.

 

 

  Durchschnittliche Lohndifferenz Erklärter Anteil Unerklärter Anteil Unrerklärte Lohndifferenz basierend auf dem Mittelwert
Gesamt-wirtschaft: 18.3% (1'455 Fr. pro Monat) 56% 44% 7.7% (642 Fr. pro Monat)
Privater Sektor: 19.6% (1'532 Fr. pro Monat) 57% 43% 8.1% (657 Fr. pro Monat)
Öffentlicher Sektor: 16.7% (1'498 Fr. pro Monat) 65% 35% 5.9% (522 Fr. pro Monat)


Quelle: EBG

Bezüglich fortbestehender Lohnungleichheit von Männern und Frauen in der Schweiz sprechen die Schweizer Fakten eine klare Sprache. 44% der Lohndifferenz können nicht mit objektiven Faktoren erklärt werden und enthalten potentielle Lohndiskriminierung. Folgende Statistiken sind weder radikalfeministische, noch linksterroristische Publikationen:

Zahlen und Fakten - (EBG)
Lohnunterschied - (Bundesamt für Statistik)

Gleichberechtigung Frau Mann Zitat von Alt-Bundesrätin Kopp

Inhalte:

 

 

Verstoss gegen Bundesverfassung


Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft:

Art. 8 Rechtsgleichheit
3 Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.
 

Gleichstellung zwischen Mann und Frau


FRAUENSTREIK 2019:
Der grösste Streik der Schweizer Geschichte

Frauenstreik Gleichberechtigung


«Wir werden überall streiken: nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch zu Hause» ...

 

Über 500'000 Menschen - Frauen und Männer - demonstrierten schweizweit gegen die leidige Lohndiskriminierung in der Schweiz. Mit Transparenten wie «Gleiche Arbeit, gleicher Lohn!», «Für Lohngleichheit und gegen Diskriminierung», «Egal ob Luis oder Luisa – gleicher Lohn!» und «Lohngleichheit geht uns alle an» zogen die Demonstranten durch die Schweizer Gemeinden und Innenstädte und setzten ein gewaltiges Zeichen. Eine Bewegung, die auch künftig eine gewichtige Rolle spielen wird. Denn die Frauen und Organisationen haben sich im Vorfeld zum Frauenstreik monatelang miteinander vernetzt und politisch organisiert. Diese Kontakte werden bleiben und die Bewegung für die Anliegen der Frauen schlagkräftiger machen. Was leider auch dringend nötig ist. Denn die bürgerlich-rechtsnationale absolute Mehrheit im Parlament verhindert seit Jahrzehnten griffige, der Verfassung entsprechende Massnahmen, um den Willen der Schweizer Bundesverfassung nach bald vier Jahrzehnten endlich umzusetzen. Die politische Blockade ist wenig verwunderlich bei solch antiquierten Rollenbildern in der parlamentsstärksten Fraktion im Bundeshaus:


«Sehe ich falsch, wenn ich diese Über- und Unterordnungsverhältnisse zwischen Mann und Frau in engster Beziehung sehe zu demselben Verhältnis zwischen Christus und der Gemeinde, zwischen Gott und der Welt, ja zwischen Gott Vater und Gott Sohn selbst?.»

(SVP-Übervater Christoph Blocher in einer Kolumne in der Zeitschrift «Reformatio» um 1985)


Frauen sind in der Politik und den Führungsgremien der Wirtschaft untervertreten und würden für gleichwertige Arbeit durchschnittlich 600 Franken Lohn pro Monat weniger als die Männer verdienen, rechnet auch die Unia vor. Mit schwerwiegenden Folgen. Denn es sind Gelder, die der Frau, ihrer Familie und ihrer Altersvorsorge fehlen und das Risiko auf Altersarmut erhöhen. Und es sind Gelder, die zudem nicht versteuert werden und so der Allgemeinheit nicht wieder zugute kommen.

 

Die Lösung wäre einfach:

Das Groteske dabei ist ja, dass die Lösung von Lohndiskriminierungen zwischen den Geschlechtern im Grunde genommen relativ einfach umzusetzen ist - sofern dies politisch und wirtschaftlich gewollt wäre:

  • Systematische Lohnkontrollen.

  • Zwingende Anpassung diskriminierender Löhne.

  • Und Sanktionen bei Verstössen.

Die politischen Mehrheiten im Land verhindern dies aber. Doch aufgepasst geschätzte Frauen und Männer: am 20. Oktober 2019 sind nationale Wahlen (#Enough), da wird der nächste Grundstein für die politischen und wirtschaftlichen Belange der Frauen gelegt.


WIESO DIE WAHLEN 2019
FÜR DICH SO WICHTIG SIND

Politik Demonstration Wahlen Abstimmungen


DU wählst die Schweiz. Für diesen jetzigen Kurs. Oder dagegen. Das hat uns die letzte Legislatur von 2015 bis 2019 bisher gebracht ...


 

 

Verstoss gegen Gleichstellungsgesetz


Gleichstellungsgesetz (GlG):

Art. 3 Diskriminierungsverbot
1 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen aufgrund ihres Geschlechts weder direkt noch indirekt benachteiligt werden, namentlich nicht unter Berufung auf den Zivilstand, auf die familiäre Situation oder, bei Arbeitnehmerinnen, auf eine Schwangerschaft
 

Das Gleichstellungsgesetz bleibt zahnlos, solange dies alles auf Freiwilligkeit beruht und das Parlament sich gegen griffige Massnahmen wehrt. Es braucht obligatorische Lohnkontrollen, sowie entsprechende Sanktionen, sollte ein Unternehmen dagegen verstossen. Im rechtsnational-bürgerlich dominierten Parlament jedoch stehen diese minimalen Anliegen der Frauen auf verlorenem Posten. Es braucht daher mehr als nur einen Frauenstreik: Der Druck muss stetig aufrecht erhalten werden. Freiwillig wird diesbezüglich nämlich nichts passieren. So viel ist garantiert. Das haben wir aus den letzten 40 Jahren gelernt.

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(Last updated: 16.06.2019, 21:17)