Schweiz konfisziert Geld von Flüchtlingen - alles über 1000 Fr. wird einbehalten

Die Schweizer Behörden bzw. Polizisten dürfen den Flüchtlingen sämtliches Bargeld über 1000 Franken abknöpfen. Doch die Schweiz geht sogar noch weiter. Der Bund beschlagnahmt bei ihrer Ankunft auch Wertgegenstände wie Schmuck und Vermögen auf Bankkonti von Asylsuchenden. Sobald Flüchtlinge arbeiten dürfen, müssen sie dem Staat zudem 10% vom Lohn abgeben und bis zu 15’000 Franken zurückzahlen.

Was Österreich erst kürzlich beschlossen hat, ist hierzulande bereits gang und gäbe. Das Konfiszieren von Flüchtlingsvermögen ist in der Schweiz eine lange eingeübte Praxis, die aber erst Anfang 2016 bekannt wurde. In den Jahren 2015 bis 2017 betrug das den Flüchtlingen abgenommene Vermögen über 500'000 Franken.

Inhalte:

Schweiz Flüchtlinge Vermögen

 




Flüchtlinge müssen Vermögen abgeben:

Flüchtlinge, die in der Schweiz Schutz suchen, verursachen Kosten. Das Schweizer Asylgesetz Art. 86 sieht deshalb vor, dass sich die Flüchtlinge an diesen Kosten beteiligen sollen.

Asylgesetz: «Der Sonderabgabe unterliegen Asylsuchende, Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung und Personen mit einem rechtskräftigen Wegweisungsentscheid, die über Vermögenswerte verfügen. Die Sonderabgabe dient zur Deckung der Gesamtkosten nach Artikel 85 Absatz 1, die alle diese Personen und die von ihnen unterstützten Angehörigen verursachen.»

In der Praxis heisst das: Wer in der Schweiz ankommt, muss der Polizei, der Grenzwacht oder dem Empfangszentrum sämtliche Vermögenswerte wie Bargeld, Wertgegenstände und Bankkontos angeben. Alles über 1000 Franken kann einbehalten werden. Dafür gibt es von den Behörden eine Quittung.


Im Merkblatt zum Asylgesetz, das Asylsuchenden bei ihrer Ankunft ausgehändigt wird, steht: «Sind Sie bei Ihrer Ankunft im Empfangszentrum (EVZ) im Besitz von Vermögenswerten von umgerechnet über CHF 1'000, so sind Sie verpflichtet, diese finanziellen Mittel gegen Erhalt einer Quittung abzugeben.»
 

Jahr Personen Abgenommene Vermögen
2015 100 177'665 Franken
2016 127 198'861 Franken
2017 81 133'330 Franken

Quelle: SEM


Betrachtet man die letzten drei Jahre, so haben die Behörden die Vermögenswerte von einigen hundert Personen konfisziert. In den letzten drei Jahren wurde viermal der Maximalbetrag von 15'000 Franken eingezogen. Der Grossteil der Asylsuchenden ist aber mittellos. Nebst Bargeld können die Behörden auch geldwerte Gegenstände wie Checks, Edelmetalle, Wertpapiere oder Bankguthaben konfiszieren. Eheringe würden den Hilfesuchenden laut SEM aber nicht weggenommen.



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„Staatliches Raubrittertum“:

Die Schweizerische Flüchtlingshilfe kritisiert diese Praxis und bezeichnet das Vorgehen der Behörden als «unwürdigen Vorgang. Die Schweiz benimmt sich wie ein Beutelschneider». Stefan Frey von der Flüchtlingshilfe vermutet gegenüber «20 Minuten», dass die Betroffenen kaum wüssten, was geschehe, «zumal sie vielfach aus Ländern kommen, wo der Schutz des Eigentums nicht gewährleistet ist»


«Uns sind Fälle bekannt, in denen Flüchtlinge nachher in grosse Nöte kamen, etwa, weil sie das Geld für die Flucht nur geliehen hatten», kritisiert Alexandra Karle von Amnesty International Schweiz.
 

Die Praxis entspreche «staatlichem Raubrittertum», so Frey gegenüber «srf». Gemessen an den effektiven Kosten stehen Aufwand und Ertrag in keinem Verhältnis. Es müsse andere Lösungen geben. Frey fordert eine Änderung der Praxis. Die Behörden könnten das Vermögen registrieren und dann bei Bedarf konfiszieren, so der Vorschlag.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) rechtfertigt die Praxis, diese sei rechtens. Asylsuchende und Flüchtlinge müssten sich gestützt auf das Asylgesetz an den Verfahrens- und Vollzugskosten und allfälligen Sozialhilfeleistungen beteiligen. Das einbehaltene Geld sei jedoch nicht ganz verloren. Wer innerhalb eines Zeitfensters von 7 Monaten aus der Schweiz ausreise, dürfe seine konfiszierten Vermögenswerte wieder haben.



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Flüchtlinge müssen bis zu 15‘000 Franken zahlen:

Die Konfiszierung von Flüchtlingsvermögen bei der Ankunft ist aber nicht die einzige Abgabe, die Hilfesuchende in der Schweiz leisten müssen. Sobald ein Flüchtling einen anderen Aufenthaltsstatus erhält und in der Schweiz arbeiten kann, muss er weitere Abgaben bezahlen.


Flüchtlingen, die arbeiten, werden während maximal 10 Jahren bis zu 10 Prozent ihres Lohnes abgezogen (Sonderabgabe). Und zwar solange, bis sie die Gesamtkosten von 15‘000 Franken zurückbezahlt haben.
 

Weiterführende Informationen:
Bund beschlagnahmt Wertgegenstände und Vermögen von Flüchtlingen (SRF)
Flüchtlinge mussten 2017 133'000 Franken abgeben (20 Minuten)


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(Last updated: 19.04.2018, 12:33)