Inkasso: Nie mehr erpresserische Betreibungsregister-Einträge!

Gute Nachrichten für alle Konsumenten! Ab dem 01.01.2019 ist Schluss mit ungerechtfertigten, erpresserischen Betreibungsregister-Einträgen von unseriösen Inkasso-Firmen. Dank der neuen Regel kann man ab dem 1. Januar 2019 die Einträge beim Betreibungsamt "löschen" lassen.


Ab 2019 kann man zweifelhafte Betreibungen in der Schweiz schon drei Monate nach Erhebung des Rechtsvorschlag wieder löschen lassen. Vorausgesetzt der Gläubiger beantragt während einer 20-tägigen Frist kein Fortsetzungsbegehren und zieht vor Gericht. Bisher hatte ein Registereintrag fünf Jahre Bestand gehabt, selbst wenn die Betreibung ungerechtfertigt war. Dieser unseriösen Geschäftspraktik "Erpressung mittels Betreibungsandrohungen“ wird nun endlich ein längst fälliger Riegel vorgeschoben.

Inhalte:

 


Gesetz und Hammer im Gericht

 

 

Jeder kann jeden betreiben

Die neue Regelung macht Sinn. Denn in der Schweiz kann grundsätzlich jede Person gegen jede andere Person eine Betreibung einleiten. Und zwar ohne dass die Rechtmässigkeit der Betreibung vorgängig überprüft wird. Mit teilweise weitreichenden Konsequenzen.

Ob gerechtfertigt oder ungerechtfertigt, die Betreibung hat unweigerlich einen Eintrag im Betreibungsregister zur Folge - selbst wenn rechtzeitig Rechtsvorschlag erhoben wird. Der Eintrag kann der betriebenen Person erhebliche Nachteile einbringen.

Die Folgen
: Ein Eintrag im Betreibungsregister für die Dauer von fünf Jahren. Mit persönlichen Bonitäts-Folgen, z.B. bei der Wohnungssuche, Jobsuche, Kaufverträgen, beantragen einer neuen Kreditkarte etc.

 

5-Jahre Eintrag im Betreibungsregister:

In der Schweiz kann jeder jeden betreiben. Einfach so. Ohne Grund. Ein Eintrag im Betreibungsregister kann nur unter grossem Aufwand wieder gelöscht werden. Betreibungsandrohungen werden deshalb gut und gerne als Mittel zum Zweck eingesetzt. Bedrohlich wirkende, aggressiv formulierte Betreibungsandrohungen von einigen Inkassobüros haben schon manchen einknicken lassen.

Obschon eigentlich im Recht, lassen sich Konsumenten vielfach auf eine Bezahlung der Forderungen ein und bezahlen teilweise sogar „erfundene" Verzugsschaden-Gebühren, für die es keine rechtliche Grundlage gibt. Das Geschäft hat System, die Gesetzeslücke wird profitabel ausgenutzt. Nun aber wird diese Praktik von unseriösen Inkasso-Unternehmen erschwert.


Die Inkasso-Firmen werden einer mächtigen Waffe beraubt: Die Angst vor einem fünfjährigen Betreibungsregister-Eintrag - auch bei zweifelhafter, missbräuchlicher Forderung.
 

 

Wie kann ich Rechtsvorschlag erheben?

Jede Betreibung in der Schweiz beginnt mit dem Zahlungsbefehl. Dieser führt zum gefürchteten Eintrag ins Betreibungsregister. Bei ungerechtfertigten Betreibungen empfiehlt es sich, Rechtsvorschlag zu erheben. Dazu muss man ganz einfach auf der Betreibung das entsprechende Feld ankreuzen und innert 10 Tagen an das Betreibungsamt zurückschicken. Nun liegt es am Gläubiger zu beweisen, dass die Forderung gerechtfertigt ist.


«Die meisten Inkassobüro fahren nicht weiter, wenn Rechtsvorschlag erhoben wurde», so Mario Roncoroni von der Berner Schuldberatung im «Kassensturz».
 

Trotzdem bleibt der Eintrag fünf Jahre gespeichert.

 

 

Betreibungsregistereintrag löschen

Damit ist bald Schluss. Das Parlament hatte ein Gesetz verabschiedet, das unbescholtene Bürger vor ungerechtfertigten Registereinträgen schützt. Der Bundesrat hat den Tag des Inkrafttretens nun auf den 1. Januar 2019 festgelegt.

 

Neue Regel ab 01.01.2019:

Schuld Finger Hände Vorwurf Streit


Das Bundesgesetz vom 11. April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs wird wie folgt geändert:

Art. 8a Abs. 3 Bst. d

Die Ämter geben Dritten von einer Betreibung keine Kenntnis, wenn:

d. der Schuldner nach Ablauf einer Frist von drei Monaten seit der Zustellung des Zahlungsbefehls ein entsprechendes Gesuch gestellt hat, sofern der Gläubiger nach Ablauf einer vom Betreibungsamt angesetzten Frist von 20 Tagen den Nachweis nicht  erbringt, dass rechtzeitig ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlages (Art. 79-84) eingeleitet  wurde; wird dieser Nachweis nachträglich erbracht oder wird die Betreibung fortgesetzt, wird sie Dritten wieder zur Kenntnis gebracht.

Art. 73

1 Der Schuldner kann jederzeit nach Einleitung der Betreibung verlangen, dass der Gläubiger aufgefordert wird, die Beweismittel für seine Forderung zusammen mit einer Übersicht über alle gegenüber dem Schuldner fälligen Ansprüche beim Betreibungsamt zur Einsicht vorzulegen.

2 Die Aufforderung hat keine Auswirkung auf laufende Fristen. Falls der Gläubige der Aufforderung nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen ist, berücksichtigt das Gericht beim Entscheid über die Prozesskosten in einem nachfolgenden Rechtsstreit den Umstand, dass der Schuldner die Beweismittel nicht hat einsehen können.

Art. 85a Abs. 1

1 Ungeachtet eines allfälligen Rechtsvorschlages kann der Betriebene jederzeit vom Gericht des Betreibungsortes feststellen lassen, dass die Schuld nicht oder nicht mehr besteht oder gestundet ist.

 

Gestützt auf die parlamentarische Initiative von FDP-Nationalrat Fabio Abate folgte das Parlament nach jahrelangen Verhandlungen und Änderungen dem Vorschlag für einen entsprechenden Gesetzesentwurf.


Der Bundesrat hat das Inkrafttreten bestimmt. Die neue Regel wird ab 01. Januar 2019 gelten.
 

 

Betreibung nach 3 Monaten löschen:

Dollar Schulden

Wenn der Gläubiger nicht innerhalb von 3 Monaten nach Erhebung des Rechtsvorschlag durch den Schuldner ein Forsetzungsbegehren stellt, dann geht das Gesetz neu davon aus, dass der Gläubiger kein Interesse hat, diese Betreibung fortzusetzen. Nach diesen 3 Monaten kann der Schuldner zum Betreibungsamt gehen resp. schriftlich ein Gesuch einreichen und verlangen, dass die Betreibung aus dem Register entfernt wird bzw. Dritten nicht mehr mitgeteilt wird.

Einziger Wermutstropfen: Bei privaten Firmenregistern wie u.a. Moneyhouse und Creditreform werden laut «Kassensturz» auch ungerechtfertigte Betreibungen weiterhin über Jahre hinaus abrufbar sein.

Ungerechtfertigte Betreibungen:
Mehr Schutz für Konsumenten [video]:



Weiterführende Informationen:
- Änderung Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)
- Ungerechtfertigte Betreibungen: Mehr Schutz für Konsumenten (Kassensturz)
- Inkasso: Eine richtig gute Nachricht (Stiftung für Konsumentenschutz SKS)

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(Last updated: 12.12.2018, 18:15)