Schweizer Waffenschein soll nur noch mit einem Bedürfnisnachweis erhältlich sein


Das Schweizer Waffengesetz (WG) soll dahingehend geändert werden, dass einzig und allein Personen einen Waffenerwerbsschein in der CH erhalten können, die dafür glaubhaft ein Bedürfnis nachweisen können.

Verknotete Waffe (Pistole) auf Schweizer Flagge

 


Dies fordert SP-Ständerätin Chantal Galladé mittels der parlamentarischen Initiative 16.464 «Bedürfnisnachweis für Waffen». Galladé stützt sich dabei auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes.

Die Forderung im Wortlaut:
"Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird namentlich bei Personen anerkannt, die glaubhaft machen können, dass sie die Schusswaffe und die Munition zur Ausübung des Schiesssports bzw. zur Jagd und für das damit verbundene Training benötigen und die zu erwerbende Waffe für die deklarierte Sportdisziplin bzw. Jagd zugelassen ist. Ferner ist nachzuweisen, dass die betreffenden Personen den Schiesssport bzw. die Jagd regelmässig betreiben.“


Waffen pro Kopf:
Schweiz, USA & Länder
weltweit im Vergleich

Pro 100 zivile CH-Einwohner 24.5 private Schusswaffen.
Unter den reichen Industrieländern ist die Schweiz
beim Waffenbesitz pro Kopf vorne mit dabei.

Ständerätin Galladé begründet ihre Initiative damit, dass wer den Missbrauch von Waffen eindämme, Menschenleben rette. Zwar sei die Zahl der Schusswaffentoten in der Schweiz rückläufig, aber 222 Tote (2012) seien zu viel und weitere Verschärfungen des Waffengesetzes daher erforderlich. Die Politik habe die Verantwortung, jeden Missbrauch zu verhindern. Davon würden auch alle profitieren, die im Schiesssport und der Jagd aktiv sind, so Galladé. Auf diese Weise würden sie nicht zu Unrecht mit Waffengewalt in Verbindung gebracht.

Die politische Lösung sei die Einführung eines Bedürfnisnachweises. So könne «sichergestellt werden, dass alle jene, die eine Waffe tatsächlich benötigen, weiterhin ohne weiteres eine Waffe erwerben und besitzen können. Personen, die dafür kein Bedürfnis nachweisen können, sollen davon aber ausgeschlossen werden. Das Missbrauchsrisiko ist in dieser Gruppe zu hoch.»

Die parlamentarische Initiative wird während der Wintersession 2017 in beiden Parlamentskammern behandelt. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) lehnt die Vorlage «Bedürfnisnachweis für Waffen» derweil mit 17 zu 8 Stimmen ab und empfiehlt dem Parlament, dem Anliegen «keine Folge [zu] geben».

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(Last updated: 15.11.2017, 14:39)