Die Flucht aus Eritrea

Eritrea Flagge Karte

Ist die Flucht aus Eritrea nur ein "lustiges Schiffsreisli"?

Tausende eritreische Staatsbürger verlassen jeden Monat die Diktatur Eritrea illegal: Sie flüchten. Aber warum ist es eigentlich illegal, Eritrea zu verlassen bzw. über die Grenze zu flüchten? Weil das Regime Ausreisen seiner Bürgerinnen und Bürger ohne Visum verbietet - genau wie früher in der DDR. Gefangen im Käfig.


Wer dennoch ausreist bzw. flüchtet, wird an der Grenze erschossen (Schiessbefehl).
 

Inhalte:

 




Diktatur Eritrea wie die DDR

Laut UN-Angaben verlassen 2000 bis 3000 Eritreerinnen und Eritreer pro Monat ihre Heimat Eritrea. Es könnten aber auch weitaus mehr sein. Amnesty International geht von 5000 Flüchtlingen pro Monat aus (Just Deserters-Bericht). Ende 2014 waren 90% der geflüchteten Eritreerinnen und Eritreer zwischen 18 und 24 Jahre alt. Aber es flüchteten auch viele Minderjährige - ganz alleine und unbegleitet. Die Reise ist unvorstellbar gefährlich. Die eritreischen Flüchtlinge sind auf ihren Fluchtrouten nach Europa oftmals Willkür und Gewalt ausgesetzt. Wer es trotz all den Gefahren bis auf den alten Kontinent nach Europa schafft, der hat Verstörendes hinter sich. Doch der Reihe nach.

Flüchtlinge aus Eritrea Gefängnis Repression

 

Illegale Ausreise trotz Ausreiseverbot:


Chancen auf eine Ausreisevisum erhält in Eritrea nur, wer dem Regime treu ergeben ist und folgende Voraussetzungen erfüllt:
 


  • Kinder: Höchstens 10 Jahre alt.
  • Männer: Mindestens über 54 Jahre alt.
  • Frauen: Mindestens über 47 Jahre alt.


Das heisst: alle Männer im Alter zwischen 11-54 Jahren und alle Frauen zwischen 11-47 Jahren dürfen Eritrea nie verlassen. Ein Gefängnis.
 

Selbst wer die Voraussetzungen erfüllt, hat fast keine Chancen auf Erlaubnis, auf legalem Weg aus dem Land auszureisen und sollte erst noch über genug Geld verfügen.

 

Schiessbefehl bei Flucht:

Wie früher in der DDR werden die Landesgrenzen Eritreas streng bewacht. Die Grenzposten haben den Auftrag, alle Eritreerinnen und Eritreer, die illegal das Land verlassen, zu erschiessen (Schiessbefehl).


Massaker? Die UN-Untersuchungskommission berichtet von einem Vorfall im Jahr 2014, in dem gemäss Zeugenaussagen 40 Personen beim Grenzübertritt getötet wurden.
 

Im September desselben Jahres sind «13 Jugendliche erschossen worden, die fliehen wollten», berichtet der deutsche Ethnologe Magnus Treiber gegenüber der «Berner Zeitung».

Der Erschiessungsbefehl würde nach Einschätzung des Staatssekretariats für Migration (SEM) in jüngerer Zeit weniger konsequent umgesetzt. Laut UN-Untersuchungskommission sollen 2015 die Grenztruppen tendenziell eher auf die Beine geschossen haben, um Ausreisende zu stoppen. Die eritreische Regierung verfügt allerdings auch nicht mehr über die Mittel für ihren aufgeblähten Sicherheitsapparat wie noch vor 10 Jahren. Damals wären so viele Ausreisen kaum möglich gewesen. Mit ein Grund, weshalb der Schiessbefehl lascher durchgesetzt wird. Das Regime hofft ausserdem auf Devisen aus dem Ausland, die Flüchtlinge nach Hause schicken.


Wer beim Grenzübetritt erwischt wird, dem drohen Tod (Schiessbefehl) oder bis zu 5 Jahre Gefängnis.
 

Eritrea Flagge Wappen

 

Von heute auf morgen verschwinden:

Die UN-Untersuchungskommission berichtet ausserdem über Vergewaltigungen von Mädchen und Frauen an der eritreeischen Grenze. Es gibt auch mehrere Berichte, dass minderjährige Eritreerinnen und Eritreer im Alter von 16-17 Jahren inhaftiert wurden.


«Man kann von heute auf morgen von der Strasse gefischt werden und verschwinden. In Eritrea leben heisst, ohne Rechtssicherheit zu leben. Sicherheitsapparate in unserem Sinne, eine Polizei etwa, gibt es praktisch keine mehr. Dafür diverse Geheimdienste, Militärabteilungen und Gefängnisse, die keine Mindeststandards erfüllen. Und: Es gibt den praktisch unbegrenzten Nationaldienst, der keine formellen Kriterien besitzt, wie er geleistet oder beendet wird.

Die Menschen sind Ressourcen des Staates, sie können nicht über ihr eigenes Leben entscheiden. Das UN-Flüchtlingshilfswerk hält daher fest: Aufgrund der allgemeinen Rekrutierung ist eine allgemeine Verfolgungssituation gegeben. Deserteure sind als Flüchtlinge anzuerkennen.» (Magnus Treiber, deutscher Ethnologe in der «
Berner Zeitung»)
 

 

Die Reise nach Europa

Wer es trotz dieser Gefahren schafft, das Land am Horn von Afrika zu verlassen, hat bereits Unvorstellbares hinter sich - und doch beginnt die Odysee ab hier erst mit voller Wucht. Das ist nicht etwa mal eben ein flottes "Spazierfährtli" nach Europa oder in die schöne Schweiz. Nein. Es ist eine Reise voller Willkür und Gefahren für Leib und Leben.



Vier Jahre Flucht bis Winterthur
Ein Eritreer blickt zurück
 

 

Sahara:

Angefangen mit der lebensbedrohlichen Sahara-Flüchtlingsroute, wo viele eritreische Flüchtlinge in die Fängen von Menschenhändlern geraten. Diese verkaufen, missbrauchen und vergewaltigen ihre Opfer, nehmen die Flüchtlinge als Geisel oder erpressen Lösegeld von Angehörigen.

 

Libyen:

In Libyen angekommen werden viele Eritreerinnen und Eritreer willkürlich inhaftiert oder in heruntergekommene Gefängnisse ohne Tageslicht gebracht. Flüchtlinge sind hier eine willkommene Einnahmequelle. Misshandlungen stehen auf der Tagesordnung, teilweise über Monate hinweg, wie die Hilfsorganisation SOS Méditerranée berichtet.

 

Mittelmeer:

Danach folgt die beschwerliche Reise über ein Meer (Mittelmeer). Meist sind es ab da fast nur noch junge eritreische Männer. Ganz einfach deshalb, weil der Weg für Frauen schlicht zu gefährlich ist.

Die Frauen bleiben daher oft in einem der übervollen UNHCR-Flüchtlingslagern im Sudan oder in Äthiopien allein zurück und schlagen sich unter prekären Lebensbedingungen irgendwie durch. Doch auch hier sind die Eritreerinnen und Eritreer ihres Lebens nicht sicher. In den Lagern drohen Übergriffe und Entführungen durch lokale Menschenhändler und Repression durch eritreische Behörden. Eine Weiterreise fürchten die Frauen ebenso, aus Angst, in der Wüste vergewaltigt zu werden. So sind es am Ende zumeist junge Männer, die mit einer ungewissen Fahrt übers Mittelmeer ihr Leben riskieren.


Die Flucht nach Europa: In seeuntauglichen Booten, für die sich die meisten hierzulande selbst auf dem Zürichsee zu fein wären, schippern sie im Mittelmeer auf dem schmalen Grat zwischen Leben und Tod.
 

Stellen Sie sich also vor, Sie dürften keinen einzigen Schritt ausser Landes machen, obwohl Ihnen und Ihren Familienmitgliedern im Land Repression, Folter und Missbrauch drohen. Wer ehrlich mit sich ist, gesteht ein, dass auch er/sie versuchen würde, aus diesem Gefängnis auszubrechen. Eine Ausreise ist illegal, weil es das Regime so bestimmt hat. Sie ist aber oft die einzige Option.


"Illegale Ausreisen" unter all diesen Umständen pauschal als "kein Asylgrund" abzutun, wird der harten Realität in Eritrea in keinster Weise gerecht.
 

Die Schweiz resp. das SEM änderte am 23. Juni 2016 die Praxis. Wer Eritrea "illegal" verlässt, erhält in der Schweiz kein Asyl mehr.



Das schreiben andere:
Eritreischer Medienbund - Das Argument der «Wirtschaftsflüchtlinge» im Verhältnis zum Nationaldienst
Staatssekretariat für Migration - Focus Eritrea: Update Nationaldienst und illegale Ausreise
Watson - Grundsatzurteil: Verlässt ein Eritreer sein Land illegal, ist das kein Grund für Asyl

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(Last updated: 23.04.2018, 03:15)