Arbeitspausen Schweiz: Aktuelles Gesetz & obligatorische Pausen für Arbeitnehmer (inkl. Raucherpausen & WC-Pausen)


Wie lange darf ein Arbeitnehmer Pause machen? Arbeitspausen-Anspruch & aktuelle Pausenzeiten für Arbeitnehmer nach dem Gesetz. Pausenregelung: Alle obligatorischen Pausen, Raucherpausen, WC-Pausen sowie Mindestpausen gemäss Arbeitsrecht hier im Überblick – kurz & knackig zusammengefasst.

Bezahlt oder unbezahlt? Pausen bei der Arbeit gelten in der Regel nicht als bezahlte Arbeitszeit (siehe Arbeitsgesetz Art. 15 Abs. 2 ArG). Ausnahmen bestehen jedoch, wenn Arbeitnehmer während der Pause ihren Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen resp. sich während ihrer Auszeit verfügbar halten müssen. In solchen Fällen zählt die Pause als Arbeitszeit und muss entsprechend mit Lohn vergütet werden.

Inhalte:

 

 

Arbeitspausen & Pausenzeiten
nach Schweizer Gesetz & Arbeitszeit



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Arbeitspausen sind Gesetz! Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Mindestzahl an Pausen. In der Schweiz werden die Pausenzeiten streng durch das Arbeitsgesetz festgelegt. Mindestpausen sind ein grundlegendes Arbeitnehmer-Recht und für alle Arbeitgeber obligatorisch einzuhalten. Die tatsächliche Dauer dieser Pausen hängt jeweils von der täglichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers ab. Je nach Arbeitsdauer fällt die Pause des Arbeitnehmers also länger oder kürzer aus:

  • Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 5,5 Stunden besteht ein Anspruch auf eine 15-minütige Pause.

  • Bei mehr als 7 Stunden Arbeitszeit am Tag erhöht sich die Pausenzeit auf 30 Minuten Pause.

  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden am Tag ist eine Pause von mindestens 60 Minuten vorgeschrieben. In diesem Fall kann die Pause auch aufgeteilt werden.

Der Arbeitgeber darf dem Arbeitnehmer von sich aus eine längere Pausen-Dauer als gesetzlich vorgeschrieben einräumen – er darf aber keine gesetzlichen Pausen kürzen.


 Wissenswert: 

Es ist jedoch nicht gestattet, dass Arbeitnehmer auf Pausen verzichten, um früher nach Hause gehen zu können oder später mit der Arbeit zu beginnen.


Per Gesetz wird klar definiert, was genau als Pause gilt und was unter Arbeitszeit zu verstehen ist, in der weiterhin Lohn ausbezahlt werden muss. Sowie was die Ausnahme-Regelungen sind und welche Pausen der Arbeitgeber vorschreiben kann. Siehe dazu alle Detail-Infos weiter unten.

 

 

Obligatorische Pausen
kurz & knackig zusammengefasst



Pause Wecker Alarm Auszeit Freizeit

Arbeitszeit Gesetzliche Mindestpause Anspruch auf Lohn
weniger als 5,5 h kein Anspruch
5,5 bis 7 Stunden 15 Minuten keine Vergütung
7 bis 9 Stunden 30 Minuten keine Vergütung
mehr als 9 Stunden 60 Minuten keine Vergütung

 

Es gilt die Regel: Arbeitspausen sind Pausen, an denen Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen. Die Arbeitsunterbrechung über Mittag zählt ebenfalls als Arbeitspause (Mittagspause).

Beachten Sie: Wer seine Arbeitspause aber am Arbeitsplatz verbringen muss, z.B. in Bereitschaft vor dem Telefon, dessen Pause gilt als Arbeitszeit. Auch Wartezeit am Kundenschalter ohne Kunden gilt nicht als Arbeitspause und muss vom Arbeitgeber entlöhnt werden. Und auch für Kita-Mitarbeiter, die mit den Kindern in ihrer Obhut zu Mittag essen, gilt diese Zeit nicht als Arbeitspause, sondern als Arbeitszeit mit entsprechendem Lohn.

Ausnahme: Arbeitgeber können jedoch eine Pausenregelung einführen, mit der sie vom Arbeitnehmer beispielsweise verlangen, dass dieser seine Pause zu einer bestimmten Zeit nehmen muss oder aber auch an einem bestimmten Ort verbringen muss und während der Pausenzeit das Areal des Betriebes nicht verlassen darf.

 

 

Raucherpausen
Haben Raucher Anspruch auf mehr Pausen?



Gibt es einen Anspruch auf Raucherpausen?
Für Raucherpausen gibt es keinen gesonderten Anspruch. Auch das Gesetz verweist hierbei auf die Mittagspause der Angestellen. Die Raucherpausen müssen folglich in die reguläre Pause integriert werden, oder der Arbeitnehmer muss für zusätzliche Raucherpausen zusätzliche Arbeitszeit leisten, da diese nicht vergütet werden.

Arbeitgeber können ihren rauchenden Angestellten von sich aus zusätzliche Raucherpausen gewähren, wenn die Arbeitnehmer diese Arbeitszeit zusätzlich kompensieren.

 

 

 

WC-Pausen
Haben Arbeitnehmer Anspruch auf Toiletten-Pausen und sind diese bezahlte Arbeitszeit?



Zählen WC Pausen als Arbeitspausen?
WC-Pausen werden in der Regel nicht als Arbeitspausen oder Arbeitsunterbrechung gezählt und daher als Arbeitszeit verrechnet. Es wird erwartet, dass Arbeitgeber hierbei eine angemessene Flexibilität zeigen, da es sich beim Gang zur Toilette um ein menschliches Grundbedürfnis handelt (Fürsorgepflicht und Gesundheitsfürsorge). Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer insofern WC-Pausen auch ausserhalb der offiziellen Pausen erlauben.

Sollte ein Angestellter oder eine Angestellte seine/ihre WC-Pausen allerdings ausserordentlich in die Länge ziehen oder in zu kurzer Zeit zu häufig die Toiletten aufsuchen, darf der Arbeitgeber Massnahmen zur Abklärung einleiten, wie zum Beispiel gemeinsam mit dem Angestellten in Erfahrung bringen, ob evtl. eine Erkrankung des Arbeitnehmers für die gehäuften Toilettengänge verantwortlich ist.

(Alle Angaben ohne Gewähr)

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Autor: INFO Schweiz - Redaktion

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(Last updated: 15.01.2024, 12:16)