Keine Sozialhilfe für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge

Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (Ausländerausweis F) erhalten im Kanton Zürich keine Sozialhilfe mehr, sondern nur noch Fürsorge-Gelder. Durch diese Änderung im Sozialhilfegesetz drohen den Zürcher Gemeinden weitreichende finanzielle Konsequenzen. Die Stadt Zürich will dagegen das Referendum ergreifen.

Inhalte:

Keine Sozialhilfe mehr für vorläufig aufgenommene Flüchtlinge

 


Ausländerausweis F

Im Kanton Zürich (ZH) leben rund 5300 Ausländerinnen und Ausländer mit dem Status F. Das heisst, deren Asylgesuch ist abgelehnt worden, sie dürfen aber wegen der prekären Situation in ihrem Herkunftsland nicht in die Heimat zurück geschickt werden. Viele dieser abgelehnten Ausländer bleiben mehrere Jahre - zum Teil auch permanent - in der Schweiz. Vorläufig aufgenommene Asylbewerber bekommen nun weniger Geld. Personen mit abgelehntem Asylantrag sind damit anerkannten Flüchtlingen finanziell nicht mehr gleichgestellt.


 

Sozialhilfe-Abstimmung:

Der Zürcher Kantonsrat hat einem entsprechenden Vorstoss der Schweizerischen Volkspartei (SVP) zur Änderung des Sozialhilfegesetzes zugestimmt. Die bürgerlich-rechte Ratsmehrheit folgte mit 109 Ja-Stimmen zu 60 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen der Argumentation, dass die Unterstützung mit Sozialhilfe falsche Anreize schaffe. Die Linke war gegen die Parlamentarische Initiative, jedoch in der Minderheit. Daher gilt im Kanton Zürich nun wieder die Regelung, die bereits bis Ende 2011 gültig war.


 

Folgen:

Der Beschluss hat weitreichende Konsequenzen für den finanziellen Haushalt der Zürcher Gemeinden. Die Gesetzesänderung im Sozialhilfegesetz bedeutet nämlich, dass die Gemeinden vom Kanton künftig weniger Geld für Integrationsmassnahmen erhalten. Was viele Gemeindevertreter kritisieren.


 

Referendum:

Die Stadt Zürich zieht gar in Betracht, gegen die Gesetzesänderung des Kantonsrates das Referendum zu ergreifen.

Aller Wahrscheinlichkeit nach wird dieses Referendum auch von weiteren Gemeinden unterstützt.

Im Vorfeld hatte sich nämlich bereits der Gemeindepräsidentenverband des Kanton Zürich (GPV) wegen der finanziellen Konsequenzen gegen die Änderung im Sozialhilfegesetz ausgesprochen.

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(Last updated: 03.04.2017, 14:50)