So viele «Wirtschaftsflüchtlinge» hat die Schweiz 2018


Flüchtlinge in der Schweiz sind ein heisses Thema und sorgen bei nicht wenigen Mitbürgern regelmässig für rote Köpfe. Viele glauben über die Zahl der Flüchtlinge Bescheid zu wissen und schimpfen diese «90% Wirtschaftsflüchtlinge». Selbstverständlich seien Kriegsflüchtlinge ("echte Flüchtlinge") willkommen, aber «sicher nicht diese 80-90% Wirtschaftsmigranten», so der weit verbreitete Tenor. Doch. Wie viele Wirtschaftsflüchtlinge hat denn die Schweiz nun tatsächlich?

Inhalte:

Flüchtlinge auf dem Boot im Meer

 


 

Wirtschaftsflüchtlinge vs. Kriegsflüchtlinge:

LAND KONFLIKTE
1. ERITREA:
13'897 Personen im Asylprozess
ERITREA: «Falscher Asylgrund! Keine Diktatur! Keine Repression! Alles Wirtschaftsflüchtlinge!»

Eritrea ist in der Schweiz das Herkunftsland Nr. 1. In der Schweiz zweifeln viele am Asylgrund der Eritreer und bezeichnen diese pauschal als «Wirtschaftsflüchtlinge». Ohne eigentlich genau über die dortige Situation Bescheid zu wissen. Für die UNO gibt es keine Zweifel: 2016 stellte die UNO-Untersuchungskommission systematische Verbrechen gegen die Menschlichkeit fest.

Aktuelle Lage: Folter, Sklaverei, Vergewaltigungen und Tötungen in Internierungslagern und Militäreinrichtungen gehören in Eritrea zum Alltag. Ausserdem gilt der Schiessbefehl bei Grenzübertritt - wie früher in der DDR.


Eritrea: Am Ursprung der Migrationsströme [video]:


 

Offizielle Einschätzung des EDA: Die Beziehungen zu Äthiopien sind angespannt. Das Risiko von terroristischen Anschlägen kann auch in Eritrea nicht ausgeschlossen werden. Auch sind noch nicht alle Minen aus dem Bürgerkrieg (1962 - 1993) entschärft worden. Besonders im Norden und entlang der Grenze zu Sudan besteht weiterhin eine ernsthafte Gefahr. Von Reisen ins Grenzgebiet zu Äthiopien wird grossräumig abgeraten. Im Grenzgebiet zu Dschibuti kam es im Juni 2008 zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Die Lage ist weiterhin angespannt. Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge und Überlandfahrten.


Weiterführende Informationen:
REISEHINWEISE für Eritrea
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA)
Eritrea: 20 Jahre Repression
(Amnesty International)
Menschen verlassen Eritrea wegen Repression
(Frankfurter Allgemeine Zeitung)
 


Die Flucht aus Eritrea:
Eritrea-Flüchtlinge in der Schweiz

Warum ist es eigentlich illegal, Eritrea zu
verlassen bzw. über die Grenze zu flüchten?

Wer es trotz all den Gefahren bis auf
den alten Kontinent nach Europa schafft,
der hat oft Verstörendes hinter sich ...
 
2. AFGHAN.:
12'210 Personen im Asylprozess
AFGHANISTAN: Aufstand der Taliban!

Krieg, Terror und Bombenanschläge sind längst Alltag im Land am Hindukusch. Jahre nach dem Sturz der Taliban, gewinnen sie und die Al-Kaida gewinnen an Terrain zurück.


Abschiebung in den Terror - Ist Afghanistan ein sicheres Herkunftsland? [video]:


 

Offizielle Einschätzung des EDA: Die Sicherheit ist nicht gewährleistet: Im ganzen Land besteht das Risiko von schweren Gefechten, Raketeneinschlägen, Minen, Terroranschlägen, Entführungen und gewalttätigen kriminellen Angriffen einschliesslich Vergewaltigungen und bewaffneter Raubüberfälle. Es besteht ein hohes Entführungsrisiko. Entführungsopfern werden sowohl Afghanen wie Ausländer (Touristen wie Mitarbeiter von Hilfsorganisationen und ausländischen Firmen).

Mehr als eine Million Menschen wurde in den Kriegen getötet. Warum kehrt in diesem Land einfach kein Frieden ein, offiziell ist der Krieg doch schon seit 2001 beendet?


Weiterführende Informationen:
REISEHINWEISE für Afghanistan
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA)
Afghanistan-Konflikt besser erklärt
(Besser erklärt!)
Afghanistan-Krieg im 2017
(Spiegel)
 
3. SYRIEN:
10'289 Personen im Asylprozess
SYRIEN im Krieg!

Unsägliches Leid in Syrien.

Offizielle Einschätzung des EDA: In Syrien herrscht ein interner bewaffneter Konflikt. Luftangriffe, schwere Kämpfe zwischen syrischen Sicherheitskräften und bewaffneten Oppositionsgruppen sowie Kämpfe zwischen verschiedenen Oppositionsgruppen fordern täglich Todesopfer und Verletzte. Das ganze Land ist davon betroffen, auch die Städte Aleppo und Damaskus. Praktisch täglich werden Anschläge verübt. Verschiedene Minen kommen ebenfalls zum Einsatz. Das syrische Staatsgebiet wird teilweise nicht mehr von der Regierung sondern von verschiedenen Oppositionsgruppen kontrolliert. Anhänger der sunnitischen Extremistengruppe „Islamischer Staat“ (IS) kontrollieren grosse Gebiete im Norden und Osten des Landes. Das Entführungsrisiko ist für in- und ausländische Personen hoch.


Weiterführende Informationen:
REISEHINWEISE für Syrien
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA)
Syrien: Ein Land im Krieg
(ZEIT online)
 
4. SOMALIA:
4'166 Personen im Asylprozess
SOMALIA im Bürgerkrieg!

Die Menschen in Somalia leben seit 25 Jahren in Armut und Angst. Der Bürgerkrieg, der 1991 ausgebrochen war, sorgt für Chaos im Land.

Offizielle Einschätzung des EDA: Für Reisende bestehen hohe Sicherheitsrisiken. Bewaffnete Konflikte und terroristische Anschläge finden vor allem in Mogadischu sowie im Süden und Zentrum des Landes statt. Mit der Flucht von Kämpfern der Al Shabaab in den Norden hat sich die Sicherheitslage auch im Norden des Landes verschlechtert. Zwischen Somaliland und Puntland bestehen zudem Grenzstreitigkeiten. Dürreperioden, Überschwemmungen, Missernten und die Vertreibung der Bevölkerung von ihren Äckern und Weidegründen führen regelmässig zu Lebensmittelknappheit in ländlichen und städtischen Gebieten. Im ganzen Land besteht eine hohe Gefahr von Entführungen und Anschlägen durch Selbstmordattentäter und Sprengsätze. Ebenfalls im ganzen Land besteht die Gefahr von unexplodierten Minen und Bomben. Auch Mitarbeiter von humanitären Organisationen sind Ziel brutaler Attacken und Entführungen.


Weiterführende Informationen:
REISEHINWEISE für Somalia
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA)
Somalia - News und Infos im 2016
(ZEIT online)
20 Jahre Bürgerkrieg in Somalia und kein Ende in Sicht
(Der Westen)
 
5. IRAK:
3'340 Personen im Asylprozess
IRAK: EIn Land im Terror!

Luftangriffe und Terroranschläge resp. Aufstände (u.a. Islamischer Staat).

Offizielle Einschätzung des EDA: Die Lage bleibt unübersichtlich. Die Sicherheit ist nicht gewährleistet; das Risiko von Entführungen durch terroristische und kriminelle Gruppierungen und von Terroranschlägen ist sehr hoch. Praktisch täglich fordern Bombenanschläge Todesopfer und Verletzte.

Weiterführende Informationen:
REISEHINWEISE für Irak
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA)

Werden Krieg + Terror jemals enden?
(Tagesspiegel)

Krieg und Terror - Kampf gegen den Islamischen Staat
(Politische Bildung)

Zivile Todesopfer im 2016
(Statista)
6. SRI LANKA:
3'283 Personen im Asylprozess
SRI LANKA: Nach dem Krieg die Repression!

Laut einem Beitrag der BBC berichtet auch die britische Stiftung Freedom from Torture, die sich für Folteropfer einsetzt, von Tamilen, die angeblich auch im Jahr 2015 in Sri Lanka gefoltert wurden.

Offizielle Einschätzung des EDA: Der Bürgerkrieg ging Ende Mai 2009 zu Ende. Militär und Polizei sind weiterhin präsent. Zwischen religiösen beziehungsweise ethnischen Gemeinschaften bestehen latente Spannungen, die sich teilweise ohne grosse Vorwarnung in lokalen, gewaltsamen Zusammenstössen entladen und auch auf andere Ortschaften überspringen können.

Weiterführende Informationen:
REISEHINWEISE für Sri Lanka
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA)

Foltervorwürfe in Sri Lanka: Menschenrechtsverstösse gegen Tamilen
(Neue Zürcher Zeitung)

Angst + Misstrauen im Norden Sri Lankas
(Deutschlandradio Kultur)
 

7. CHINA:
2'530 Personen im Asylprozess
CHINA: Die volle Kontrolle?

Offizielle Einschätzung des EDA: Das Land kann als stabil bezeichnet werden. Dennoch kann es vereinzelt zu Demonstrationen und Zusammenstössen mit den Sicherheitskräften kommen. Wiederholt sind in China Anschläge verübt worden.

China mag zwar für Westler ein beliebtes und gefahrenloses Reiseziel zu sein. Doch die Menschenrechte werden in China mit Füssen getreten: Todesstrafe, Folter, Umerziehungslager, Einschränkung der Meinungsfreiheit, Medien- und Internetzensur sowie die Unterdrückung ethnischer Minderheiten in Tibet oder Xinjiang sind Beispiele dafür.

Weiterführende Informationen:
REISEHINWEISE für China
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA)

Folter und Repression
(Amnesty International

Repression gegen Anwälte und Aktivisten geht weiter
(Amnesty International

Muslime müssen ihre Reisepässe abgeben
(Neue Zürcher Zeitung)

8. ÄTHIOPIEN
1'498 Personen im Asylprozess
Folgt demnächst ...
9. IRAN
1'456 Personen im Asylprozess
Folgt demnächst ...
10. TÜRKEI:
1'441 Personen im Asylprozess
Folgt demnächst ...
11. SERBIEN:
1'394 Personen im Asylprozess
SERBIEN: Diskriminierung von Minderheiten

Offizielle Einschätzung des EDA: Das Land kann als stabil bezeichnet werden. Meiden Sie dennoch Demonstrationen und grössere Menschenansammlungen jeder Art, denn Ausschreitung sind möglich, insbesondere bei Fussballspielen.

Laut Angaben von Amnesty International werden aber Minderheiten weiterhin diskriminiert. Roma, Aschkali und Balkan-Ägypter litten unter institutionalisierter Diskriminierung, insbesondere im Hinblick auf ihre sozialen und wirtschaftlichen Rechte. Es gibt Fälle, wo Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle gewaltätig angegriffen wurden. Bestehende Gesetze zu Hassverbrechen fanden keine Anwendung. Das Justizsystem wird von den EU-Institutionen als schwach bezeichnet. Und es kommt immer wieder zu Spannungen zwischen ethnischen Gruppen.

Weiterführende Informationen:
REISEHINWEISE für Serbien
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA)

Amnesty Report 2016
(Amnesty International)

Menschenrechte in Serbien
(Wikipedia)

12. KONGO (KINSHASA):
1'117 Personen im Asylprozess
DR KONGO: Bürgerkrieg im Ostkongo!

Dutzende islamische Rebellengruppen kämpfen im Ostkongo um den Zugang zu kostbaren Rohstoffquellen, sexuelle Gewalt ist eine ihrer Waffen.

Weiterführende Informationen:
REISEHINWEISE für Kongo
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA)

Gewaltherrschaft: Unsere Handys führen im Kongo zum Bürgerkrieg
(Die WELT)

Bürgerkrieg im Kongo: Der Krieg, die Frauen und die Handys
(Deutschlandfunk)

Krieg in Kongo: Auf der dunklen Seite der digitalen Welt
(FaZ)
13. KOSOVO:
1'018 Personen im Asylprozess
KOSOVO: Ethnische Spannungen

Offizielle Einschätzung des EDA: Aufgrund von Protestaktionen der Opposition ist mit Demonstrationen und teils gewaltsamen Aktionen zu rechnen. Dies betrifft vor allem das Stadtzentrum von Pristina (Nene Tereza-Boulevard, Skanderbeg-Platz, Gebiet rund um das Parlament und das Regierungsgebäude), kann aber auch in anderen Teilen des Landes vorkommen. Ethnisch motivierten Spannungen haben im Alltag zwar deutlich abgenommen. Dennoch können sie sich ohne oder nur mit kurzer Vorwarnung in Form von Unruhen oder von einzelnen, gezielten Gewaltakten entladen. Es besteht das Risiko von Terroranschlägen.

Weiterführende Informationen:
REISEHINWEISE für Kosovo
(Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA)

Zwangsmigration von Roma, Aschkali und Balkan-Ägyptern aus dem Kosovo
(humanrights.ch)

Serbischer Propaganda-Zug sorgt für Aufruhr
(srf.ch)
TOTAL*:
65
'775 Personen
 

*Personen im Asylprozess nach Staatsangehörigkeit (31.12.2017)


So viel Geld [VIDEO]

So viel Geld bekommt ein Flüchtling

So viel Geld bekommt ein Flüchtling: ?? https://www.conviva-plus.ch/?page=2452

Posted by INFO Schweiz on Mittwoch, 21. Juni 2017

 



Teure Autos und immer die neusten Handys?
So gut geht es den Flüchtlingen in der CH:
So viel Geld bekommt ein Flüchtling
pro Tag und pro Monat

 

Asylgesuche Spitzenwerte:

Jahr Asylgesuche
2015
39'500
1991, 1998, 1999 40'000

Asylprozess Spitzenwerte:

Jahr Personen im Asylprozess
2015
66'300
1999 104'700


HOHE Ausländerkriminalität?
So viele kriminelle Ausländer hat die Schweiz
 

 

"Echte" Flüchtlinge in der Schweiz?

Es gibt viele Gründe, warum Menschen ihren Heimatstaat verlassen müssen und hier in der Schweiz Schutz suchen.

 

Was sind Kriegsflüchtlinge?


Menschen, die ihre Heimat verlassen müssen, um vor bewaffneten Konflikten zu fliehen. Der Begriff umfasst zwischenstaatliche Kriegshandlungen ebenso wie innerstaatliche Bürgerkriege und ähnliche militärische und paramilitärische Auseinandersetzungen.
 

 

Was sind Wirtschaftsflüchtlinge?


Menschen, die aus ihrer Heimat fliehen müssen, weil Misswirtschaft und westlicher "Freihandel" ihre heimische Wirtschaften zerstören - und ihre Arbeits- und Existenzgrundlage gleich mit.
 

 

«Wirtschaftsflüchtlinge» im Sprachgebrauch:


Der Begriff "Wirtschaftsflüchtling" wird im heutigen Sprachgebrauch als – oft abwertend gebrauchtes – politisches Schlagwort im Kontext von Debatten um Asyl und Asylrecht verwendet. Es soll pauschal Asylbewerber bezeichnen, die angeblich alle aus rein ökonomischen Motiven zuwandern.
 


 

Wer hat die besseren Chancen?


In der Schweiz werden Kriegsvertriebene, die nicht glaubhaft machen können, individuell verfolgt zu sein, nicht als Flüchtlinge anerkannt. Siehe auch: Schutz vor Verfolgung.
 

Nur wer in seinem Heimatland aufgrund seiner Rasse, Religion oder Nationalität bedroht wird oder um seine Freiheit bangen muss, hat ernsthafte Chancen, Asyl zu beantragen.



So viel Sozialhilfe
bezahlst DU pro Monat für Flüchtlinge

Viele Menschen in der Schweiz ärgern sich
in sozialen Netzwerken darüber, dass sie
selber arbeiten müssen, andererseits aber
mit ihrem Geld nicht-arbeitende Flüchtlinge
"durchfüttern müssen". Tatsächlich?
 

Quelle: Bundesamt für Statistik (BfS). Staatssekretariat für Migration (SEM).

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(Last updated: 27.05.2018, 03:26)