Kassenobligationen Definition - Festverzinsliches Wertpapier

Kassenobligationen werden vom Bund und von den Kantonen herausgegeben. Auch die Bundesschatzbriefe gehören hierzu.

Die Kassenobligationen haben feste Zinssätze und Laufzeiten zwischen 1 und 8 Jahre. Diese sind besonders sicher, denn für die Rückzahlung garantiert der jeweilige Staat.

Inhalt:



Mündelsichere Kassenobligationen


Allerdings sollte man "staatliche Finanzkrisen" nicht ausschliessen. Denn - siehe Griechenland - können auch Staaten in Zahlungsschwierigkeiten kommen. In Deutschland waren im 20. Jahrhundert zweimal die Zahlungsschwierigkeiten so gross, dass diese nur durch Währungsreformen beseitigt werden konnten.

Ausserhalb eines solchen Szenarios sind diese Kassenobligationen sicher. Sie gelten als mündelsicher (Vormunde dürfen Gelder ihrer Schützlinge zum Kauf solcher Papiere verwenden).

 

Deckungsstockfähige Wertpapiere


Darüber hinaus sind diese Wertpapiere deckungsstockfähig. Das heisst Versicherungsunternehmen dürfen das Kapital ihres Deckungsstockes in solchen Wertpapieren anlegen.

Unter Deckungsstock versteht man die Rücklagen, die eine Versicherung bilden muss, um bereits eingetretene aber noch nicht regulierte Schadensfälle abwickeln zu können, sprich bezahlen zu können.

 

Lombardfähige Kassenobligationen


Kassenobligationen sind darüber hinaus auch lombardfähig. Die Banken können solche Papiere bei der Zentralbank als Sicherheit hinterlegen und können damit von den günstigen "Lombardzinsen" bei der Refinanzierung profitieren.

Ein Lombardkredit ist ein durch Wertpapiere gesicherter Kredit, wobei sich die Beleihung immer nach der Sicherheit der hinterlegten Papiere richtet.

Kassenobligationen dürfen auch von Pensionsfonds und Pensionskassen erworben werden, um aus den Erträgen bzw. Einlösungen der Papiere anstehende Pensionsansprüche erfüllen zu können.