Migros Mindestlohn 2014 - 4200 Franken Lohnerhöhung

Das Detailhandel-Unternehmen Migros beschliesst, ab dem Jahr 2014 die Mindestlöhne anzuheben. In den Genuss dieser Minimalllohnerhöhung kommen in erster Linie ungelernte Migros-Angestellte, aber auch ausgebildete Mitarbeiter.

Diese Lohnerhöhungen sind das Resultat von langwierigen Verhandlungen zwischen der Migros und ihren Sozialpartnern, den Gewerkschaften und ihren Vertragspartnern.

Die totale Erhöhung der Lohnsumme wird dem Detailhändler zufolge auf 0,6 bis 1,0 Prozent beziffert.

Allerdings findet die Lohnerhöhung nicht generell für alle Angestellten Anwendung. Vielmehr handelt es sich hierbei in der Summe um eine individuelle Lohnerhöhung des Migros-Genossenschaftsbundes.

Inhalt:



Höherer Mindestlohn bei der Migros


Mindestlohnerhöhung bei ungelernten Angestellten:
Neu bezahlt die Migros dem ungelernten Personal einen Mindestlohn in der Höhe von 3800 Franken pro Monat (brutto).

Mindestlohnerhöhung bei ausgebildeten Angestellten:
Der Mindestlohn für das Migros-Personal mit einer 4 Jahre dauernden Ausbildung wird neu auf mindestens 4200 Franken pro Monat angehoben, inklusive 13. Monatslohn. Vorher betrug der Minimallohn 4100 Franken. Das ist eine Lohnerhöhung des Mindestlohnes um 100 Franken ab dem Jahr 2014.

Individuelle Lohnerhöhung statt generell

Die höheren Minimallöhne sind mit Sicherheit eine erfreuliche Nachricht für die Angestellten, Sozialpartner und Gewerkschaften. Die weiteren Gehaltserhöhungen stellen aber keine generelle Lohnerhöhung dar, sondern sind individuell gestaltet. Laut Konzern werden die höheren Löhne je nachdem individuell anhand der Funktion und Leistung der Angestellten ausgesprochen.

Die Migros begründet die Anhebung der Mindestlöhne damit, die Kaufkraft ihrer Angestellten stärken zu wollen. Grund dafür sei die bislang negative Teuerung in der Schweiz.

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