Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer Schweiz

Die Erbschafts- und Schenkungssteuern der Schweiz gehören zu den Rechtsverkehrssteuern, d.h. dass sie die Vornahme eines Rechtsgeschäftes zur Bedingung haben.

Für die Erhebung der Steuern sind hierzulande die Kantone zuständig, welche dabei nach dem Wohnsitzprinzip agieren. Das bedeutet, die Erbschaftssteuern und Schenkungssteuern werden in dem Kanton erhoben, wo der Erblasser zuletzt seinen steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt hatte.

Bei Grundstücken erfolgt die Besteuerung nach deren Lage. Der Wohnsitz der erwerbenden Personen ist für die Besteuerung hierbei nicht relevant.


Inhalt:



Unterschiede bei Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer


Beide Steuerarten sind sich sehr ähnlich und auch gemeinsam kodifiziert. Dennoch gibt es einen minimalen Unterschied im Steuertatbestand.

Die Erbschaftssteuer Schweiz wird aufgrund eines Todesfalles den betroffenen Personen zugewendet, während die Schenkungssteuer durch eine Zuwendung zu Lebzeiten erhoben wird.

Die folgenden Erläuterungen gelten somit für die Erbschafts- sowie für die Schenkungssteuer.


Die Erbnachlasssteuer


Bei der Erbschaftssteuer existieren zwei unterschiedliche Besteuerungssysteme: zum ersten das System der Erbnachlasssteuer und zum zweiten das der Erbanfallsteuer.

Die Erbnachlasssteuer befasst sich mit dem gesamten Vermögen des Erblassers. Von diesem wird die Steuer erhoben und an die Kantone gezahlt. Danach bekommen alle Betroffen ihren Erbteil.


Die Erbanfallsteuer


Bei der Erbanfallsteuer wird dagegen jeder Erbe mit dem ihm zustehenden Erbteil einzeln betrachtet.

Der Vorteil dabei ist, dass somit jeder nur bis zur Höhe des eigenen Anteils zur Verantwortung gezogen werden kann, während bei der Erbnachlasssteuer alle zugleichen Teilen haften müssen.


Erbnachlass oder Erbanfall?


Somit ist es möglich zwischen den unterschiedlichen Verwandtschaftgraden Abstufungen vorzunehmen, d.h. die Steuersätze werden in Abhängigkeit vom Grad der verwandtschaftlichen Beziehung zwischen Erbe und Erblasser angepasst.

Diese zweite Variante hat sich in der Vergangenheit trotz höherem Verwaltungsaufwand durchgesetzt.

Lediglich der Kanton Graubünden und der Kanton Solothurn nutzen in der Schweiz die Erbnachlasssteuer, alle übrigen Kantone haben sich für die Erbanfallsteuer ausgesprochen.

 

Steuerbefreiung für Ehepartner und Nachkommen


In vielen Schweizer Kantonen existiert für die Ehegatten und Nachkommen eine Steuerbefreiung.

Das ist allerdings regional sehr verschieden sowie ebenfalls die Höhe der Freibeträge. Diese orientieren sich an den Verwandtschaftsbeziehungen.


Freibeträge und Steuersätze berechnen


Liegt ein Freibetrag vor, so ist nur die Differenz der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu unterziehen.

Von dieser wird der Steuerbetrag folgendermassen berechnet:
Die Summe aller Zuwendungen ergibt den Steuersatz für den Erben und der Verwandschaftsgrad den sogenannten Multiplikator. Je entfernter verwandt man ist, desto höher fällt dieser aus.

Durch Multiplikation beider Faktoren ergibt sich schliesslich die Steuer. In manchen Kantonen existieren nur Steuersätze und keine Multiplikatoren.

Ob eine Steuerbefreiung oder ein Freibetrag vorliegt und wie hoch der jeweilige Steuersatz ist, kann in Tabellen für jeden Schweizer Kanton nachgeschaut werden.

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Wojtek Bernet   Autor: Wojtek Bernet auf ConvivaPlus.ch
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