Motorfahrzeugsteuer Schweiz - Steuern

Motorfahrzeugsteuer: Pflichtabgabe für den Strassenverkehr.

Jeder, der in der Schweiz seinen Hauptwohnsitz hat, muss all seine Motorfahrzeuge ordnungsgemäss beim zuständigen Kanton anmelden und zulassen.

Ebenfalls angemeldet werden müssen Fahrzeuganhänger. Ohne eine solche Zulassung dürfen die Fahrzeuge nicht am Strassenverkehr teilnehmen.

Zu den in der Schweiz anmeldepflichtigen Motorfahrzeugen gehören unter anderem:

  • Personenkraftwagen

  • Mofas

  • Motorräder

  • Quads

  • Mopeds

  • Omnibusse und Kleinbusse

  • Wohnmobile

  • Lastkraftwagen und Lieferwagen

  • land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen (zum Beispiel Traktoren)

  • Spezialfahrzeuge (zum Beispiel Baumaschinen, Müllfahrzeuge, Fahrzeuge der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes, Rettungswagen)


Inhalt:



Die Motorfahrzeugsteuer in der Schweiz


Für alle angemeldeten Motorfahrzeuge und Anhänger muss der Halter des Fahrzeugs jährlich eine Motorfahrzeugsteuer an den zuständigen Kanton zahlen. Wie hoch die Steuer ausfällt, ist abhängig vom Kanton, in dem der Fahrzeughalter wohnt.

Informieren Sie sich also bei den Behörden in Ihrem Kanton über die jeweilige Höhe der Steuer.

In die Kalkulation der Steuer fliessen mal der Fahrzeugtyp, mal das Gesamtgewicht laut Fahrzeugausweis oder auch der Hubraum ein. Aber auch die Umweltfreundlichkeit des Fahrzeugs spielt eine Rolle.

So gibt es Steuervergünstigungen für umweltschonende Personenwagen wie Elektrofahrzeuge. Für Hydridfahrzeuge muss in den Kantonen Basel-Landschaft gar keine und im Kanton Genf zumindest in den ersten drei Jahren keine Motorfahrzeugsteuer gezahlt werden.

Wann wird die Motorfahrzeugsteuer fällig?


Fällig wird die Motorfahrzeugsteuer für jedes angemeldete Fahrzeug jährlich im Januar bzw. sofort dann, wenn für ein Fahrzeug eine neue Zulassung beantragt wird.

Die Rechnung des Kantons muss innerhalb von 30 Tagen beglichen werden. Wer zusätzlich eine Verwaltungsgebühr entrichtet, kann den Steuerbetrag auch auf zwei Zahlungen aufteilen.

Wer auch nach einer Mahnung seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass der Fahrzeugausweis und die Nummernschilder gegen eine weitere Gebühr entzogen werden.


Steuer per Autobahnvignette


Neben der Motorfahrzeugsteuer, die Schweizer zahlen müssen, erhebt die Alpenrepublik auch eine Art Steuer für Nicht-Schweizer.

Die Halter von im Ausland registrierten Personenkraftwagen müssen eine Autobahnvignette erwerben. Sonst dürfen sie das Schweizer Autobahnnetz nicht befahren.

Für ausländische Lastkraftwagen wird eine sogenannte "fahrstreckenabhängige Schwerverkehrsabgabe" zur Nutzung des Schweizer Autobahn- und Strassennetzes fällig.