3. Säule - Altersvorsorge in der Schweiz

Mit dem Drei-Säulen-System wird in der Schweiz mithilfe von verschiedenen Finanzinstrumenten und Versicherungen eine Vorsorge für Erwerbsausfall, das Alter sowie für Hinterlassene bei Tod sichergestellt.

Die dritte Säule dieses Systems soll allfällige Vorsorgelücken schliessen, die in der ersten und zweiten Säule entstehen und vor allem eine ausreichende Altersvorsorge der Bevölkerung gewährleisten, um den vorherigen Lebensstandard der Schweizerinnen und Schweizer auch im dritten Lebensabschnitt weitgehend beizubehalten.

Deshalb setzen die Massnahmen vor allem auf die Unterstützung bei der Ansparung von Kapital für das Alter sowie im Bereich von Invaliditätsleistungen und Zahlungen an Hinterbliebene bei Krankheit oder Tod.

Die dritte Säule umfasst freiwillige Zusatzabsicherungen. Hier kann man sowohl auf Angebote von Banken als auch von verschiedenen Versicherungen zurückgreifen, wobei in beiden Fällen Geld angespart wird. Zu unterscheiden ist bei der dritten Säule zwischen der gebundenen Vorsorge (3a) und der freien Vorsorge (3b).

Inhalt:



Gebundene Vorsorge 3a

 

Die gebundene Vorsorge 3a orientiert sich eng am Drei-Säulen-Prinzip, wie es in der schweizerischen Verfassung geregelt ist, weshalb auch eine Förderung durch den Staat stattfindet.

Das angesparte Geld ist dabei zweckgebunden. Es muss also für das Leben im Alter genutzt werden und kann nicht vorzeitig bezogen werden, wenn nicht bestimmte Zwecke vorliegen, die als Ausnahmen gelten (siehe dazu Vorzeitiger Bezug der 3. Säule).

3. Säule Schweiz AltersvorsorgeAls zugelassene Formen der Anlage gelten dabei sowohl die gebundene Vorsorgevereinbarung über eine Stiftung einer Bank sowie eine ebenfalls gebundene Vorsorgeversicherung bei einer inländischen Versicherungsgesellschaft.

Die gebundene Vorsorgevereinbarung kann mit Hilfe von Banken mit verschiedenen Anlagemöglichkeiten umgesetzt werden. Zum einen lässt sich ein Vorsorgekonto einrichten, dass eine höhere Verzinsung bietet als ein herkömmliches Sparkontos. Dies stellt die aktuell auch noch am meisten verwendete Anlageoption in der Schweiz in diesem Bereich dar. Ebenso ist es möglich, in einen Vorsorgefonds als so genannte Wertschriftenlösung zu investieren, der dann in Wertpapiere investiert. Diese bieten die Möglichkeit einer höheren Rendite, gleichzeitig aber auch ein nicht genau kalkulierbares Risiko des Verlustes. Als weitere gebundene Vorsorgevereinbarung bieten sich strukturierte kapitalgeschützte Vorsorgeprodukte an, bei der die jeweiligen Banken in festgelegte Finanzprodukte anlegen. Sobald die Gesamtlaufzeit des Vertrages abgelaufen ist, erhält der Kunde das investierte Geld zusammen mit den erzielten Zinsen zurück.

Alle angebotenen Produkte aus dem Bereich der gebundenen Vorsorgeversicherung besitzen zusätzlich zum Ansparen einen Versicherungsschutz inkludiert. Vorsorgepolicen bieten dabei Alterskapital in Kombination mit Risikoschutz bezüglich Invalidität oder Tod. Fondsgebundene Vorsorgepolice Fonds bieten einen Wertschriftensparprozess in Kombination mit dem auch bei Vorsorgepolicen gewährten Risikoschutz. Auch hier sind gegebenenfalls höhere Renditen zu erwarten, gleichzeitig muss aber ein Verlustrisiko getragen werden.

Freie Vorsorge 3b


Als freie Vorsorge werden alle Arten der Vorsorge verstanden, die nicht an einen der oben erwähnten Verträge mit einer festen Laufzeit gebunden sind, die sich also zu jedem Zeitpunkt auflösen bzw. auszahlen liessen. Dies können beispielsweise Banksparkonten oder eigene Investments in Wertpapiere sein.

Weiterführende Informationen gibt es hier bei Freie Vorsorge 3b Schweiz.