Steuerabzug Arbeitskleidung: Kosten & Ausgaben für Berufskleider und Uniform von Steuern abziehen? Ein kurzer Überblick.
Frage: Kann man bei den Steuern die Unkosten für die Berufskleider und Arbeitsbekleidung abziehen und in der Steuererklärung als Berufsauslagen taxieren?
Ja und Nein. Die Kleidung für den Beruf kann zwar von den Steuern abgezogen werden, aber nur falls folgende Voraussetzung erfüllt wird.
Legitime Steuerabzüge bei Berufskleidung und Arbeitskleidern richten sich nämlich stets danach, ob die Berufskleider auch privat getragen werden können - oder nicht.
Als Steuerabzug gültig sind demzufolge ausschliesslich jene Berufskleider, die jeweils nur dem Berufszweck bzw. dem Arbeitszweck dienen und die nicht für andere private Zwecke gebraucht werden können. Andernfalls könnte es mit dem Steuerabzug schwierig werden.
Generell gilt: Berufskleider und Anzüge, welche auch privat getragen werden können, darf man nicht als Berufsauslage von den Steuern abziehen.
Beispiele für Berufskleider mit gültigem Steuerabzug sind beispielsweise:
Die Kosten für die Beschaffung und Anschaffung solcher Kleidung sind in der Regel aber bereits vom Pauschalabzug für Berufsauslagen gedeckt.
Merke: Kosten für Berufskleider sind als Steuerabzug zulässig, wenn sie ausschliesslich dem Beruf und dem Arbeitszweck dienen.
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Autor: INFO Schweiz - Redaktion