Krankenkasse Psychologe und Psychotherapie Kosten

Zahlt die Krankenkasse die Kosten für den Psychologen und die Psychotherapie?

In der Schweiz wird durch ein neues Gesetz geregelt, wer genau sich als Psychologe oder als Psychotherapeut bezeichnen darf. Basierend auf dem neuen Psychologieberufegesetz können sowohl Ärzte als auch Psychiater den Patienten Therapien bei selbständigen Psychologen verordnen.

Was aber bislang nicht eindeutig geregelt bleibt, ist die Abrechnung und Kostenübernahme über die Krankenkasse von nicht ärztlichen Therapien. Aufgrund des Gesetzes können künftig zwar auch Therapeuten ohne Medizinstudium und ärztliche Kontrolle die Therapien über die Krankenkasse Kosten abrechnen. Bis diese Abrechnung mit der Krankenkasse und Aufnahme in die Grundversicherung aber eindeutig per Gesetz geregelt ist, dürfte es wohl mindestens bis ins Jahr 2015 dauern. Die Schweiz unterscheidet sich hier deutlich von der Handhabung in anderen Ländern wie beispielsweise in Deutschland. In der Schweiz dürfen nur delegierte Psychologen auf Auftrag und unter Aufsicht von Ärzten die Kosten der Krankenkasse verrechnen.


Psychologen-Kosten über die Krankenkasse abrechnen


Das neue Psychologieberufegesetz in der Schweiz ist ab 1. März 2013 wirksam. Dem Gesetz zufolge können Ärzte und Psychotherapeuten ihren Patienten eine Therapie bei einem Psychologen anordnen, der selbständig tätig ist. Das Psychologieberufegesetz schützt fortan auch die beiden Berufstitel Psychologe und Psychotherapeut. Dank diesem Titelschutz können neu über 4000 Therapeuten, welche über kein Medizinstudium verfügen, die Kosten der Psychotherapie trotzdem über die obligatorische Krankenversicherung abrechnen.

Diese Kostenübernahme bedeutet eine grundlegende Änderung der Praxis. Denn bisher konnten Psychologen und Psychotherapeuten nur unter Aufsicht eines Arztes bzw. eines Psychiater die Kosten über die Krankenkasse abrechnen. Der Psychologe musste also bei einem Arzt angestellt sein, die Therapie lief unter "delegierte Psychotherapie".

Krankenkasse Psychologe KostenDer Wermutstropfen: Diese Krankenkassen-Regelung wird nicht vor dem Jahr 2015 in Kraft treten, wenn überhaupt. Verantwortlich für diese Verzögerung ist das Bundesamt für Gesundheit. Das BAG sieht sich im Dilemma. Auf der einen Seite sinkt in der Schweiz die Zahl der Mediziner spürbar, die sich zum Psychiater ausbilden lassen. Dieser Mangel an Psychiatern erhöht folglich die Wichtigkeit von Psychotherapie-Behandlungen durch nicht ärztliche Psychologen und Psychotherapeuten, um so eine ausreichende Versorgung der Schweizer Bevölkerung zu gewährleisten. Auf der anderen Seite wehren sich diesbezüglich die Krankenkassen und die (Lobby-) Politiker vor einer Kostenübernahme. Sie warnen vor hohen Kosten, falls der Psychologe eine Zulassung zur Grundversicherung der Krankenkasse erhält.

Krankenkasse Lobby stellt sich dagegen

Die Krankenkasse-Lobby wehrt sich bislang erfolgreich gegen eine neue Regelung und gegen eine Aufnahme der Kosten einer nicht ärztlichen Therapie in die Grundversicherung. Die Krankenversicherungen monieren angeführt vom Kassenverband Santésuisse, dass eine entsprechende Kosten-Übernahme für Psychotherapien zu einer regelrechten Kostenexplosion führe. Deshalb sind die Krankenkassen in der Schweiz darauf bedacht, das für sie günstigere Modell der delegierten Psychotherapie beizubehalten. Demzufolge kann ein Psychologe oder Psychotherapeut nur unter Aufsicht eines Arztes bzw. in einem Anstellungsverhältnis auf Auftrag die Kosten über die Krankenkasse abrechnen lassen. Selbständig arbeitende Psychologen bleiben hier aussen vor, deren Therapie-Kosten wird von der Krankenversicherung nicht übernommen.

Anders sieht dies der Schweizerische Berufsverband für Angewandte Psychologie SBAP. Der Berufsverband der Psychologen verneint eine Kostenexplosion bei selbständiger Kosten-Abrechnung durch die Psychotherapeuten, vorausgesetzt dass ausschliesslich psychische Krankheiten therapiert werden.

Psychologe leistet dieselbe Arbeit wie Psychiater


Psychologen und nicht ärztliche Psychotherapeuten fordern über ihre Berufsverbände eine Anerkennung ihrer Arbeit mit Abrechnung und Kostenübernahme über die Krankenversicherung. Sie argumentieren, dass sie oftmals dieselbe Tätigkeit leisten wie die von den Krankenkassen anerkannten Psychiater. Bis auf das Verschreiben von Medikamenten stimmt dies weitestgehend. Medikamente an Patienten verschreiben dürfen nämlich ausschliesslich Ärzte. Bestimmte Gutachten dürfen ebenfalls nur von Psychiatern erstellt werden. Abgesehen davon übernehmen und leisten Psychologen in etwa dieselbe Arbeit wie der Psychiater.

Krankenkasse übernimmt weniger Kosten

Allerdings sind die Tarife eine Psychologen bzw. Psychotherapeuten deutlich tiefer als beim Psychiater. Zur Zeit kann der von einem Arzt beauftragte Psychologe pro Sitzung zwischen 135 und 145 Schweizer Franken der Therapie-Kosten bei der Krankenkasse verrechnen. Vergleicht man den Tarif mit demjenigen des Psychiaters, so liegt die Kosten-Übernahme der Grundversicherung rund 55 bis 95 Franken tiefer pro Behandlung. Ein Psychiater in der Schweiz kann nämlich zwischen 200 bis 240 Franken je Sitzung über die Krankenkasse abrechnen.

Sarah Strebel   Autorin: Sarah Strebel auf ConvivaPlus.ch
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