Definition Namensaktien und Vorteile

Die so genannte Namensaktie ist per Definition eine Aktie, die auf den Namen von einem bestimmten Aktionär gemeldet ist. Eine Gesellschaft, die Namensaktien betreibt, besitzt ebenso ein grosses Aktienregister. Hier in diesem Register sind die Eigner der Anteile mit der Angabe vom Namen, Geburtstag, Adresse und ebenso der Anzahl der eigenen Aktien eingetragen.

Man gilt nur als Aktionär, wenn man im Aktienregister eingetragen ist. Jeder Aktionär kann, wenn er möchte, von der Gesellschaft über seinen eigenen Eintrag Auskünfte und Informationen erhalten, die im Register stehen.


Vorteile der Namensaktie


Die Namensaktien sind auch für die Vorbereitung zur Hauptversammlung, wie beispielsweise beim Versenden von Einladungen oder weiteren Dokumenten, sehr praktisch, denn sie werden direkt an den Eigner der Aktie weiter geleitet. Somit ist es auch viel einfacher, für bestimmte Abstimmungen auch Informationen der Aktionäre zu empfangen.

Auch ausserhalb der Schweiz sind Namensaktien recht weit verbreitet. Viele Aktiengesellschaften (AG) haben sich in letzter Zeit auf die Umstellung auf Namensaktien von bisherigen Inhaberaktien spezialisiert. Ebenso erhalten die Aktionäre, die im Register stehen, in Zukunft auch Informationen von der Gesellschaft, die z.B. Einladungen, direkt von der Gesellschaft und nicht über das Kreditinstitut. Wenn man als Aktionär hier an einer Versammlung teilnehmen möchte, so kann man sich selbst anmelden oder auch einem Vertreter die Vollmacht über die Stimmabgabe erteilen. Börse Definition der Namensaktie.