Dividende Definition Erklärung Aktiengesellschaft

Unter einer Dividende versteht man per Definition und Erklärung den Anteil des Gewinns einer Aktiengesellschaft (AG), den diese regelmässig an seine Eigentümer und Anteilseigner ausschüttet.

Eine Aktiengesellschaft ist eine Unternehmensform, deren Eigentümer die Inhaber der Aktien dieser Gesellschaft sind. Aktien sind Wertpapiere, die einen Anteil am Eigenkapital dieser AG Gesellschaft darstellen. Als Ertrag für das Bereitstellen des Eigenkapitals wird, in der Regel jeweils jährlich, ein von der Hauptversammlung bestimmter Betrag pro Aktie an die Aktionäre gezahlt. Dieser Betrag wird in der Fachsprache als Dividende definiert und so bezeichnet.

Dividende Definitikon ErklärungDie Hauptversammlung, welche den Dividenden-Betrag bestimmt und über die Ausschüttung entscheidet, ist ein Entscheidungsorgan der AG, welche stets aus den Aktieneigentümern besteht. Diese legt an den Hauptversammlungen der Unternehmen für jede Wirtschaftsperiode die Dividende neu fest.

Die Ausschüttung einer Dividende an Aktionäre ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Hat ein Unternehmen keinen positiven Gewinn erzielt oder möchte den Gewinn viel lieber für Investitionen als für die Ausschüttung an die Aktien-Inhaber und Anteilseigner verwenden, kann es auch keine Dividende ausschütten. Die Dividendenzahlung ist für ein Unternehmen nicht zwingend, sofern die Hauptversammlung keine Auszahlung bestimmt.

Weitere Erklärung: Die Dividendenhöhe bezogen auf den Aktienkurz wird auch als die Dividendenrendite bezeichnet. Die Definition für Dividende und Begriffserklärung Börse Wirtschaftslexikon.