Putzfrau Anmeldung: AHV anmelden

So melden Sie Ihre Putzfrau in der Schweiz an: AHV-Anmeldung, Arbeitsvertrag, Formular und Tipps für Haushaltshilfen in der Schweiz.

Pflichten: Wer in der Schweiz eine Haushaltshilfe beschäftigt, z.B. eine Putzfrau, der übernimmt als Arbeitgeber eine Reihe von formalen Pflichten. Es geht nicht nur um die Zahlung des Lohns unter Beachtung des Mindestverdienstes, sondern selbstverständlich auch um die Anmeldung bei der zuständigen AHV-Zweigstelle.

Inhalte:

 

Alles zur AHV Anmeldung der Putzfrau

Wer muss in der Schweiz eine AHV-Anmeldung vornehmen?

Wichtig: Das Anmelden der Putzfrau ist Pflicht und sollte auch im eigenen Interesse gewissenhaft erledigt werden, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.

Keine Ausnahme: Für diese Anmelde-Pflicht existieren es keine nennenswerte Ausnahmen.

Gesetzliche Pflicht: Die AHV-Anmeldung ist immer dann Pflicht, wenn ein Entgelt für die Tätigkeit der Angestellten vereinbart wurde.

Gegenleistung statt Lohn: Wobei das Entgelt nicht zwingend mit einer Barzahlung erfolgen muss, auch Gegenleistungen begründen eine Anmeldepflicht.

 

Wo AHV anmelden?

Online Anmeldung: Die AHV-Anmeldung per Internet ist dank dem vereinfachten Verfahren, das bereits 2008 eingeführt wurde, denkbar einfach. Das online AHV-Formular ist über das Internet zu beziehen.

Empfänger: Das ausgefüllte Schriftstück muss anschliessend zum Anmelden zusammen mit dem AHV-Ausweis der angestellten Putzfrau an die zuständige AHV-Zweigstelle eingeschickt werden.

 

Was anmelden?

Weiterhin ist der Abschluss einer Unfallversicherung für die Hausangestellte vorgesehen.

Unfallversicherung: Die zuständige Krankenkasse der angestellten Putzfrau kommt nicht für berufsbedingte Unfallkosten auf.

Obligatorische Pflicht: So ist der Abschluss einer Unfallversicherung für Unfälle, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit der Angestellten stehen für den Arbeitgeber Pflicht.

 

Was ist noch zu beachten bei der Anstellung einer Haushaltshilfe?

Wer seine hauswirtschaftliche Angestellte oder Putzfrau bei der AHV anmeldet und damit versichert hat, kann behaupten als Arbeitgeber verantwortungsbewusst und richtig gehandelt zu haben.

Keine Ausreden: Ohnehin gibt es durch das vereinfachte Anmeldeverfahren keine Ausrede, der notwendigen Bürokratie nicht gewachsen zu sein und die Putzfrau nicht für die AHV anzumelden.

 

Arbeitsvertrag zwischen Putzfrau und Hausherr/in

Schriftlicher Arbeitsvertrag: Grundsätzlich besteht keine zwingende Pflicht einer schriftlichen Niederlegung des Arbeitsvertrages. Allerdings ist der schriftliche Arbeitsvertrag sowohl für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer sinnvoll, um Unklarheiten bereits im Vorfeld zu vermeiden und das Arbeitsklima zu verbessern.


Arbeitgeberpflichten: Bei der Anstellung einer Putzfrau und Hausangestellten gelten in der Schweiz alle Rechte und Pflichten eines normalen Arbeitgebers. Diese sind im Schweizer Obligationsrecht (OR) nachzulesen. Bei dieser Art von Angestellten sind zusätzlich kantonale Bestimmungen zu beachten, die in den Normarbeitsverträgen (NAV) geregelt sind. Eine beispielsweise in den meisten NAV enthaltene Bestimmung verlangt den Abschluss einer Krankentageversicherung, die bei Ausfall durch Krankheit des Arbeitnehmers 80 Prozent des vereinbarten Gehaltes bis zu 720 Tage bezahlt. Die Bestimmungen des NAV können zugunsten der im OR festgelegten Regeln ausgeschlossen werden, was empfehlenswert sein kann.

Fehlender Arbeitsvertrag? Wer keinen schriftlichen Arbeitsvertrag vereinbart, hat als Arbeitgeber das Nachsehen, ebenfalls einer der Gründe, die für eine korrekte Anmeldung mit Arbeitsvertrag spricht.

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(Last updated: 13.04.2017, 17:41)